Im Falle eines Widerrufes Gutschein oder Geld auszahlen?

12. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Yunie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Falle eines Widerrufes Gutschein oder Geld auszahlen?

Hallo zusammen,
ich bin eben auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage:

Undzwar bin ich als gewerblicher Verkäufer auf Ebay unterwegs (eigener Online Shop ist im Aufbau) und habe da leider das Problem, dass viele meiner Sachen (Kleidung) auf Widerruf zurückgesendet werden.

Ich verkaufe ausschließlich neue Kleidung und bekomme diese dann im gewaschenen Zustand oder manchmal sogar mit Schweißgeruch zurück.

Also ein klarer Fall von erst kaufen, dann zu Anlässen tragen und dann zurückschicken...
Da ich mitunter festliche Mode anbiete, passiert das meist auch genau bei dieser Art von Mode.

Auch auf Fragen, wie die Kleidung gefällt oder nach einer Bewertung bekomme ich keine Reaktion, bis der Widerruf folgt...
Im Widerruf werden dann Erklärungen abgegeben, die mich schon echt stutzig machen, wie zB.: Es sei eine ganze Größe zu groß. Und das, obwohl ich in jedem meiner Angebote die genauen Abmessungen mit angebe.

Mein Problem liegt also darin, dass mir diese Leute das Geschäft kaputt machen, da ich jedes Mal nicht nur getragene Kleidung zurück erhalte, die ich nicht mehr als neu verkaufen kann, sondern auch die Hinsendekosten muss ich dem Käufer erstatten.

Ich habe überlegt Gutscheine statt der Geldrückgabe anzubieten, um solche Leute davon abzuhalten bei mir zu kaufen.

Wäre das rechtens?
Wenn nicht, was kann ich gegen diese Leute unternehmen?

Vielen Dank für eure Antworten.

-- Editier von Yunie am 12.07.2015 16:42

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Nein, ist es nicht.
Allerdings können Sie zum einen verlangen, dass der Käufer die Versandkosten trägt und zum Anderen bei Kleidung, die beschmutzt o.Ä. ist einen Abzug vornehmen.

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#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Du weist schon das Retourquoten von 40% und mehr völlig normal sind bei Klamotten ?Sowas sollte man eigentlich wissen und einkalkulieren, wobei dies natürlich keine Entschuldigung für Käufer wie in deinen Beispielen ist und diese natürlich für den Schaden aufzukommen haben. Das Problem ist dabei nur wieder eBay bzw deren Spielregeln, denn diese Käufer werden sich sicherlich nicht mit positiven Bewertungen bedanken und bei zu vielen negativen verkauft du dann eben gar nichts mehr bei eBay. Und ob du dich rechtlich korrekt verhalten hast oder nicht ist dabei völlig egal.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Mein Problem liegt also darin, dass mir diese Leute das Geschäft kaputt machen, da ich jedes Mal nicht nur getragene Kleidung zurück erhalte, die ich nicht mehr als neu verkaufen kann, sondern auch die Hinsendekosten muss ich dem Käufer erstatten. Das sind exakt die rechtlichen Rahmenbedíngungen gewerblichen Internethandels, über die man sich schon im Vorfeld er Existenzgründung problemlos informieren können hätte. Rechtlich geht hier gar nichts - aber Sie sind nicht verpflichtet, weiterhin festliche Mode anzubieten. Verkaufen Sie halt anderes Zeug.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Yunie):
Ich verkaufe Kleidung ....


Vermutlich mit Erteilung von unter Verwendung des amtlichen Musters erstellten Informationen u.a. über die Folgen der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts:

Folgen des Widerrufs
(...) „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Zitat:
bekomme Kleidung im gewaschenen Zustand oder manchmal sogar mit Schweißgeruch zurück.


Das Gesetz macht es nicht einmal zur Voraussetzung, daß ( etwa per Widerrufs-Belehrung ) über eine Wertersatzpflicht aufgrund von Verschlechterungen ordnungsgemäß informiert worden sein müßte, damit ein Verkäufer einen Wertersatzanspruch geltend machen könnte!

---> Sobald zurückgesandte Sachen einen Wertverlust erlitten haben, der auf einen zur Kleidungsprüfung NICHT NOTWENDIGEN Umgang zurückzuführen wäre ( Verschwitzen, Waschen, ... ) muß der Verbraucher diesen ersetzen.

RK

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Sobald zurückgesandte Sachen einen Wertverlust erlitten haben, der auf einen zur Kleidungsprüfung NICHT NOTWENDIGEN Umgang zurückzuführen wäre ( Verschwitzen, Waschen, ... ) muß der Verbraucher diesen ersetzen.

Stimmt.
Aber der Wertverlust, der anfällt um die Kleidung im notwendigen Umfang zu prüfen, muss der Verkäufer entschädigungslos hinnehmen.
Und was zur Prüfung notwendig ist, ist sehr dehnbar. Ich erinnere nur an den Wasserbetten-Fall.
Außerdem liegt die Beweislast, dass der Käufer die Ware über das zur Prüfung notwendige Maß hinaus benutzt hat, beim Verkäufer. Kann man in der Praxis also vergessen.

Zitat:
Wenn nicht, was kann ich gegen diese Leute unternehmen?

Realistisch: nichts

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
der auf einen zur Kleidungsprüfung NICHT NOTWENDIGEN Umgang zurückzuführen wäre ( Verschwitzen, Waschen, ... )


Verschwitzt in ein Kleidungsstück schlüpfen kann man auch bei der Prüfung im Laden.
Und Waschen dürfte nur bei den wenigsten Kleidungsstücken zu einer "Verschlechterung" führen, die einen "Schaden" darstellt.

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