Liebes Forum,
um eine Immobilie unter Schwestern grundbuchamtlich zu übertragen, wird dann immer eine Schenkungssteuer fällig? Wir finden eigentlich, die Immobilie ist sowieso im Familienbesitz; nur dass zwei von drei Schwestern sie gar nicht wollen und auch nicht dafür verantwortlich sein möchten. Wenn alle drei Schwestern einverstanden sind (zurzeit aber nur eine eingetragen ist) und auch keine irgendwelche finanziellen Ausgleiche fordert – kann man den Grundbucheintrag nicht einfach mit entsprechenden Bestätigungen beim Notar/Grundbuchamt ändern lassen?
Hintergrund ist ein Erbfall und ein sehr altes Testament, nach dem eine der Geschwister Alleinerbin wurde und daher demnächst für zwei Immobilien ins Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wird. Eine Immobilie verkaufen wir, die andere soll erhalten bleiben und ist eine Ferienwohnung. Der Wert beträgt ca. 90-120.000 €; liegt also nach den Bodenrichtwerten über dem 20.000 € "Schenkungsfreibetrag" unter Geschwistern.
Ob die Wohnung jemals Rendite abwirft, weiß man noch nicht, muss auch einiges renoviert werden (aber das interessiert Steuerämter sicher am wenigsten. ;-).
Vielen Dank, falls sich hier jemand auskennt.
Immobilie Schenkungssteuer unter Geschwistern nach Erbfall?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Wenn eine Schwester Alleinerbin ist und auch alleine im Grundbuch eingetragen ist und die anderen beiden Schwestern wollen die Immobilie nicht, dann findet doch gar keine Schenkung zwischen den Geschwistern statt. Worauf sollte denn da Schenkungssteuer anfallen?
erstmal danke! Das Problem ist: die alleinerbende Schwester möchte die Immobilie an die zweite Schwester übertragen/ihr einfach geben. Nach dem Erbschein, der gerade erst beantragt wird, wird das Grundbuchamt aber zunächst sicher sie eintragen wollen/müssen.
Oder lässt sich beschließen, nicht die alleinerbende Schwester einzutragen, sondern die, die die Wohnung bekommen soll.
Ich dachte noch an einen "Immobilienübertrag". Aber da hat sich steuerlich in den letzten Jahren wohl einiges geändert, so dass dafür auch ein Kaufpreis/Verkehrswert irgendwie festegelegt wird, damit Grundsteuerämter + ggf. Schenkungssteuerämter auch noch etwas davon haben ...
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Warum sollte da keine Schenkungsteuer anfallen? Das ist doch der Standardfall einer Schenkung.
Ist das bei Erbschaften und Schenkungen nicht meistens so?Zitat:Wir finden eigentlich, die Immobilie ist sowieso im Familienbesitz...
Die Schenkung wäre nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Zitat:Die Schenkung wäre nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Auch unter Geschwistern? Der Wert, den das Grundbuchamt wohl zwangsläufig ansetzt, und den man wohl auch angeben muss, liegt bei geschätzten 80.000 €, wir mussten für den Erbscheinantrag ja eine Summe angeben ... und die kommt wohl auch hin für den Ort/Region....
Zitat:Auch unter Geschwistern?
Ja, weil die zitierte Vorschrift nicht auf das Verwandtschaftsverhältnis, sondern auf die Schenkung als Voraussetzung der Steuerfreiheit abstellt. Sie finden den Paragraphen im Internet.
Ein Kauf zwischen Geschwistern unterliegt indessen keiner Befreiung.
-- Editiert von Cybert. am 30.06.2017 14:34
Ihr solltet mal anfangen zum Thema Share Deal zu lesen.
Zitat:Ja, weil die zitierte Vorschrift nicht auf das Verwandtschaftsverhältnis, sondern auf die Schenkung als Voraussetzung der Steuerfreiheit abstellt. Sie finden den Paragraphen im Internet.
Ja, ich habe dies jetzt auch nachgelesen, danke!
Letztlich versuchen wir wohl, uns nocheinmal nach einer kombinierten Schenkung/Verkauf zu erkundigen. Also Schnekung bis zur Freigrenze unter Geschwistern, der restliche Betrag würde dann wohl als Kaufsumme vermerkt werden und hoffentlich nur auf die Differenz grundsteuerpflichtig sein.
Und alles, was wir auf der einen Seite überlegen, wird auf der anderen wieder einkassiert, weil jeder Handschlag Geld kostet resp. Notargebühren .... (Vertrag und Beurkundung der Schenkung, dito Verkauf/Übertragung, dito Grundsteuern – sogar noch günstiger als Schenkungssteuer, klasse).
