Illegales Hausverbot im Supermarkt (ohne Grund)

14. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)
Illegales Hausverbot im Supermarkt (ohne Grund)

Hallo!
Mir wurde ein Hausverbot illegal in ****************** (Berlin) ausgesprochen.
Vorgeschichte:
Am 10.12 ging ich in ****************** in Berlin einzukaufen. Hab eine Packung Müsli genommen, aber dann wieder woanders weggestellt (da ich mich entschieden statt Müsli was anderes zu nehmen).
Hab an der Kasse für meine anderen Waren bezahlt und wollte schon gehen. Ein Sicherheitsmann kam zu mir und sagte etwa "Ich hab gesehen du hast eine Packung Müsli genommen, aber auf dem Band gabs die nicht mehr. Ich hab ein Diebstahlverdacht. Zeig mir deinen Rucksack". Ich hab selbstverständlich verweigert. Während der Diskussion hat er meinen Akzent kopiert, ich wurde natürlich dadurch beleidigt. "Dann musst du mit mir mitkommen", sagte er.

Er brachte mich in eine Kammer wo der Chef saß. Ich hab zur Taschenkontrolle wieder nein gesagt. Sie riefen die Polizei an und sagten "Wir haben einen DIEB im Laden". Also sie haben mich Dieb genannt OHNE irgendwelche Beweise (ist das schon mehr als Beleidigung oder?).
Die Polizei kam in 10 Minuten, sie haben mich durchgesucht und selbstverständlich nichts gefunden haben. Dann hat mich das Ladenpersonal entlassen, ohne sich zu entschuldigen.

(Was mir auch aufgefallen ist, beim Eintreten des Supermarktes habe ich am Telefon Russisch gesprochen. Der Sicherheitsmann konnte es hören und mich deswegen unter Verdacht stellen).

Am Dienstag, 14. Dezember ging ich wieder da einzukaufen. Alles war gut, habe alles bezahlt, wollte schon gehen. Derselbe Sicherheitsmann ist zu mir gekommen und sagte etwa "Jemand vom Ladenpersonal hat gesehen du hattest eine Tüte, aber jetzt beim Bezahlen warst du ohne Tüte". Also er meinte ich habe eine Tüte, die €0.10 kostet, gestohlen.
Ja, es war meine Tüte, die ich aus dem Haus gebracht habe, dann hab ich sie vor der Kasse in meinen Rucksack reingesteckt.

Offensichtlich wollte er sich mokieren, einen Witz von mir vor anderen Kunden machen. Wieder hat er meinen Akzent kopiert, aber leider hörte es keiner (also keine Zeugen...). Solches Benehmen wollte ich nicht mehr tolerieren und ging zum Service-Center mich zu beschweren. Nach einem Streit kam der Ladendetektiv zu mir (den hab ich vorher nie gesehen) und sagte etwa "Die Diskussion ist zu Ende, ich muss dich jetzt aus dem Laden verweisen, heute darfst du nicht wieder rein". Und hat mich mit Kraft rausgeschmissen.

Ich hab am Parkplatz gestanden, bisschen gegoogelt (war das legal oder nicht). Nach 20 Min. bin ich wieder reingegangen. Der Detektiv sagte "Wieder du. Jetzt kriegst du Hausverbot für 3 Monate. Du darfst keinen ******************-Supermarkt bundesweit (!!!) besuchen. Jetzt gehst du raus sonst zeigen wir wegen des Hausfriendensbruchs an".
Also nur mündlich, niemand hat meinen Ausweis geprüft oder irgendwelche Dokumente erteilt.
-----------------------------------------

Selbstverständlich war das illegal, weil ich NICHTS gemacht habe. Aber SIE haben vieles gemacht.

Zitat:
Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).


Also erstens ist das Hausverbot in diesem Fall illegal, zweitens darf nur der Hausleiter (kein Detektiv, Kassierer, Putzfrau) ein Hausverbot aussprechen (natürlich wenn es einen Grund gibt, z.B. nachgewiesener Diebstahl).


Selbstverständlich fühle ich mich sehr beleidigt und gedemütigt. Der Sicherheitsmann hat mich zwei Mal rassistisch beleidigt, wahrscheinlich unter Generalverdacht gestellt ("alle Osteuropäer sind Diebe"). Der Chef hat mich DIEB genannt, wann er die Polizei anrief (zweite Beleidigung).
Der Detektiv hat mir illegal ein Hausverbot "erteilt" (obwohl er nicht in der Lage ist).

Natürlich will ich gegen diese Leute vorgehen und zur gesetzlichen Verantwortung ziehen. Was soll ich als nächstes tun? In den Laden gehen, warten bis sie die Polizei anrufen und dann der Polizei alles erklären? Ich hab ja Recht in diesen Supermarkt zu gehen.

