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Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet

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Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet

Hallo!

Was gilt für die Impressumspflicht?

- wenn die Website oder der Blog sich auf einer .com befindet
- wenn der Webserver in den USA steht

Hängt die Impressumspflicht damit zusammen, dass man von Deutschland aus schreibt?

Gruß,
Wulffy


von Wulffy am 18.08.2007 14:33
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Wer als Deutscher Inhalte anbietet, die sich (auch) an Deutsche wenden, unterliegt dem TMG und damit der Impressumspflicht (außer bei rein privaten Seiten).

Domain und Serverstandort sind völlig irrelevant.


von Mareike123 am 19.08.2007 11:36
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
quote:
Wer als Deutscher Inhalte anbietet, die sich (auch) an Deutsche wenden, unterliegt dem TMG und damit der Impressumspflicht (außer bei rein privaten Seiten).

das ist meiner meinung nach korrekt.
wenn die Domain aber auf eine ausländische firma registriert ist, sie aber einem deutschen gehört, müßte die impressumspflicht entfallen.

mfg
chronoton


von Chronoton am 19.08.2007 22:28
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Was versteht ihr unter 'einem Deutschen gehört'. Jemanden, der in Deutschland wohnt oder deutsche Staatsbürger ist?


von keinname123 am 20.08.2007 00:00
Status: Unsterblich (1878 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
@keinname123
Denke doch, dass derjenige in der BRD wohnen muss. Dann ist ein Impressum u.U. Pflicht (dt. Recht gilt nur in der BRD, und dann aber unabhaengig von der Staatsbuergerschaft!).
Wie sollte der dt. Staatsanwalt gg. einen dt. Staatsbuerger vorgehen, der von z.B. in den USA lebt und dort eine deutschsprachige Webseite betreibt? Selbst als .de Domain?

Agenor



von Agenor am 20.08.2007 09:09
Status: Philosoph (677 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Hört sich für mich so an als würde das TMG KEINE Regelung dazu festgelegt zu haben.

Wenn ein Blog auf einer .com-Domain in Dallas, Texas, gehostet und der Domaininhaber Google ist, dürfte es doch nicht sein, dass ein auf deutschem Boden lebender Mensch gegenüber allen anderen Menschen weltweit benachteiligt wird, dadurch, dass er seine Adresse jedem preisgeben muss. *kopfschüttel*


von Wulffy am 24.08.2007 09:26
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Worin liegt denn die Benachteiligung in einer Adressangabe?

Außerdem sehe ich auch nicht, wieso in Deutschland etwas deswegen nicht Pflicht sein sollte, weil es überall sonst auf der Welt keine ist. Dann dürfte der Staat fast gar keine Gesetze mehr erlassen.


von Mareike123 am 24.08.2007 13:14
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
quote:
Was gilt für die Impressumspflicht?

Der Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste unterliegt dort den Vorschriften zur Mitteilung von Anbieterangaben, wo er ansässig ist. (Unanbhängig von seiner Nationalität.)

Sofern er innerhalb Europas ansässig ist, könnte ein dort wettbewerbsrechtlich zulässiges Verhalten nicht in einem anderen Mitgliedsstaat als wettbewerbswidrig geahndet werden.

quote:
Hängt die Impressumspflicht damit zusammen, dass man von Deutschland aus schreibt?

Wenn ein Anbieter von Telediensten in Deutschland ansässig ist, dann gelten für ihn die Bestimmungen des deutschen Teledienstegesetzes und des UWG. Ein danach zulässiges Verhalten könnte dann nicht nach schwedischem Wettbewerbsrecht beanstandet werden, wenn er seine geschäftsmäßigen Teledienste ausschließlich in Schweden anbietet.

M.


von Mirk am 24.08.2007 16:10
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Danke! Hört sich logisch an.

Was ist daran nachteilig, seine Adresse jedem preiszugeben? Ganz einfach. Es gibt so viele aggressive, unkontrollierte Menschen, denen man schnell auf die Füsse treten kann. Und die haben ein Navi und kommen dann vorbei. (Das sind die Menschen, die nicht wissen, dass man über den Denic sowieso an die Adresse kommt.)


von Wulffy am 24.08.2007 19:49
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Diese Horrorgeschichten sind reine Urban Legends. Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem Leute persönlich bedrängt wurden von ihren Kunden (außer in sehr eindeutigen Fällen, bei denen der VK Betrug im großen Stil betrieben hat).

Ergo sind solche Überlegungen entweder Hysterie oder Ausrede.


von Mareike123 am 25.08.2007 13:03
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Impressumspflicht auf nicht .de-Domains und nicht in D gehostet
Mareike, dann werde ich Dir einen Fall nennen:

Freund von mir kauft etwas bei ebay. Erhält Ware. Sieht nach gestohlener Ware aus. (kein Zubehör, kein Handbuch, keine Verpackung) - Er spricht den Verkäufer an, der aggressiv reagiert. Bewertet ihn zurecht schlecht. Verkäufer schrieb: Anhand Ihrer e-mail-Adresse war es einfach, über das Impressum Ihrer Website an Ihre Anschrift zu kommen. Und die findet mein Navigerät sofort! Nehmen Sie also die schlechte Bewertung zurück, sonst komme ich bei Ihnen in *** vorbei und Sie würden sich wünschen, dass Sie die Bewertung nie abgegeben hätten.

Soviel dazu.


von Wulffy am 02.09.2007 20:46
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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