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In Hamburg auch Raucherräume in Restaurants erlaubt

AFP VOM 21.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1205 Aufrufe
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Restaurantbetreiber, Raucherräume, Raucher

Karlsruhe kippt Teile des Nichtraucherschutzgesetzes

Hamburger Restaurantbetreiber können wieder abgeschlossene Raucherräume einrichten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte einen Passus im Landes-Passivraucherschutzgesetz, wonach dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur reinen Schankwirtschaften und Kneipen, nicht jedoch Speisewirtschaften mit Essensangebot gestattet ist.

Die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Gaststättentypen sei "sachlich nicht gerechtfertigt", heißt es in Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Sie bringe den Betreibern von Speisewirtschaften erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber Konkurrenten und sei deshalb nicht mit der Freiheit der Berufsausübung und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Das Gesetz sei neu zu fassen, bis dahin dürften Speisewirtschaften bereits Raucherräume schaffen.

Die Unterscheidung von Schank- und Speiselokalen beim Nichtraucherschutz sei das Ergebnis eines "politischen Kompromisses" der seinerzeit in der Hansestadt regierenden Koalition gewesen, biete an sich aber keinen hinreichenden Grund für die Differenzierung, begründete das Karlsruher Gericht seine Entscheidung. Der Hamburger Unterscheidung fehle jeder Bezug zu dem gesetzlich angestrebten Ziel des Schutzes von Angestellten und Gästen vor Gefahren des Passivrauchens.

Auch in Schankwirtschaften gebe es Mitarbeiter und andere Besucher, betonte das Bundesverfassungsgericht. Es seien keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt worden, wonach die Verbindung von Essen und Passivrauchen das Risiko einer Schadstoffbelastung gegenüber anderen Situationen erhöhe.

Nach der Hamburger Gesetzeslage durften bislang nur Betreiber von Kneipen, in denen kein Essen angeboten wird, Raucherräume einrichten. Lokale, in denen Speisen serviert werden, war dies untersagt. Ursprünglich durften auch sie solche Räume einrichten, aber 2009 hatte die damals regierende schwarz-gelbe Koalition in der Hansestadt die im Zuge einer Gesetzesverschärfung verboten. Generell erlaubt ist das Rauchen in Hamburg derzeit nur in kleinen Eckkneipen mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern, in denen es kein Essen gibt.

Gegen die aktuelle Hamburger Regelung geklagt hatte die Besitzerin einer Gaststätte, der die Behörden eine Ausnahmegenehmigung für einen Raucherraum verweigert hatten. Auf die gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern hat das Karlsruher Urteil keine direkten Auswirkungen. Jedes Land hat eigene Nichtraucherschutzgesetze, die sich in den Details unterscheiden können.

21.02.2012 - 13:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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