In Deutschland bleiben und Geld verdienen?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
TFranck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
In Deutschland bleiben und Geld verdienen?

Hallo zusammen!

Meine Frage betrifft eine chinesische Künstlerin, die auf Grund eines Stipendiums einen befristeten Aufenthaltstitel hat (Aufenthaltserlaubnis). Dieser besagt auch, dass eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist. In ein paar Monaten endet die Gültigkeit des Titels.

Hintergrund dieses Themas ist, dass sie gerne noch ~2 Jahre lang die deutsche Kultur kennenlernen möchte um ihre Kunst zu verfeinern. Gerne möchte sie aber finanziell unabhängig bleiben.

Eine Eheschließung zwischen uns beiden ist von uns geplant, aber noch nicht jetzt - wir wollen da nichts über's Knie brechen. D.h. das wäre, wenn es denn zur Folge hätte das sie eine Aufenthaltserlaubnis _mit_ Möglichkeit der Erwerbstätigkeit bekommt, die letzte Option.

Ich gehe davon aus, dass künstlerische Tätigkeit auch als Erwerbstätigkeit definiert ist, denn durch den Verkauf von Bildern oder Unterricht in Malerei würde ja ein Einkommen generiert werden.

Falls das mit der Erwerbstätig ausgeschlossen werden kann, besteht auch die Möglichkeit das wir zusammenziehen und ihre Lebenhaltungskosten von mir mit übernommen werden (müssen wir halt den Gürtel etwas enger schnallen).. Aber welche Möglichkeiten gibt es in dieser Situation, damit sie in Deutschland bleiben kann?

Gibt's da schon irgendwelche Erfahrungswerte?

Auch "ungewöhnliche Ideen" sind willkommen - solange sie rechtens sind (wir wollen ja im Zweifelsfall keinen Vermerk in irgendwelchen Akten haben).. :)

Besten Dank..
--
TF

P.S.: Wenn das alles nix wird, geh' ich mit ihr nach China - denn ohne sie, geht in meinem Leben nichts mehr.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nikniko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

ich würde empfehlen eine Stiftung zu suchen, die Stipendien an ausländische Künstler vergibt. Denke ihr könnte euch bei der Bildungs und/oder Kulturministärium erkundigen. Oder vielleicht auch bei DAAD.
Sie könnte auch ein Studium anfangen, kann dann aber nur 90 Tage im Jahr arbeiten,und zusätzlich als werkstudent (ist aber nicht die beste Lösung, falls es hauptsächlib um die Arbeit geht).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Seit dem 01.01.2005 werden von den Agenturen für Arbeit keine Arbeitsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige mehr erteilt. Der Bundesagentur für Arbeit obliegt jedoch dieZustimmungsentscheidung für eine Beschäftigung, falls diese nicht auf Grund einerRechtsverordnung entfällt.

nach Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei derAusländerbehörde richtet die Ausländerbehörde eine Anfrage an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung auf Zustimmungsentscheidung zur Beschäftigung (§ 18 Abs. 3Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. § 23 Beschäftigungsverordnung (BeschV).

Vermittlungsvorrang besteht für Künstlern aus Deutschland, den EU / EWR-Staaten, der Schweiz sowie Künstlern, die eine Arbeitsberechtigung-EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, die bereits eine unbeschränkte Arbeitsaufnahme zulässt, besitzen. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung schaltetdaher in jedem Einzelfall die Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit ein.

Darüber hinaus kann die Zustimmung versagt werden, wenn Ausländer zu ungünstigerenArbeitsbedingungen als vergleichbare Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 39 Abs. 2AufenthG). Mit der Antragstellung ist deshalb eine Kopie des Engagementvertragsvorzulegen, in dem die Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt (tarifmäßig oder ortsüblich) undsonstige Arbeitsbedingungen geregelt sind. Ebenso ist darauf zu achten, dass ggf. Beiträgezur Sozialversicherung abgeführt werden.

Nach Prüfung der Gegebenheiten erteilt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die Entscheidung zur Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel. Die Zustimmung wird grundsätzlich
für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb in einer bestimmten Region für maximal die Dauer des Engagements erteilt. In einem internen Verwaltungsverfahren nimmtdie Ausländerbehörde die Entscheidung der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in denAufenthaltstitel auf.

Der Antrag auf einen Aufenthaltserlaubnis kann bei der Ausländerbehörden gestellt werden.
Im Rahmen eines behördeninternen Verfahrens trifft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung über Zustimmungen zurErteilung eines Aufenthaltstitels.
Für die Entscheidung über Zustimmung wird seitens der Bundesagentur für Arbeit folgendesbenötigt:
-Engagementvertrag
-Bei Verlängerung: Lohnunterlagen, Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung


Gruß



-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TFranck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@nikniko: Danke erstmal.. Das mit einem Stipendium ist nicht so leicht.. "wir" haben uns auch schon beworben - aber die Aussichten sind eher mager. Zudem sind inszwischen alle Fristen für mögliche Anschlußstipendien abgelaufen. (Das hätte man gleich anleiern sollen als sie Ihr jetziges Stipendum angetreten hat, aber da war der Gedanke hier bleiben zu wollen noch nicht da.. ;) )

@leonardou200: Auch Dir ein herzliches Dankesehr! Sehr informativ.. dazu hätte ich dann auch noch ein paar Detailfragen: Du schreibst Engagementvertrag. Ich hatte bisher mit der Kunst nur wenig zu tun, aber für mich klingt das mehr nach Musik / Schauspiel als nach Malerei.. Allerdings war bei uns auch im Gespräch sich mit Gallerien zusammenzutun - das wäre dann aber auch kein regelmäßiges Einkommen. Hast Du zu selbständiger künstlerischer Tätigkeit von Ausländern in Deutschland noch Ansatzpunkte?

