Im Kindesalter sterben leibliche Eltern- Stiefmutter erbt? + Verjährungsfrage

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
marieve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Kindesalter sterben leibliche Eltern- Stiefmutter erbt? + Verjährungsfrage

Hallo ihr Alle :)
vielleicht könnt ihr mir ein wenig Licht in meine recht dunkle Laienhaftigkeit geben. Mich beschäftigt folgendes:

Die Mutter von meinen Freund und seinem Bruder ist sehr früh verstorben (da waren die so um die 6). Dies ist aber nicht relevant für meine Frage. Sondern der Vater ist dann leider ebenfalls verstorben, da waren die Beiden 13 und 11. Der Vater hat aber vorher nochmal geheiratet und einen weiteren Jungen bekommen. Die Stiefmutter hat damals u.A das Haus erhalten und anderen Besitz wie Motorräder und Yacht verkauft. Die beiden Brüder aus erster Ehe sind zum Bruder und deren Frau vom verstorbenen Vater gekommen, während die Stiefmutter mit dem Halbbruder ins Haus gezogen ist (leben da auch noch). Dafür habe der Onkel pro Kind 1000 bekommen und damit die Kindezimmer eingerichtet.

Beide Brüder aus erster Ehe sind jetzt 32 und 30 und haben das Testament wohl nie gesehen, auch haben sie sonst keine Belge/Bescheinigungen (gibt es da überhaupt sowas? Kann man sowas nachträglich anfordern irgendwo?), dass sie eventuell mit 18 z.B. am Erbe hätten beteiligt werden können. Oder kann man in einem Testament die eigenen Kinder ganz raus lassen? Müssten nicht auch die Elterm vom Verstorbenen beteilgt sein oder sind die generell raus? Die Großeltern von meinem Freund haben sich auch später sehr um die Kinder gekümmert. Verhältnis zum Vater war immer super.

Abgesehen davon ist der ganze Fall vermutlich eh verjährt?
Wenn jetzt die Stiefmutter stirbt..erbt dann nur ihr Sohn? Das Verhältnis zur Stiefmutter ist nicht so gut, sie wollte ja die beiden anderen u.A auch nicht bei sich haben.

So, ich freue mich falls mir wer was dazu sagen kann. Sonnige Grüße


-- Editier von marieve am 02.05.2017 18:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es gibt ja nun mehrere Möglichkeiten.

1. Es gab kein Testament
Dann hat die Stiefmutter 50% geerbt und die 3 Kinder je 16,6%
Die Verjährungsfrist für die Herausgabe von Erbschaftsgegenständen beträgt 30 Jahre, so dass die Sache noch nicht verjährt ist. Speziell beim Haus kann die Stiefmutter das dann auch nicht verkaufen, da das Grundbuchamt die Eigentumsverhältnisse vor dem Verkauf genau prüft.

2. Es gab ein Testament und darin wurden die Kinder enterbt
Dann hätten die Kinder den Pflichtteil fordern können. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren, jedoch beginnt die Verjährungsfrist bei Minderjährigen erst mit dem 21. Geburtstag. Der Anspruch wäre dennoch verjährt.

3. Wie 2., jedoch Berliner Testament mit den Kindern als Schlusserben
Dann würden die Kinder ggf. nach dem Tod der Stiefmutter erben.

Details kann man auf den zuständigen Nachlassgericht erfahren. Dann sollte auch die Erbfolge nach dem Tod der Mutter in Erfahrung gebracht werden. Auch da könnte es noch nicht verjährte Erbansprüche geben.

Zitat:
Wenn jetzt die Stiefmutter stirbt..erbt dann nur ihr Sohn?


Ja, es sei denn, es trifft Variante 3 zu.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marieve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank! Das hat mir jetzt schon sehr geholfen! Das mit dem Nachlassgericht ist eine gute Idee. Danke schön

0x Hilfreiche Antwort

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