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Impressum bei Verein?

1.2.2012 | Ratgeber - Vereinsrecht | 170 Aufrufe
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Verein, Impressum, Impressumspflicht, Webseite

Auch Webseiten von Vereinen müssen ein Impressum haben

Frage: Mein Freundeskreis hat einen Verein zum Schutz von Tieren eingetragen, jetzt wollen wir in wenigen Tagen die Homepage freischalten. Brauchen wir dazu ein Impressum?

123recht.net: Ja. Auch für einen Verein ist ein Impressum Pflicht, egal ob gemeinnützig oder nicht. Das gilt übrigens nicht nur für die Webseite, sondern auch für den Mail- oder Schriftverkehr des Vereins. Hier müssen dieselben Angaben gemacht werden wie im Impressum der Webseite. Für Mails können Sie dafür einmalig im Mailprogramm eine entsprechende Signatur anlegen.

Frage: Was für Angaben sind denn für einen Verein Pflicht?

123recht.net: Nennen Sie den Vereinsnamen und die Rechtsform wie etwa e. V. Der Vertretungsberechtigte, Anschrift und Kontaktdaten, Vereinsregister und Registernummer sollten mindestens vorhanden sein. Auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn es eine gibt.

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