Im Ausland Ehegatten - in Deutschland Lebenspartner
AFP VOM 15.6.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1359 Aufrufe Mehr zum Thema:Homo-Ehe
Urteil zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Standesämter müssen gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, als Lebenspartnerschaft eintragen. Das geht aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Ein deutscher Kläger bekam damit zumindest teilweise Recht. Er hatte 2006 in Kanada geheiratet, wurde aber vom Standesamt in seinem Berliner Bezirk als ledig registriert, weil zwei Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland nicht heiraten dürfen. Nun muss das Amt die Ehe zumindest als Lebenspartnerschaft registrieren. (AZ: VG 23 A 242.08.)
Das Verwaltungsgericht teilte zwar die Ansicht des Standesamts, dass eine Eintragung als "verheiratet" ausscheide, weil eine Ehe nach deutschem Rechtsverständnis Partner verschiedenen Geschlechts voraussetze. Allerdings könne der Kläger eine Eintragung ins Melderegister als Lebenspartner verlangen, da die kanadische gleichgeschlechtliche Ehe im deutschen Recht weitgehend der eingetragenen Lebenspartnerschaft entspreche.
15. Juni 2010 - 16.13 Uhr
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