Immobilien Nebenkosten bei Erbengemeinschaft

7. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
mann1957
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien Nebenkosten bei Erbengemeinschaft

Guten Tag,
vielleicht kann hier jemand weiter helfen, folgendes :

Drei Parteien haben eine Immobilie geerbt, 50% der Immobilie gehört der Ehefrau des Verstorbenen, und die hat Wohnrecht auf Lebenszeit. Mittlerweile ist die Ehefrau in ein Wohnstift gezogen, alle Parteien haben, nachdem die Ehefrau einen Makler beauftragt hat, den Maklervertrag unterschrieben.
Jetzt zieht sich der Verkauf hin und eine Partei hat Sorge wegen der noch laufenden Nebenkosten. Muss diejenige mit dem lebenslangen Wohnrecht die Nebenkosten jetzt allein weiter tragen, oder kann die von den anderen Parteien nun einen Anteil fordern? Da ihr Wohnrecht definitiv ja erst mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag erlischt, gehe ich davon aus, dass sie weiter allein zahlen muss - oder ist das falsch?
Und wie ist es, wenn jemand mit dem Preis z.B. beim Verkauf nicht einverstanden ist? Kann derjenige von der Mehrheit überstimmt werden, oder kann durch ein Veto die Immobilie dann nicht verkauft werden? Das Problem ist, dass die beiden anderen Parteien mit der Ehefrau nicht reden können......

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Den Kaufvertrag müssen alle Teileigentümer unterschreiben, also müssen alle mit ihrem Anteil am Verkaufspreis einverstanden sein.


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