Impressum - Teurer Spaß für Schlamper
21.8.2003 | Nachrichten - Vor Gericht | 4048 Aufrufe Mehr zum Thema:tele-zubehoer.de, Impressum, Impressumspflicht
(domain-recht.de) Auf seiner Website tele-zubehoer.de bot ein Händler einen Festplattenvideorekorder an. Er hatte jedoch versäumt, eine Anbieterkennung ("Impressum") nach dem TDG anzubringen. Dieses Säumnis brachte Konsequenzen mit sich: Das LG Düsseldorf verbot ihm, die Seite ohne Impressum zu betreiben. Dafür muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Frage des korrekten Internet-Impressums stellt sich seit der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 immer wieder. Mittlerweile gibt es zwar sehr differenzierte Detail-Rechtsprechung zu Fragen der verwendeten Begriffe und der Positionierung des entsprechenden Links. Aber offensichtlich hat sich noch immer nicht herumgesprochen, dass überhaupt ein Impressum auf jeder gewerblich genutzten Internetseite anzubringen ist.
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Düsseldorf (Beschluss vom 11.07.2003, Az. : 12 O 310/03) hat das Gericht wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung dem Domain-Inhaber u.a. untersagt, auf von ihm betriebenen Webseiten im Internet hinsichtlich der ihm obliegenden allgemeinen Informationspflichten zu verstoßen. Der Antragsgegner hatte insbesondere auf seiner Homepage tele-zubehoer.de gegen die Vorgaben aus dem Teledienstegesetz (TDG) hinsichtlich der ihm obliegenden allgemeinen Informationspflichten aus §§ 6, 7 TDG verstoßen, da weder der Name und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist (§ 6 Nr. 1 TDG), Angaben zur schnellen elektronischen Kontakt-aufnahme und unmittelbaren Kommunikation (§ 6 Nr. 2 TDG) noch seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz (§ 6 Nr. 6 TDG) angegeben hatte.
Die Konsequenz aus dieser Nachlässigkeit sind die Kosten des Verfahrens aus einem Gegenstandswert von EUR 25.000,-; eine Anwaltsgebühr schlägt dabei mit EUR 686,- netto zu Buche. Und es besteht das Risiko, bei jeder weiteren Zuwiderhandlung weitere erhebliche Kosten zu haben. Zudem ist das Angebot auf der Website nicht mehr vorhanden, wodurch dem Anbieter wohl einige Geschäfte entgehen.
Autor und weitere Infos: domain-recht.de



