Im Darknet etwas bestellt, was kann da passieren?

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)
Im Darknet etwas bestellt, was kann da passieren?

Hallo zusammen

wie vielleicht einige mitbekommen haben wurden im Juni zwei große Darknet-Märkte aufgedeckt.

Ich habe da eine rein hypothetische Frage, wenn jemand Ende Mai etwas dort bestellt hätte und dann vergessen hätte, seine Adresse verschlüsselt zu übermitteln, sodass diese nun vermutlich im Klartext bei der Polizei vorliegt, müsste diese Person dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Oder wäre das eher ein Fall für eine Vorladung zur Polizei? Oder würde es vielleicht gar nicht weiter verfolgt?

Für diesen fiktiven Fall gehen wir einfach mal davon aus dass sich diese Person dort ca. 2-3 Mal etwas Ritalin bestellt hätte (das Medikament fällt unter das Betäubungsmittelgesetz).

Was wäre da wohl für eine Strafe zu erwarten?

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
müsste diese Person dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen?


Wenn das örtl. Drogendezernat aktuell zu wenig zu tun hat, könnte das passieren.

Zitat:
Was wäre da wohl für eine Strafe zu erwarten?


Das kommt in erster Linie darauf an, wie alt die Person zum Tatzeitpunkt war.

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#2
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das kommt in erster Linie darauf an, wie alt die Person zum Tatzeitpunkt war.


So um die 25/26 Jahre...

Macht es einen Unterschied ob es sich um BTM-Medikamente handelt oder um normale?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Macht es einen Unterschied ob es sich um BTM-Medikamente handelt oder um normale?


Rein rechtlich nicht. Der Unterschied ist ja lediglich, dass das eine ggf. verkehrsfähig und ggf. verschreibungsfähig ist und das andere ggf. nicht (oder ggf. nur verkehrsfähig). Knackpunkt ist der "unerlaubte Erwerb/Besitz".

Es wird aber durch die Gericht natürlich nicht jeder Stoff gleich bewertet, wenn es um das Strafmaß geht. So werden z.B. 20g Cannabis anders bewertet als 20g Heroin oder Kokain.

Zitat:
Was wäre da wohl für eine Strafe zu erwarten?


Wenn man in diesen "Massen-BTM-Fällen" eine Bestellung einer Adresse zuordnen kann, wird in der Regel ein Strafbefehl beantragt und auch erlassen, in dem eine kleinere Geldstrafe verhängt wird. Um die 15-30 Tagessätze. Gegen diesen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen. Dann kommt es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Je nach Beweislage und der Fähigkeit des eigenen Anwalts (den man dann in solch einem Fall schon nehmen sollte) ist es durchaus möglich in der Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen. In dem Fall (Freispruch) müsste die Staatskasse neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten und sonstige notwendige Auslagen des Angeklagten übernehmen. Käme es hingegen "nur" zu einer Verfahrenseinstellung im Hauptverfahren (bspw. nach § 31a BtmG), bliebe man auf seinen Anwaltskosten hängen. Und die sind dann oft höher, als die eigentliche Strafe gewesen wäre. Vorteil wäre natürlich dennoch, dass man weiterhin "nicht verurteilt" wäre und somit das Bundeszentralregister sauber bliebe.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.07.2017 00:53

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort!

Ein Strafbefehl bedeutet, keine Hausdurchsuchung und er wird auch nicht von der Polizei sondern ganz normal als Brief mit der Post zugestellt?

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