>Im Gerichtsaal neben Angeklagter Platz nehmen?
"Angeklagte" gibt es nur im Strafverfahren, aber nicht im Zivilverfahren. Die Bezeichnung im Zivilverfahren ist "Beklagter", weil man von einem anderen nicht etwa "angeklagt", sondern "verklagt" worden ist.
Wenn der Sohn volljährig ist, dann haben Sie mit dem Verfahren nichts zu tun. Das heißt, Sie dürfen auch nichts zur Sache sagen. Etwaige Versuche, sich einzumischen, werden durch den Richter zunächst freundlich, sodann bestimmt, und schließlich mit ordnungsrechtlichen Mitteln unterbunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie aufgrund eines Beweisbeschlusses (!) als Zeugin vernommen werden. Allerdings sitzen Sie dann während der Vernehmung auf keiner Seite, sondern in der Mitte.
Daher dürfen Sie - wenn überhaupt - nur auf den Zuschauerplätzen sitzen. Wenn sie aber als Zeugin in Betracht kommen, dann müssen Sie möglicherweise sogar ganz draußen bleiben.
Etwas anderes gilt, wenn der Sohn minderjährig ist. Dann können Sie als gesetzlicher Vertreter den ganzen Prozess für Ihren Sohn führen und können demzufolge auch auf der Seite des Beklagten sitzen. Da vor dem Landgericht in Zivilsachen Anwaltszwang herrscht, muss ein Anwalt zwingend dabei sein.
Nur aus Interesse: Weswegen wurde Ihr Sohn denn verklagt? Wenn es sich um einen Landgerichtsprozess handelt, dann ist es ja keine Kleinigkeit....
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"justice"
-- Editiert am 09.02.2010 14:58
von justice005 am 09.02.2010 14:54
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