Im NPD-Verbotsverfahren ist nun Karlsruhe wieder am Zug
AFP VOM 10.2.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 19626 Aufrufe Mehr zum Thema:NPD, Verbot, Verbotsverfahren, V-Mann
- Prüfung von V-Mann-Verstrickungen kann dauern
Beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe ist am Montag die Stellungnahme von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zur Bedeutung von V-Leuten im NPD-Verbotsverfahren erwartet worden. Mit dem geplanten Eingang des Schriftsatzes beim höchsten deutschen Gericht kommt nach dreiwöchiger Zwangspause wieder Bewegung in das Verfahren. Nun muss das BVG zunächst die Stellungnahme prüfen, was einige Zeit in Anspruche nehmen dürfte: Alle acht Richter des Zweiten Senates müssen sich mit dem Papier befassen, doch komplett ist der Senat nicht. Präsidentin Jutta Limbach weilt auf Dienstreise in Polen, und zudem herrscht auch in Karlsruhe noch der Fasching.
Fest steht allerdings, dass die Verfassungshüter nach der brüskierenden Informationspanne des Bundesinnenministeriums sich alle Zeit nehmen werden, um die Stellungnahme akribisch genau zu bewerten. Dabei steht im Mittelpunkt, ob und inwieweit die in den Verbotsanträgen zitierten Äußerungen von Verfassungsschutz-Spitzeln gerichtsverwertbar sind. Der Maßstab ist dabei die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, da in einem vom Staat betriebenen Parteienverbotsverfahren auch der kleinste Verdacht ausgeschlossen sein muss, dass der Staat selbst belastendendes Material geschaffen haben könnte.
Nach Medienberichten versichern zwar die Antragsteller in ihrem Papier, dass V-Leute "keine steuernde Einflussnahme" auf die NPD ausgeübt hätten und sich die Aufgabe der Spitzel auf Informationsbeschaffung beschränkt habe. Doch ob dem Gericht diese Zusicherung reicht, ist ungewiss. Zumal in der Stellungnahme offen bleibt, ob außer den sechs enttarnten V-Leuten noch weitere Spitzel mit belastenden Äußerungen in der Antragsschrift zitiert werden. Diese erneute Informationssperre gegenüber den Richtern begründen die Antragsteller damit, dass die "Fürsorgepflicht des Staates für V-Leute" sie hindere, "uneingeschränkt und schutzlos" über einzelne Informanten zu berichten.
Sollte das Gericht sich nicht davon überzeugen lassen, dass die mit Hilfe der V-Leute gewonnen Informationen beweiskräftig sind und dass der Schutz von Spitzeln höher wiegt als ihr Informationsbedürfnis, kommen die Antragssteller wohl nicht umhin, ihre Verbotsanträge zu überarbeiten und neu zu stellen. Sollten die Verfassungshüter demgegenüber die Stellungnahme für stichhaltig halten, wird das Gericht neue Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Damit wird allerdings nicht mehr vor der Sommerpause gerechnet.
11. Februar 2002 - 14.52 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2002
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vier neue V-Leute in NPD-Verbotsanträgen entdecktSeite 2: Empörung über neu aufgetauchte V-Männer im NPD-VerbotsverfahrenSeite 3: Im NPD-Verbotsverfahren ist nun Karlsruhe wieder am ZugSeite 4: Karlsruhe berät nächste Woche zu NPD-VerfahrenSeite 5: Streit über Haltung im NPD-VerbotsverfahrenSeite 6: V-Leute angeblich ohne Lenkungsfunktion in der NPDSeite 7: Streit über Erklärung zu V-Leuten dauert anSeite 8: Stiegler hält an umstrittenen Äußerungen zur Nazizeit festSeite 9: Müntefering geht auf Distanz zu Stiegler-Äußerungen zu NazizeitSeite 10: Harsche Töne von dem Mann mit dem roten PullunderSeite 11: Bosbach: Äußerungen von SPD-Fraktionsvize zur Nazizeit ´absurd´


