Die Mietwohnung schimmelt an vielen Ecken. Mieter mindert die Miete. Es kommt zum Prozeß. Das Gericht
beauftragt einen Sachverständigen mit der Frage "Ist der Mieter für den Schimmel verantwortlich?".
Der Sachverständige kommt zu dem Ergenis "nein", bauphysikalische Ursachen (z.B. neue Fenster, etc.) seien die Ursache. Und belegt alles auf 36 Seiten.
Der Vermieter willigt den vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss ein, dass er die Schimmelschäden beseitigt (das Gericht sagte ihm deutlich, dass es ansonsten ein Urteil gegen ihn fällen werde).
Schimmel wurde beseitigt, u.a. Innenwärmedämmung entfernt.
Im nächsten Winter wieder Schimmel. Der Mieter zahlt Miete wieder nur unter Vorbehalt.
Mieter besteht auf Beseitigung der Schimmelflecken.
Vermieter will sich das ansehen, wird aber wohl - aus der Erfahrung der Vergangenheit schätzend - nicht die Ursache, Fenster oder Fassadenmängel - beseitigen lassen.
Damit ist für den nächsten Winter wieder Schimmel in den Ecken mehrerer Zimmer zu erwarten.
Was kann der Mieter dann machen? Mindern? Klagen? Mieter zwingen die Ursache zu beseitigen?
Immer wieder Schimmel - trotz Gerichtsurteil
4. Mai 2017
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Frage vom 4. Mai 2017 | 18:23
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Immer wieder Schimmel - trotz Gerichtsurteil
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2017 | 19:55
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatWas kann der Mieter dann machen :
Sich auf Dauer eine neue Wohnung suchen.
Wenn es sich um solch erhebliche bauliche Mängel handelt, könnte der Vermieter wegen Unwirtschaftlichkeit kurz oder lang kündigen, wenn er nachweisen kann, er hat alles im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten getan (§ 573 Abs.2 Nr.3 BGB ).
#2
Antwort vom 5. Mai 2017 | 01:17
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1950x hilfreich)
ZitatDer Sachverständige kommt zu dem Ergenis "nein", bauphysikalische Ursachen (z.B. neue Fenster, etc.) seien die Ursache. Und belegt alles auf 36 Seiten. :
Sorry, aber neue Fenster im Altbau stellen nicht zwangsläufig einen bauphysikalischen Mangel dar - das sollte ein Sachverständiger eigentlich wissen.
Was sonst noch so alles im 36-seitigen Gutachten stand, hast du leider nicht beschrieben.
ZitatVermieter will sich das ansehen, wird aber wohl - aus der Erfahrung der Vergangenheit schätzend - nicht die Ursache, Fenster oder Fassadenmängel - beseitigen lassen. :
Soll der Vermieter denn die neuen Fenster nochmal austauschen?
Worin bestehen die Fassadenmängel?
Jedenfalls hat der Vermieter (anscheinend) auf Anraten des Sachverständigen die (vermutlich) unfachgemäß ausgeführte Innendämmung beseitigt - ob noch weitere Empfehlungen gegeben waren ist leider nicht bekannt.
Als nächsten Schritt könnte der Vermieter jetzt darauf hinweisen, dass wegen der Situation "neue Fenster im ungedämmten Altbau" eine entsprechende Anpassung des Heiz- und Lüftungsverhalten erforderlich ist.
Er könnte auch eine Zwangsbelüftung einbauen (gilt als Modernisierung = entsprechende Mieterhöhung wäre die Folge).
Stellt sich dann immer noch keine Besserung ein, dann läuft das eben unausweichlich auf ein neues gerichtliches Verfahren hinaus - und da besteht immer das Risiko, dass ein anderer Sachverständiger/anderer Richter auch zu einer anderen Einschätzung kommen könnte ...
Das sind viel zu viele Unbekannte/Variablen.
Von daher meine ich dann ebenfalls: suche dir eine andere Wohnung in der du glücklich und schimmelfrei wohnen kannst.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2017 | 08:53
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatVon daher meine ich dann ebenfalls: suche dir eine andere Wohnung in der du glücklich und schimmelfrei wohnen kannst. :
Aus Interesse an der eigenen Gesundheit und Möbeln sollte man das nicht auf Jahre mitmachen.
