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Immer schön höflich - 1/1
jtm vom 16.08.2004   |   7708 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Beliebte Rechtsirrtümer

Immer schön höflich

Die Sache mit der "Beamtenbeleidigung"

Angesichts des hämisch flatternden Strafzettels hinter dem Wischerblatt und der Politesse in Rufweite brennen dem Autofahrer schon mal die Sicherungen durch. In solchen Situationen wurden schon einige Beamte von erbosten Bürgern beleidigt, was von den Beamten oder im Volksmund gerne auch „Beamtenbeleidigung“ genannt wird. Doch hier lauert ein fataler Irrtum, denn den Straftatbestand Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Vielmehr ist auch für die Beleidigung eines Amtsträgers die "normale" Beleidigung einschlägig. Anders als bei Normalbürgern hat jedoch auch der Dienstvorgesetzte eines beleidigten Beamten die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten.


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