Impressum abmahnung per Email kein anwalt

23. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
0815bunny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Impressum abmahnung per Email kein anwalt

Wie verhält es sich wennn ein Impressum kurzfristig wegen Fehlern nicht vollständig oder Falsch ist bzw zb ein Musterimpressum eingeblendet wird. (3-4 Tage)

Kontakt über eine Email Kontaktformular aber besteht. bzw über die Denic abfrage.

Was wenn nun einer diese Abmahnenden Geldmacher gerade auf der Seite ist und dann eine Screenshot macht und auf die Idee kommt eine Kostenforderung zu stellen??


Theroetisch kann das ein Anwalt ja Abmahnen und eine Honora zb.über 1800 Euro fordern.

Dann muss meinesachten aber auch zu erkenn sein das es sich um eine Anwalt bzw eien Kanzlei Handelt.

Abmahnen können meineswissen auch Privatpersonen aber ohne verlangen einer Honorars.

Muss man den eine Seite nicht öfter Besuchen?



Wie ist den das bei Formfehlern.

zb Datum Fehlt, Nur Email,

Werden abmahnung bzw ähnliche schreiben somit ungültig in hinsicht auf Honorarforderungen?

Eine Abmahnung (Verwarnung nach TMDG §6)muss doch immer per Post sowie von einem Anwalt erfolgen?


Wenn dem nichz so ist dann könnte ja jede x Beliebige Firma Geld einfordern obwohl der Fordernde überhaupt kein Anwalt ist.



Welcher Erfahrunge gibt es zu diesem Thema.

Was wäre im Fall wenn es sich um keinen Anwalt oder eine Kanzlei handelt?

Wenn zb nur eien steuernummer und das zugehörige Finanzamt angegebven ist.

Wie könnte man der Herausbekommen ob man wirklich von einem Anwalt eine Abmahnung erhalten hat?

Gibte es eien Zentrale stelle wor man sowetas erfragen kann?
Normalerweise steh ja immer davor RA. XY

MFG Bunny



-- Editiert von 0815bunny am 23.04.2007 19:21:59

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815bunny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Mitlerweile habe ich in Erfahrung gebracht das eine Abmahnung wohl soweit auch von Privatpersonen möglich ist allerdings eine Honorarforderung nicht gerechtfertigt ist.

Solange der schreibende sich nicht als Rechtsanwalt ausgibt ist dies wohl kein verstoss aber man muss das Honorar auch nicht bezahlen.


Was noch zu klären wäre wie man sich sicher sein kann das es sich beim abmahnenden wirklich um keinen Anwalt handelt.

Reicht es aus anhand der Steuer STID bzw dem sitz des zuständigen Finanzamtes zu gehen oder kann ein Anwalt unabhängig davon zb in ganz Deutschland oder sogar Europa eingetragen sein.

Wie könnte man das Rechtwirksam klären um zu wissen ob auf die Honorarforderung eingegangen werden muss?

MFG Bunny

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Anwalt sollte in seiner Abmahnung seine Adresse preisgeben, somit kann man im Telefonbuch prüfen, ob sie stimmt. Eine Abmahnung ohne gescheite Adresse wäre für mich trockene Luft.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815bunny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Mir wurde das vermittelt das eien Privatperson zwar eien abmahnuung schreiben kann also somit auch eien frist setzen kann aber eben kein Honorar verlangen darf.

Wir nehmen mal es wir eiene USTID sowie das finanzamt vor nachmanem ort und eien starsse angeben.

Wenn mann dan in diesem wohngenbiet bei der anwaltskammer keinen anwalt ausmachen kann ist dies dann sicher keien Anwalt???



Oder kann der Weltweit bzw Europaweit gemeldet sein?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Seit wann können Privatleute abmahnen

Eine 'Abmahnung' ist die Aufforderung zur Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung. Eine solche Aufforderung kann jedermann aussprechen.

Ersatzpflichtig sind Kosten des Abmahners aber nur dann, wenn er

1a. Anwalt ist und

1b. einen abmahnbefugten Mandanten (Mitbewerber des Abgemahnten) vertritt oder

2. ein nach UKlaG abmahnbefugter Verein ist.

Ein Privatmann kann folglich wegen fehlendem Impressum nicht rechtswirksam abmahnen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815bunny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Mareike für die Treffenden Worte.



Jetzt wäre nur noch zu Klären wie man sich sicher sein kann das es sich nicht um einen Anwalt Handelt.


Bzw nicht eine Befreundeter Anwalt nach 2 Wochen auf die Idee kommt eine Rechtsgültige Abmahnung zu schreiben. ( zu diesem Zeitpunkt wäre natühlich schon das Impressum verbessert)


allerdinsg wäre es ja möglich das er einfach den Alten Screenshot verwendet.



Dürfte er dies denn?



-- Editiert von 0815bunny am 24.04.2007 20:51:D

-- Editiert von 0815bunny am 24.04.2007 20:56:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815bunny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Nachtrag:

Wie würde eigendlich so eine Unterlassungerklärung ausehen die in einer Abmahnung ja vorhanden sein sollte?
Würde dort "Unterlassungerklärung" stehen oder einfach eine auforderung irgendwelche dinge nicht mehr zu machen mit einer frist.
MFG Bunny

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