Ich hoffe, dass Sie mir helfen. Ich bin sehr frustriert. Ich habe nie einen Straftat gemacht, nie schwarzgefahren, gar nichts (obwohl ich Russe bin)...

-- Editier von vd2706 am 14.12.2016 01:38

-- Editier von vd2706 am 14.12.2016 01:41

-- Editier von vd2706 am 14.12.2016 01:42

-- Editiert von Moderator am 14.12.2016 20:56

-- Thema wurde verschoben am 14.12.2016 20:56

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15 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch wenn Du sehr überzeugt davon bist, dass Du hier im Recht bist. Du bist es leider nicht.

Zitat:
und ging zum Service-Center mich zu beschweren. Nach einem Streit...


Alleine schon der Streit stellt eine Störung des Betriebsablaufs dar und rechtfertigte die Ladenverweisung, die in der Dauer (1 Tag) ja sogar sehr moderat bemessen war. Wenn man dann unbedingt wieder reingehen muß, muß man damit rechnen, etwas länger nicht mehr hineinzudürfen.

Ebefalls gehst Du fehl in der Annahme, dass Dir "nur der Chef" Hausverbot erteilen kann. Der Chef kann das Hausrecht an jeden seiner Mitarbeiter übertragen, wenn er das will. Auch an die Putzfrau, den Parkplatzwächter oder den Typen der die Einkaufswagen zusammensammelt.

Zitat:
Der Sicherheitsmann hat mich zwei Mal rassistisch beleidigt


Wie, wo? In Deinem Bericht lese ich nichts davon.

Zitat:
wahrscheinlich unter Generalverdacht gestellt ("alle Osteuropäer sind Diebe")


Auch davon ist nichts erkennbar.

Zitat:
Was soll ich als nächstes tun? In den Laden gehen, warten bis sie die Polizei anrufen und dann der Polizei alles erklären?


Wenn Du unbedingt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch möchtest, kannst Du das tun.

Zitat:
Ich hab ja Recht in diesen Supermarkt zu gehen.


Nein, die nächsten 3 Monate nicht. Auch wenn Du das anders siehst.

Das einzige was man den Mitarbeitern vorwerfen kann ist die Bezeichnung als Dieb. Das kann tatächlich ein Ehrverletzungsdelikt darstellen. Dies könntest Du bei der Polizei anzeigen und -insofern Du schon 18 bist- auch den notwendigen Strafantrag stellen (ansonsten müssten Deine Eltern das tun).

Nur mit dem "gegen diese Leute vorgehen und zur gesetzlichen Verantwortung ziehen" wird das wahrscheinlich nichts werden, da man die Sache mangels öffentlichem Interesse einstellen wird oder ggf. mangels Tatverdacht, da Du die Aussage kaum beweisen können wirst.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Das einzige was man den Mitarbeitern vorwerfen kann ist die Bezeichnung als Dieb. Das kann tatächlich ein Ehrverletzungsdelikt darstellen.


Ändert aber nichts an der Wirksamkeit des Hausverbots. :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Hab eine Packung Müsli genommen, aber dann wieder woanders weggestellt (da ich mich entschieden statt Müsli was anderes zu nehmen).


Selbst das kann man schon als Störung des Betriebablaufes werten, der ein Hausverbot rechtfertigt.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das einzige was man den Mitarbeitern vorwerfen kann ist die Bezeichnung als Dieb. Das kann tatächlich ein Ehrverletzungsdelikt darstellen.


Aber nicht in diesem Fall. Das bekam ja nur der Polizist am Telefon zu hören. Und von dem wird sicherlich erwartet, das er die verkürzte Aussage "wir haben hier einen Dieb" korrekt umdeutet in "wir haben hier jemanden, den wir des Diebstahls verdächtigen und benötigen daher ihre Hilfe. Könntet ihr eine Streife schicken, um den Verdächtigen zu durchsuchen und die Personalien festzustellen.".

-- Editiert von hiphappy am 14.12.2016 11:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Alleine schon der Streit stellt eine Störung des Betriebsablaufs dar und rechtfertigte die Ladenverweisung, die in der Dauer (1 Tag) ja sogar sehr moderat bemessen war. Wenn man dann unbedingt wieder reingehen muß, muß man damit rechnen, etwas länger nicht mehr hineinzudürfen.


