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Ihre Rechte als Fluggast bei Nichtbeförderung

AFP VOM 25.1.2001 | Ratgeber - Reiserecht | 19828 Aufrufe
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Nichtbeförderung, Flug, Entschädigung

Die Nichtbeförderung - Worum es geht

Von Fluggesellschaften werden oft mehr Tickets verkauft, als Plätze in einer Maschine vorhanden sind. In der Regel macht das nichts, weil wirklich nicht jeder, der einen Flug gebucht hat, diesen auch wirklich antritt.
Es kommt aber doch häufig vor, dass man am Flughafen steht und das Flugzeug leider schon voll besetzt ist. Natürlich bekommt man eine Alternativflug angeboten, vielleicht auch eine Entschädigung, aber Verspätungen und Wartezeit sind vorprogrammiert.
Dass man als Fluggast bei Nichtbeförderung ein Recht auf sofortige Entschädigung hat, wissen viele nicht und werden auch von den Fluggesellschaften nicht ausreichend darüber informiert.
Deswegen hat die Europäische Kommission die bisherige "Verordnung über eine gemeinsame Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr" geändert. Damit soll dafür gesorgt werden, dass Sie künftig besser über Ihre Rechte informiert und angemessen entschädigt werden.
Die neue Verordnung ist Anfang diesen Jahres in Kraft getreten.


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Seite 1: Nichtbeförderung - Worum es geht
Seite 2: Allgemeine Voraussetzungen
Seite 3: Ausgleichsleistungen

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