#4
Antwort vom 5. Mai 2017 | 15:28
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat[ :
Sorry, aber neue Fenster im Altbau stellen nicht zwangsläufig einen bauphysikalischen Mangel dar - das sollte ein Sachverständiger eigentlich wissen.
Worin bestehen die Fassadenmängel?
Gehen Sie davon aus das der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dem Gericht ein Gutachten erstellt hat, mit dem er die falsch eingebauten Fenster fachlich belegt hat und was Hand und Fuß hat. Er wird schon wissen was er vorgelegt hat - auch wenn Sie daran Zweifel haben :-)
Fassadenmängel bestehen in einer 40 Jahren alten Fassade, zweilagig, an der z.T. die Klinker abgefallen sind. Seit Jahren.
#5
Antwort vom 5. Mai 2017 | 15:46
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatGehen Sie davon aus das der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dem Gericht ein Gutachten erstellt hat, mit dem er die falsch eingebauten Fenster fachlich belegt hat und was Hand und Fuß hat. Er wird schon wissen was er vorgelegt hat - auch wenn Sie daran Zweifel haben :-) :
Fassadenmängel bestehen in einer 40 Jahren alten Fassade, zweilagig, an der z.T. die Klinker abgefallen sind. Seit Jahren.
Jedem, der sich ein wenig damit;
ZitatInnenwärmedämmung entfernt. :
auskennt stellt`s die Nackenhaare auf.
Wann wurde die Dämmung entfernt?
Wie wurde getrocknet?
Was für ein Wandbelag wurde aufgebracht?
gruß charly
#6
Antwort vom 5. Mai 2017 | 15:47
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitatmit dem er die falsch eingebauten Fenster fachlich belegt hat und was Hand und Fuß hat. :
Das kommt natürlich auch noch dazu.
gruß charly
#7
Antwort vom 5. Mai 2017 | 16:04
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatGehen Sie davon aus das der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dem Gericht ein Gutachten erstellt hat, mit dem er die falsch eingebauten Fenster fachlich belegt hat und was Hand und Fuß hat. Er wird schon wissen was er vorgelegt hat - auch wenn Sie daran Zweifel haben :-) :
Im Gutachten steht wohl mehr als falsch eingebaute Fenster drin, wobei man sich die Frage stellen muss, wie kann ein Fenster falsch eingebaut werden, entweder es ist dicht und im Wasser oder das Gegenteil. Beim Gegenteil würde es reinziehen.
Nun wurde im Innenbereich eine falsch angebrachte Dämmung auch vom Gutachter bemängelt?
Jetzt wurde diese entfernt, und es schimmelt weiter, also kann man das erste Gutachten vor Gericht in der Pfeife rauchen, und der nächste Gutachter wird beauftragt, und man kann davon ausgehen, dies wird ein anderer Gutachter sein.
Denn es erweckt einfach den Eindruck, als hätte sich Gutachter Nr1 daneben gegriffen.
ZitatFassadenmängel bestehen in einer 40 Jahren alten Fassade, zweilagig, an der z.T. die Klinker abgefallen sind. Seit Jahren. :
Das ist Bull****, je mehr Luft im Mauerwerk, desto weniger kann sich Feuchtigkeit und Schimmel an der Wand bilden. Gerade durch die Außendämmung wurden nachweislich schon viele Häuser erst feucht.
So viel Einsicht sollte auch ein Gutacher haben, jedoch wenn man zur gleichen Sache 5 Gutachten liest, wird man 8 Meinungen heraus lesen können.
Der Rat sich um eine andere Wohnung zu bemühen dürfte der einzig vernünftige Weg sein, denn § 573 Abs.2 Nr.3 BGB , kann man auch als Verwertungskündigung seitens des Vermieters in Betracht ziehen.
#8
Antwort vom 5. Mai 2017 | 22:10
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1950x hilfreich)
ZitatGehen Sie davon aus das der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dem Gericht ein Gutachten erstellt hat, mit dem er die falsch eingebauten Fenster fachlich belegt hat und was Hand und Fuß hat. Er wird schon wissen was er vorgelegt hat - auch wenn Sie daran Zweifel haben :-) :
Mit diesen nachgeschobenen 2 Wörtern wird dann auch "neue Fenster = Mangel" plausibel
Ändert aber nichts am Rest ...
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