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Gericht erlaubt in Rheinland-Pfalz das Rauchen in kleinen Kneipen

AFP VOM 12.2.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 2012 Aufrufe
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Rauchverbot, Rauchen, Kneipe, Rheinland-Pfalz

Rauchverbot kann aber grundsätzlich in Kraft treten

In Rheinland-Pfalz darf trotz des allgemeinen Rauchverbots in kleinen Kneipen vorerst weiter geraucht werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes setzte das Verbot in einer am Dienstag in Koblenz veröffentlichten einstweiligen Anordnung für "inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte" aus. Ansonsten kann das Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich untersagt, wie vorgesehen am Freitag in Kraft treten. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz steht aber noch aus. (Az:. VGH A 32/07)

Nach dem rheinland-pfälzischen Gesetz kann in Gaststätten höchstens in abgetrennten Räumen geraucht werden. Gegen die neuen Vorschriften hatten fünf Kneipen-Besitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie ihren Gästen keinen Raucherraum anbieten können. Sie begründeten ihre Beschwerde damit, dass mindestens 80 Prozent ihrer Stammkunden Raucher seien und sie deshalb mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen müssten.

Der Verfassungsgerichtshof gab dem Antrag der Gaststätten-Betreiber auf eine einstweilige Anordnung nun statt. Das Rauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Durch das Nichtraucherschutzgesetz könnten ihnen "schwere und praktisch nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Nachteile" entstehen. Es sei "nachvollziehbar dargelegt", dass bei einem Raucheranteil von 80 Prozent unter den Stammkunden ihre berufliche Existenz bedroht sein könnte. Das Gericht verwies zudem darauf, dass etwa Familien mit Kindern "nicht typischerweise zum Gästekreis" solcher Gaststätten gehörten.

Die kleinen Kneipen müssen nach den Vorgaben des Gerichts aber deutlich sichtbar am Eingang darauf hinweisen, dass dort geraucht werden darf. So könnten Nichtraucher eine Entscheidung treffen, ob sie die Kneipe besuchen wollten, erklärten die Richter.

Das Gericht traf mit dem jetzigen Beschluss noch keine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden. Die einstweiligen Anordnungen ließen auch keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Beschwerden zu, betonten die Richter. Unabhängig vom Hauptsacheverfahren hätten bei den Anträgen der Kneipen-Besitzer deren Nachteile durch das Inkrafttreten des Gesetzes gegen die Folgen einer vorläufigen Aussetzung abgewogen werden müssen. Wann der Verfassungsgerichtshof eine endgültige Entscheidung trifft, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht absehbar.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) verteidigte das Gesetz. Der Gesundheitsschutz in "Ein-Raum-Gaststätten" sei ebenso hoch zu bewerten wie in Gaststätten mit mehreren Räumen, erklärte Dreyer. Der Beschluss des Gerichts sei selbstverständlich zu akzeptieren, aber es bleibe nun die abschließende Entscheidung abzuwarten.

Die Oppositionsparteien CDU und FDP forderten dagegen bereits Neuregelungen. Die Landesregierung müsse eine ausgewogene Gesetzesänderung herbeiführen, erklärte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU, Dorothea Schäfer. Die Union bevorzuge eine "praxisorientierte Lösung", die nicht stigmatisiere und den Betreibern der typischen Eckkneipe nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehe. FDP-Fraktionschef Herbert Mertin kündigte einen Gesetzentwurf seiner Fraktion an, der Eckkneipen die Möglichkeit eröffnen soll, sich als Raucherkneipe zu kennzeichnen.

12. Februar 2008 - 14.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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