Verstehe ich das richtig, dass sie, wenn sie einen Arbeitsvertrag bekommen könnte (und die Bundesagentur für Arbeit die Stelle nicht jemandem anderen zuweisen will) eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen würde?

Wenn ja, Idee: Ich stelle sie ein (bin selbständig).. 400€ (bleibt ja in der Familie).. und sie verfolgt einen "Nebenverdienst" als Künstlerin..

Wie ist das eigentlich mit Gewerbeanmeldungen für Ausländer?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das ein Maler hier ja nicht seine Arbeit ausstellt sondern eher das Ergebnis wird das kaum was als Künstler. Nur hier bleiben geht eben nicht. Sonst wäre wohl jeder ein "Künstler" der hier rein will.

Wie wäre es denn mit "Asyl". Ein Bild über Zensur und Menschenrechtsverletzung an die Chinesische Botschaft geschickt und schon wäre man doch verfolgt.

Heiraten ist vermutlich die einzig sinnvolle Alternative. Das wird deiner Freundin schon lange klar sein.

Uwe

-----------------
""

-- Editiert am 06.01.2011 10:53

-- Editiert am 06.01.2011 10:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TFranck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Labersack: Tut mir leid, dass Du das nicht verstanden hast. Vielleicht hast Du auch einfach nur schlechte Erfahrungen gemacht? Wie auch immer - an einem hilfreichen Beitrag zum Thema bist Du vorbeigeschliddert. ;) "Malern" und "Malerei" sind unterschiedliche Dinge..

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Lies in den vielen Foren doch mal selber nach:

www.info4alien.de oder www.1001geschichte.de

ist ne nette Quelle.

Und die immer gleiche Geschichte: Ich will nur kurz bleiben, ich will keinem auf der Tasche liegen, ich bin ein Prinz, dicke Frauen sind bei uns sexy, ich bin Arzt und darf nicht ........

Da gibt es auch ein Forum mit tauschen und einer Geschichte.

Es gibt sicher Ausnahmen !

Wer es sich tatsächlich leisten kann 2-3 Jahre die Kultur hier anzusehen und das Geld auf den Tisch legen kann.
Das wird sicher gehen. Alles anderen nennt man "Einwanderer"

Ob Maler oder Malerei, oder was auch immer interessiert kaum.

Uwe


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.01.2011 15:14:09
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TFranck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Labersack: Danke für die Links. Sind ja ein paar gruselige Geschichten dabei.. Ja, es gibt Ausnahmen - Ich meine sogar, dass es sehr viele Ausnahmen gibt. Du hast natürlich Schwierigkeiten unsere Situation zu beurteilen, weil Du sie schlicht nicht kennst. Ich habe auch bewusst versucht mein Anliegen emotional neutral zu halten. Deine Besorgnis in Ehren, aber zu erst geht es darum abzuklären was gemacht werden kann, _ohne_ zu heiraten.. ;)

@good man: Vielleicht, aber es ist eine realistische Warnung und nicht "trollen", nur eben nicht zu den Kernfragen des Themas.. Wenn's um Beziehungsfragen ginge, wäre er z.B. nicht vorbeigeschliddert..

--
TF

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nikniko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Das du sie einstellen darfst könnte was bringen, nur 400EUR wären da zu wenig. Da must du dich bei der Arbeitsagentur kündich machen. Würde mich auch sehr freuen über die Ergebnisse zu erfahren, da mich das Thema sehr interesiert.

Die beste lössung wäre aber Heiraten. Ab nach Dänemark - da gehts am schnellsten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Engagementvertrag bedeutet, daß deine Frau bzw. Freundin einen Vertrag mit einem veranstalter oder eine Institution oder sowas hat, daß sie dort ihre Kunst präsentiert. Ich glaube es ist auch sehr schwer, auf Dauer sowas zu finden, da solche Veranstaltungen an verschiedenen orten und zu vershiedenen Zeiten stattfinden. mit der Einstellung bei dir ist sehr schwer, da man zuerst alle Möglichkeiten auf dem deutschen und danach auf der europäschen Arbeitsmarkt ausschöpfen, um einen arbeitslosen Künstler zu suchen und diesen einzustellen. findest du keinen oder keine, dann darfst du sie anstellen.

Auch wenn du sie bei dir einstellst, dann darf der gehalt nicht unter das sein, was die anderen Künstler für vergleichbare Tätigkeiten auch erhalten.

Auch wenn sie eine Selbstständigkeit begehrt, dann gibt es da auch Mindestvoraussetzungen, die nach § 21 Abs.1 AufenthG erfüllt werden müssen:

quote:<hr size=1 noshade>(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn

1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
<hr size=1 noshade>
.

Als was bist du denn gewerblich tätig?

Wenn du eine Firma hast oder selbstständig bist, dann kannst du dir einen Arbeitsvertrag für sie anfertigen lassen und dort bestimmte Qualifikationen oder Anforderungen voraussetzen, die nur bei ihr zu finden sind. Dann KÖNNTE das gehen. Ich habe einmal für einen Kunden einen Arbeitsvertrag angefertigt und er hat aufgrund diesen Arbeitvertrag auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

welche Qualifikationen hat sie? hat sie einen Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen? seit wann lebt sie hier in D?

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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