In Abschreibung befindliches Wirtschaftsgut defekt

22. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
space78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
In Abschreibung befindliches Wirtschaftsgut defekt

Hallo zusammen!
Ich habe in der Einkommenssteuererklärung 2014 (nicht-selbständige-Tätigkeit) ein Smartphone anteilig als Arbeitsmittel abgeschrieben. Das Finanzamt hat die Abschreibung auf 48 Monate festgelegt. Zwischenzeitlich hat das Smartphone einen Defekt und ich habe vom Händler den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Von dieser Erstattung habe ich ein neues Smartphone erworben.
Wie behandele ich diesen Austausch im Rahmen der Steuererklärung. Normalerweise könnte ich das Handy ja komplett abschreiben, da es defekt ist und das neue Gerät wieder über 48 Monate. Aber inwieweit wirkt sich die Kaufpreiserstattung hierauf aus?
Danke für Eure Einschätzung.
MfG
space78

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Kaufpreiserstattung ist als Einnahme zu versteuern

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Kaufpreiserstattung ist als Einnahme zu versteuern
Die Erstattung soll Arbeitslohn sein? Wenn der Kaufvertrag zwischen Händler und ArbN in 2015 ex tunc rückgängig gemacht wird, wäre im schlimmsten Fall keine AfA für 2014 zu gewähren (rückwirkendes Ereignis?).
Die Kaufpreiserstattung ist nur bei Betriebsvermögen als Einnahme anzusetzen.

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