Hallo,
ich möchte gern eine Website erstellen. Ein paar Infos dazu:
1) Die Website wird auf einem Deutschen Server gehosted (vielleicht ist das irrelevant)
2) .com Endung
3) Firmensitzt befindet sich nicht in Deutschland (in einem anderen EU Staat)
4) Website Inhalt ist auf Englisch bzw. Marktsprache, also nicht auf Deutsch und deshalb sind Deutsche Verbraucher nicht direkt gezielt und Deutscher Wettbewerb ist nicht betroffen.
5) Es geht um eine E-Commerce (Tourismusindustrie) Website
6) Ich wohne in Deutschland
Bräuchte ich in dem Fall Impressum auf meiner Website oder nicht? Und warum?
Danke und BG,
Michael
Impressumspflicht bei einer ausländischen Firma und Website?
21. Februar 2017
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Frage vom 21. Februar 2017 | 13:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Impressumspflicht bei einer ausländischen Firma und Website?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2017 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39880x hilfreich)
ZitatBräuchte ich in dem Fall Impressum (123recht.net Tipp: Impressum ) auf meiner Website oder nicht? :
Höchstvermutlich benötigst Du ein Impressum (und so einiges anderes), da der Verbraucherschutz europaweit recht einheitlich geregelt ist.
Wenn sich die Seite auch an deutsche Verbraucher richtet, müsste auf jeden Fall ein Impressum vorhanden sein.
ZitatUnd warum? :
Weil die Gesetzgeber es so vorschreiben.
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 10:42
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
ZitatWenn sich die Seite auch an deutsche Verbraucher richtet, müsste auf jeden Fall ein Impressum vorhanden sein. :
Zitat4) Website Inhalt ist auf Englisch bzw. Marktsprache, also nicht auf Deutsch und deshalb sind Deutsche Verbraucher nicht direkt gezielt und Deutscher Wettbewerb ist nicht betroffen. :
Ich sehe jetzt nicht warum du ein Impressum haben müsstest. Eine Ipressumpflicht ist etwas exotisches
Genau andersrum! Deutschland hat eine Impressumpflicht, andere Länder nicht. Mitbewerber aus anderen EU Ländern benötigen daher auch kein Impressum, auch dann nicht wenn sich die Werbung gezielt an deutsche Verbraucher richtet, es gilt das Herkunftslandprinzip. Bei nicht-EU Ländern ist das schwieriger zu entscheiden. Aber wie sollte sich ein dort ansässiges Unternehmen dazu motivieren lassen sich dem deutschen Recht zu unterwerfen?ZitatHöchstvermutlich benötigst Du ein Impressum (und so einiges anderes), da der Verbraucherschutz europaweit recht einheitlich geregelt ist. :
http://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-eu-ausland-impressumspflicht.html
-- Editiert von micbu am 22.02.2017 10:43
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