Immobilienerwerb im Trennungsjahr

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bernie123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienerwerb im Trennungsjahr

Guten Tag

zu folgendem Sachverhalt wüde mich Eure Meinung interessieren:

-Ehepaar seit 4 Monaten im Trennungsjahr.
-Frau stellt Anspruch auf Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich.
-Vermögensaufstellung zum Tag der Trennung wurde durchgeführt
-Er möchte sich eine Immobilie mit seiner neuen Freundin kaufen
-Beide sind Darlehensnehmer und stehen jeweils mit dem gleichen Betrag im Grundbuch
-Er möchte ein Teil des aktuellen Endvermögens als Eigenkapital verwenden. Der Kredit wird dann monatlich durch ihn abbezahlt
Was gibt es hierbei zu beachten bzgl. Zugewinnausgleich? Wird Sein Endvermögen am Tag der Scheidung um den Anteil im Grundbuch erhöht und gleichzeitig aufgrund des Kredites zum gleichen Teil wieder gemindert? (Als neutrale Position in der Gesamtbilanz?)
Wie könnte man das ganze vertraglich am besten gestalten um es vom Zugewinn auszuschliessen?

Vielen Dank vorab für Euren Rat.


Bernie123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bernie,

Ihr könnt euch doch einfach auf den Tag (des Endvermögens) einigen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Bernie,

bei einem solchen Vorhaben ist es wichtig, die Trennung (vor allem die wirtschaftliche Trennung) so gerichtsfest wie nur möglich zu machen.

Den ersten Schritt habt ihr ja durch die Vermögensauseinandersetzung zum Trennungstermin schon gemacht. Haben beide die Aufstellung durch Unterschrift akzeptiert?

Falls auch die wirtschaftliche Trennung beweisbar ist, steht Deinem Vorhaben nichts im Wege. Vermögensverfügungen nach wirtschaftlicher Trennung bleiben dann unbeachtlich.

Bei dem Kapitaleinsatz musst Du allerdings beachten, dass es sich dabei nicht um Dein Gesamtvermögen handeln darf.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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