>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
quote:
Was gilt für die Impressumspflicht?
Der Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste unterliegt dort den Vorschriften zur Mitteilung von Anbieterangaben, wo er ansässig ist. (Unanbhängig von seiner Nationalität.)
Sofern er innerhalb Europas ansässig ist, könnte ein dort wettbewerbsrechtlich zulässiges Verhalten nicht in einem anderen Mitgliedsstaat als wettbewerbswidrig geahndet werden.
quote:
Hängt die Impressumspflicht damit zusammen, dass man von Deutschland aus schreibt?
Wenn ein Anbieter von Telediensten in Deutschland ansässig ist, dann gelten für ihn die Bestimmungen des deutschen Teledienstegesetzes und des UWG. Ein danach zulässiges Verhalten könnte dann nicht nach schwedischem Wettbewerbsrecht beanstandet werden, wenn er seine geschäftsmäßigen Teledienste ausschließlich in Schweden anbietet.
M.
von Mirk am 24.08.2007 16:10
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