Mit Streit meine ich, dass ich zum Service-Center kam und wollte mich beschweren, einem Mitarbeiter da erklären, dass der Sicherheitsmann mich ohne Grund unter Verdacht stellt usw... Hab ich also kein Recht mich zu beschweren und irgendwie zu verteidigen? Ich habe NICHTS gestohlen, alles war nur die Fantasie des Sicherheitemannes...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Mit Streit meine ich, dass ich zum Service-Center kam und wollte mich beschweren


Da macht natürlich der Ton die Musik. Ich gehe auch mal davon aus, du würdest eine sachliche und ruhige Beschwerde nicht als "Streit" paraphrasieren, also ist da sicherlich mehr vorgefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das bekam ja nur der Polizist am Telefon zu hören. Und von dem wird sicherlich erwartet, das er die verkürzte Aussage "wir haben hier einen Dieb" korrekt umdeutet in "wir haben hier jemanden, den wir des Diebstahls verdächtigen


Darauf, wer das zu hören bekam und wie der das wahrscheinlich umdeuteten wird, kommt es dabei [§ 185 ff.] de jure nicht an. Wenn ich zu meinem Arzt sage: "Was haben Sie denn für eine psychopatische Sprechstundenhilfe" kann ich mich auch nicht damit rausreden, dass ich davon ausgehe, dass er als Arzt (Fachmann) es dahingehend umdeutet, dass ich denke, dass die Dame an einer behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit leidet und ich mir deswegen Sogen mache, sondern es so auffasst: "Die Alte hat ne Macke"

Strenggenommen könnte man bei dem Wortlaut sogar von einer falschen Verdächtigung [§164 StGB ] ausgehen, was hier einzig am fehlenden "wider besseres Wissen" scheitert. Letzteres braucht man aber weder bei § 185 noch § 186 StGB . Bei § 185 kommt es auf die Sicht eines (fikiven) neutralen Dritten an und bei § 186 StGB entsteht eine quasi Beweislastumkehr dahingehend, dass der Behaupter seine Behauptung beweisen muss. Einzig über die fehlende Herabwürdigungsabsicht könnte man §§ 185 , 186 StGB verneinen. Dazu käme es auf den Gesamtkontext an und daher schrieb ich auch "kann vorliegen" und nicht "liegt vor". Ein Ehrverletzungsdelikt aber schon deswegen pauschal zu verneinen, weil "nur ein Polizist es gehört hat" hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Bei einer Beleidigung muss überhaupt kein Dritter irgendwas hören.

Rufen Sie in Gegenwart von unserer Kanzlerin mal die Polizei an und sagen laut: "Ich brauche Mal Ihre Hilfe. Neben mir steht diese alte vorpommersche Ausländereinschleuserin, unsere Kanzlerin Angela Merkel. Die müsste dringend verhaftet werden" Nach der zu erwartenden Anzeige erlären Sie, dass sie davon ausgingen, dass die Dame sich mit der Ausserkraftsetzung von Dublin II der illegalen Einschleusung von Ausländern strafbar gemacht hat und der Polizist das hätte richtig deuten müssen und auch ansonsten ist an der Aussage nichts unwahr. Frau Merkel ist alt, ist "unsere Kanzlerin" und stammt aus Vorpommern (wenngleich Geburtsort Hamburg ist) :devil:

Aber wie schon gesagt - darauf käme es auch gar nicht an, sondern auf die Sicht eines (fiktiven) neutralen Dritten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Hab ich also kein Recht mich zu beschweren


Doch hast Du, ... z.B. schriftlich.

Du kannst sogar gegen das Hausverbot vor Gericht klagen., wenngleich eine solche Klage keine Erfolgschancen hätte.

Aber Du kannst nicht -wenn "der Laden" es nicht will- eine Diskussion am Service-Center vom Zaun brechen, die Du selbst als "Streit" bezeichnet hast. Wenn dort nur "sachliche Höflichkeiten" ausgetauscht worden wären, hättest Du es sicherlich nicht als Streit bezeichnet. Am Ende hat ein Hausrechtsberechtiger entschieden, dass man keine Lust mehr auf weitere Diskussionen mit Dir hat und Dich für den Rest des Tages des Ladens verwiesen. Allerspätestens(!!) die erneute Rückkehr hätte ein Hausverbot gerechtfertigt. Der Beschreibung nach liegt der "Berechtigungszeitpunkt" aber bereits davor.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn dort nur "sachliche Höflichkeiten" ausgetauscht worden wären, hättest Du es sicherlich nicht als Streit bezeichnet.

Naja, das war ein falsches Wort. Bisschen emotionell war ich schon (ist doch kein Verbrechen), aber ich war höfflich und sagte etwa (dem Service-Center-Mitarbeiter): Entschuldigen Sie bitte, ich würde gerne mit dem Leiter sprechen, da dieser Herr hier mich unter Verdacht stellt, meinen Akzent kopiert usw. Ich habe nicht geschrien, niemanden beleidigt.
Ich war emotionell, nicht agressiv.


