Import und Mitnahme von einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung in die USA

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Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch können zollfrei für einen Zeitraum bis zu einem Jahr mit in die USA genommen werden.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug länger in den USA bleiben wollen, sollten Sie Folgendes beachten: Wenn das Auto in den USA nicht baugleich im Handel ist bzw. war, dann wird es als privater Import in der Regel nicht zugelassen, da den Behörden keine Abgas- und Sicherheitstestwerte vorliegen.

Sascha  Kugler
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Diese müssen von amerikanischen Stellen, wie der Environmental Protection Agency und dem Department of Transportation, kommen. Die Vorlage europäischer Dokumente nützt nichts. Der deutsche TÜV ist in den USA nicht anerkannt. Ohne Freigabe der Environmental Protection Agency und dem Department of Transportation wird das Auto vom Zoll nicht freigegeben oder muss unter Aufwand von oft tausenden Dollar den amerikanischen Bestimmungen entsprechend in speziellen Werkstätten umgerüstet werden. Dieser Aufwand lohnt sich in der Regel nicht. Bei Neufahrzeugen fallen darüber hinaus Zollgebühren an.

Besonders bei Dieselfahrzeugen ist mit Komplikationen zu rechnen. Aber auch andere Autos, wie der Smart, die Mercedes A-Klasse, der Audi A2 und andere europäische Fahrzeuge, sind nicht zugelassen.

Wenn Sie länger als ein Jahr bleiben wollen, ersparen Sie sich viel Ärger und möglicherweise großen finanziellen Schaden, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mitnehmen, sondern es vor der Abreise verkaufen und mit dem Geld ein neues Auto in den USA erwerben.

Beachten Sie auch, dass ein vorübergehend zollfrei eingeführtes Fahrzeug grundsätzlich nicht in den USA verkauft oder sonst wie zurückgelassen werden darf. Es entspricht nicht den amerikanischen Sicherheits- und Ausstattungsvorschriften und darf deshalb nicht dauerhaft in die USA eingeführt und dort zugelassen werden darf. Der US-Zoll gestattet unter keinen Umständen eine Verlängerung des Fahrzeug-Aufenthaltes!

Bei der Verschiffung sollten Sie folgendes beachten:

Setzen Sie sich mindestens 2 Monate vor dem gedachten Verladetermin mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Fragen Sie unbedingt nach den Gesamtkosten der Verschiffung, also einschließlich Hafengebühren, Seetransportversicherung, etc. Rechnen Sie damit, dass Ihr Fahrzeug an die Ostküste 10 bis 18 Tage unterwegs sein wird, an die Westküste ca. 4 Wochen.

Als Schutz vor Einschleppung von Seuchen wird in den USA und in Kanada der Nachweis verlangt, dass der Unterboden des mitgebrachten Fahrzeuges einer speziellen Reinigung unterzogen wurde. Es empfiehlt sich, auch hierzu die Hilfe der Spedition in Anspruch zu nehmen.

Die US-Häfen haben ihre Sicherheitskontrollen in den letzten Jahren drastisch verschärft. Den Vorschriften der Spedition/Reederei ist unbedingt und in jedem Punkt Folge zu leisten.

Zur Abwicklung der Formalitäten im Hafen müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • gültiger deutscher Reisepass, evtl. Visum
  • deutscher Fahrzeugschein (neu:Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • evtl. Internationaler Zulassungsschein
  • die Frachtpapiere

Die US-Zollbehörde stellt für die vorübergehende zollfreie Einfuhr ein "Temporary Permit" aus, mit dem man sich unwiderruflich zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet.

Die US-Behörden verlangen, dass bei der Rückverschiffung der Original-Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) mit 2 Kopien abzugeben ist.

Da kein Fahrzeugbesitzer dieses wichtige Dokument gern aus der Hand gibt, raten wir, sich vor der Abreise bei der deutschen Zulassungsstelle den Internationalen Zulassungsschein zu besorgen (ca. 10 €), der stattdessen akzeptiert wird.

Bei der KFZ-Versicherung sollten Sie beachten, dass Ihre deutsche Kfz-Versicherung in Nordamerika nicht gültig ist, deshalb muss in jedem Fall eine amerikanische Kfz-Haftpflichtversicherung (die Prämien sind für europäische Verhältnisse sehr hoch!) abgeschlossen werden. Dies sollte möglichst schon in Deutschland, bei einem der hier ansässigen US-Versicherer erfolgen.

Sascha Kugler
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