Hallo zusammen!
Ich habe in der Einkommenssteuererklärung 2014 (nicht-selbständige-Tätigkeit) ein Smartphone anteilig als Arbeitsmittel abgeschrieben. Das Finanzamt hat die Abschreibung auf 48 Monate festgelegt. Zwischenzeitlich hat das Smartphone einen Defekt und ich habe vom Händler den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Von dieser Erstattung habe ich ein neues Smartphone erworben.
Wie behandele ich diesen Austausch im Rahmen der Steuererklärung. Normalerweise könnte ich das Handy ja komplett abschreiben, da es defekt ist und das neue Gerät wieder über 48 Monate. Aber inwieweit wirkt sich die Kaufpreiserstattung hierauf aus?
Danke für Eure Einschätzung.
MfG
space78
In Abschreibung befindliches Wirtschaftsgut defekt
22. Januar 2016
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Frage vom 22. Januar 2016 | 10:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
In Abschreibung befindliches Wirtschaftsgut defekt
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#1
Antwort vom 22. Januar 2016 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Die Kaufpreiserstattung ist als Einnahme zu versteuern
#2
Antwort vom 23. Januar 2016 | 08:09
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Die Erstattung soll Arbeitslohn sein? Wenn der Kaufvertrag zwischen Händler und ArbN in 2015 ex tunc rückgängig gemacht wird, wäre im schlimmsten Fall keine AfA für 2014 zu gewähren (rückwirkendes Ereignis?).ZitatDie Kaufpreiserstattung ist als Einnahme zu versteuern :
Die Kaufpreiserstattung ist nur bei Betriebsvermögen als Einnahme anzusetzen.
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