Illegale einführ von Drogen...

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
marcoC.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegale einführ von Drogen...

Hallo,

nehmen wir mal an die Person A führ 250g amphetamine von der schweiz nach Deutschland ein. An der Genze werden die Zollbeamten fündig...

Danach folgt eine Hausdurchsuchung bei der keine weiteren Drogen gefunden werden jedoch ein Schlagring und ein Butterfly.

Keine Vorstrafe, alter 21Jahre.

Welches strafmaß ist hier zu erwarten?

Vielen Dank für Ihre Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

§ 30(1) Nr. 4 BtmG - Einfuhr einer nicht geringen Menge. Das macht mindestens zwei Jahre Knast, in minderschweren Fällen mindestens drei Monate. Das Ganze wird gemildert dadurch, daß es nur bis zum Versuch kam. Die konkrete Strafe wird der Richter festzulegen haben - mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe dürfte der Täter hier gut bedient sein (das geht nur bei Strafen bis zu zwei Jahren).

Gruß vom mümmel

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