Immobilien aus dem privaten Bestand, steuerneutral in eine VVGmbH überführen

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb429043-20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Immobilien aus dem privaten Bestand, steuerneutral in eine VVGmbH überführen

Gibt es eine Möglichkeit, Immobilien aus dem privaten Bestand steuerneutral in eine VV GmbH als Einlage zu überführen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ja, gibt es.

Stefan

PS: Antwort genau so abstrakt wie die Frage.

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#2
 Von 
fb429043-20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Explizit geht es um die Vermeidung von Grunderwerbsteuer.

Stefan kannst du das bitte etwas genauer skizzieren?
Eventuell gibt es auch Literatur, Paper etc. die das erläutert.

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Die Einbringung löst selbstverständlich Grunderwerbsteuer aus (absoluter 08/15 Standardfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Ansonsten erwarten Sie von uns bitte keine wissenschaftlichen Abhandlungen, wenn Sie sich keine Mühe machen wollen, eine konkrete Frage zu formulieren.

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#4
 Von 
fb429043-20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Die Einbringung löst selbstverständlich Grunderwerbsteuer aus (absoluter 08/15 Standardfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Ansonsten erwarten Sie von uns bitte keine wissenschaftlichen Abhandlungen, wenn Sie sich keine Mühe machen wollen, eine konkrete Frage zu formulieren.


Klarer kann man die Frage nicht formulieren ;)
Im übrigen ist es über Umwegen möglich.
Trotzdem danke.

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Klarer kann man die Frage nicht formulieren
Wenn man nach zwei Tagen erfährt, um welche Steuer es überhaupt geht, ist die Frage natürlich sehr klar formuliert.
Zitat:
Im übrigen ist es über Umwegen möglich.
Dann lassen Sie uns an Ihren Erkenntnissen doch teilhaben.

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#6
 Von 
fb429043-20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Präzisieren Sie doch erstmal eine Frage, eventuell kann dann jemand weiterhelfen ;)

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Man kann sie der GmbH schenken! Grunderwerbsteuer fällt dann keine an! :devil:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man kann sie der GmbH schenken! Grunderwerbsteuer fällt dann keine an!
Aber Schenkungsteuer, oder?

Stefan

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