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Im NPD-Verbotsverfahren ist nun Karlsruhe wieder am Zug

AFP VOM 10.2.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 19626 Aufrufe
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NPD, Verbot, Verbotsverfahren, V-Mann

- Prüfung von V-Mann-Verstrickungen kann dauern

Beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe ist am Montag die Stellungnahme von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zur Bedeutung von V-Leuten im NPD-Verbotsverfahren erwartet worden. Mit dem geplanten Eingang des Schriftsatzes beim höchsten deutschen Gericht kommt nach dreiwöchiger Zwangspause wieder Bewegung in das Verfahren. Nun muss das BVG zunächst die Stellungnahme prüfen, was einige Zeit in Anspruche nehmen dürfte: Alle acht Richter des Zweiten Senates müssen sich mit dem Papier befassen, doch komplett ist der Senat nicht. Präsidentin Jutta Limbach weilt auf Dienstreise in Polen, und zudem herrscht auch in Karlsruhe noch der Fasching.

Fest steht allerdings, dass die Verfassungshüter nach der brüskierenden Informationspanne des Bundesinnenministeriums sich alle Zeit nehmen werden, um die Stellungnahme akribisch genau zu bewerten. Dabei steht im Mittelpunkt, ob und inwieweit die in den Verbotsanträgen zitierten Äußerungen von Verfassungsschutz-Spitzeln gerichtsverwertbar sind. Der Maßstab ist dabei die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, da in einem vom Staat betriebenen Parteienverbotsverfahren auch der kleinste Verdacht ausgeschlossen sein muss, dass der Staat selbst belastendendes Material geschaffen haben könnte.

Nach Medienberichten versichern zwar die Antragsteller in ihrem Papier, dass V-Leute "keine steuernde Einflussnahme" auf die NPD ausgeübt hätten und sich die Aufgabe der Spitzel auf Informationsbeschaffung beschränkt habe. Doch ob dem Gericht diese Zusicherung reicht, ist ungewiss. Zumal in der Stellungnahme offen bleibt, ob außer den sechs enttarnten V-Leuten noch weitere Spitzel mit belastenden Äußerungen in der Antragsschrift zitiert werden. Diese erneute Informationssperre gegenüber den Richtern begründen die Antragsteller damit, dass die "Fürsorgepflicht des Staates für V-Leute" sie hindere, "uneingeschränkt und schutzlos" über einzelne Informanten zu berichten.

Sollte das Gericht sich nicht davon überzeugen lassen, dass die mit Hilfe der V-Leute gewonnen Informationen beweiskräftig sind und dass der Schutz von Spitzeln höher wiegt als ihr Informationsbedürfnis, kommen die Antragssteller wohl nicht umhin, ihre Verbotsanträge zu überarbeiten und neu zu stellen. Sollten die Verfassungshüter demgegenüber die Stellungnahme für stichhaltig halten, wird das Gericht neue Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Damit wird allerdings nicht mehr vor der Sommerpause gerechnet.

11. Februar 2002 - 14.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vier neue V-Leute in NPD-Verbotsanträgen entdeckt
Seite 2: Empörung über neu aufgetauchte V-Männer im NPD-Verbotsverfahren
Seite 3: Im NPD-Verbotsverfahren ist nun Karlsruhe wieder am Zug
Seite 4: Karlsruhe berät nächste Woche zu NPD-Verfahren
Seite 5: Streit über Haltung im NPD-Verbotsverfahren
Seite 6: V-Leute angeblich ohne Lenkungsfunktion in der NPD
Seite 7: Streit über Erklärung zu V-Leuten dauert an
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