Zitat:
Am Ende hat ein Hausrechtsberechtiger entschieden, dass man keine Lust mehr auf weitere Diskussionen mit Dir hat und Dich für den Rest des Tages des Ladens verwiesen.

"Keine Lust auf Diskussionen" berechtigt einem Hausrechtsberechtiger eine Person aus dem Laden wegzuschmeißen? In einem demokratischen Land?

-- Editiert von vd2706 am 14.12.2016 20:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
"Keine Lust auf Diskussionen" berechtigt einem Hausrechtsberechtiger eine Person aus dem Laden wegzuschmeißen?

Ja, tut es



Zitat (von vd2706):
In einem demokratischen Land?

Ja, das entsprechede Gesetz das diese erlaubt wurde ganz demokratisch geschaffen.

Nur weil man in einem demokratischen Land lebt, bedeutet das nicht das es nicht im Teilbereichen "Diktatur" gibt. Die gibt es sogar in sehr vielen Bereichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
"Keine Lust auf Diskussionen" berechtigt einem Hausrechtsberechtiger eine Person aus dem Laden wegzuschmeißen?


Ja.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.12.2016 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Während der Diskussion hat er meinen Akzent kopiert


Ich find das schon nicht ok, wie das alles hier gelaufen ist. Offenbar gab es hier ja wohl massive Vorurteile und man wurde verhöhnt, falls obige Aussage zutrifft.

Trotzdem glaube ich nicht, dass man da viel ausrichten kann. Am besten da einfach nicht mehr einkaufen und gut. Und ganz "üblich" hast Du Dich ja auch nicht verhalten. Ich jedenfalls hätte keine Diskussion vom Zaun gebrochen, sondern wär leicht pikiert gewesen wegen der Diebstahlverdächtigung, hätte dann den Inhalt meines Rucksacks gezeigt. Und wär heimgegangen.

Aber das Akzent-nachmachen find ich wirklich nicht ok. Dem Mitarbeiter sollte der Chef vielleicht mal ein paar Umgangsformen beibringen oder ihn ersetzen durch jemand fähigeren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich find das schon nicht ok, wie das alles hier gelaufen ist.


Das mag sein, aber bloße Unhöflichkeiten sind noch keine strafbaren Beleidigungen.

Es steht ihm ja frei sich bei der Gebietsleitung von KL oder wem auch immer über die entsprechenden Mitarbeiter zu beschweren.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Nach der zu erwartenden Anzeige erlären Sie, dass sie davon ausgingen, dass die Dame sich mit der Ausserkraftsetzung von Dublin II der illegalen Einschleusung von Ausländern strafbar gemacht hat und der Polizist das hätte richtig deuten müssen und auch ansonsten ist an der Aussage nichts unwahr.


Das ist eine schlechte Analogie, weil sich Politiker auch überspitzte Kritik gefallen lassen müssen. Ansonsten liefen gegen Sendungen wie die "heute show" wöchentlich Dutzende Strafverfahren. Daß "alte vorpommersche Ausländereinschleuserin" nicht primär beleidigend, sondern als überspitzte Kritik an ihrer Politik gemeint war, weiß mittlerweile auch der tiefbayrischste Staatsanwalt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mir fiel grad nichts besseres ein...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Abgesehen davon, gibt es einen ganz einfachen Grund, weshalb eine Klage gegen das Hausverbot nicht erfolgreich sein wird.
Es kommt vor Gericht zur einer Abwägung der Interessen zwischen dem Recht des Ladenbetreibers, unerwünschte Kunden auszuschließen, und dem Recht des Kunden einkaufen zu gehen.
Im vorliegenden Fall spielt die Angelegenheit in Berlin. Dort gibt es sehr viele Lebensmittelläden. Der Fragesteller hat genug andere, alternative Einkaufmöglichkeiten. Das Schutzbedürfnis des Fragestellers, genau im fraglichen Laden einkaufen zu dürfen, ist gering. Platt gesagt: Es wäre für den Ladenbetreiber schlimmer, einen unerwünschten Kunden hereinlasssen zu müssen, als für den Fragesteller, woanders einkaufen zu müssen. Das Interesse des Ladenbetreibers gewinnt.
Würde der Fall in einem einsamen Dorf in MeckPomm spielen, wo es nur einen Laden gibt und der nächste andere Laden 30km entfernt wäre, dann könnte(!) es anders aussehen. Dann könnte(!) das Interesse des Fragestellers genau dort einkaufen zu können, höher wiegen als das Interesse des Ladensbetreibers. Dann müsste - mangels Alternativen - der Fragesteller eventuell(!) hereingelassen werden.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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