Entscheidend dürfte sein, von wem eigentlich die Immobilie vererbt wurde und ob die Schwester, welche die Immobilie erhalten soll, in dem Erbfall pflichtteilsberechtigt ist. Je nach den Gegebenheiten müsste dann unter Umständen ganz oder teilweise gar nicht (steuerpflichtig) geschenkt werden. Kleiner Tipp am Rande: ehe nicht klar ist wie die Sache geregelt werden kann/soll würde ich auch den (kostenlosen) Grundbucheintrag der Erbin noch nicht vornehmen lassen. Kann sein das sich das noch anderweitig nutzen lässt.
Brauchbare Antworten wird man da aber in einem Forum eher nicht kriegen und Beschwerden über angeblich horrende Kosten nutzen als solche auch erstmal nichts. Am billigsten wird sowas immer mit fachkundiger anwaltlicher Hilfe, nur mal so...
Vielen Dank für die Hinweise! Vorab: Ich musste mich neu anmelden, das Einloggen klappte partout nicht. Daher habe ich einen neuen Benutzernamen.
Ja, die Schwester, die die Immobilie übernehmen möchte und darf ist pflichtteilsberechtigt. Der Anteil, berechnet nach der Reinerbmasse (oder wie der Fachbegriff ist) liegt in etwa in der Höhe wie der Wert der kleinen Ferienimmobilie; beides rund 80000. Es gibt noch eine Immobilie, daher kommt rechnerisch ein hoher Pflichtteil zustande (drei Geschister; jetzt beide Eltern tot, schnief).
Im Testament heißt es wörtlich: ..."wobei Immobilien zur Abgeltung des Pflichtteils nur mit Einverständnis von (Schwester 1/Alleinerbin) verkauft werden dürfen". Es war mal in Wut/Besorgnis entstanden.
Bisher habe ich erfahren, dass ein Pflichtteil ja strenggenommen kein Erbe ist, also auch kein "Anspruch" auf anteilige Immobilien oder Übernahme oder Verrechnung derselben aus Pflichtteilsansprüchen besteht. Also auch kein kostenloser Grundbucheintrag; auch nicht als Erbengemeinschaft.
Den kostenlosen Grundbucheintrag zögern wir gern noch hinaus. Aber die Grundbuchämter sind wohl von von Rechts wegen dazu verpflichtet, zumal der Tod unserer Mutter jetzt ein Jahr zurückliegt. Wir warten schon seit Monaten auf den Erbschein.
Anwaltliche Hilfe ist nochmal ein ganz neuer Tipp. Wir sollten lt. Notar zum Steuerberater. Der nun auch schon seit drei Wochen alle Angaben und Unterlagen hat, aber keine Antwort liefert. Einen neuen möchte ich aber auch nicht beauftragen.
Manno, ist das kompliziert. Wenn man/wir an die 5000 Euro Notarkosten, Grundbuchkosten usw. sparen will, aber dafür Anwälte, Notare und Steuerberater in Gang setzen müssen, die alle auch nach Sachwert und folglich auch mit einem Betrag in dergleichen Höhe honoriert werden müssen - und vielleicht auch zum Ergebniss kommen, dass der Grundbucheinrag nicht kostenlos sein wird – mir wird langsam schwindelig. Schenkungen müssen ja auch wieder notariell beglaubigt werden, plus Steuer...
Sorry, ich will nicht meckern, aber wie sich das recht anständige Vermögen unserer Eltern von immerhin zwei schuldenfreien Immobilien durch solche Gebühren immer weiter reduziert, ist auch nicht ohne. Zumal beide Immobilien eher einen "fiktiven" Wert haben, den auch wieder die Gemeinden vorgeben nach Verkehrswert usw. Ob das zu erzielen ist, ist ja auch noch offen! Die Immos liegen auch n i c h t im Boom-Cities oder direkt daneben. Und alle Kosten laufen weiter .... Bares war nicht mehr da.
Bin für weitere Tipps dankbar. Zumal eine 25-Euro-Frage das sicher auch umfassend nicht klären kann, fürchte ich, da die Antwort nicht einfach aus dem Ärmel zu schütteln ist. Falls doch, mach ich sofort, kurzer Hinweis genügt. ✌
Beste Grüße,
-- Editiert von Modus 2.0 am 02.07.2017 12:23
-- Editiert von Modus 2.0 am 02.07.2017 12:29
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