Ich werde noch Wahnsinnig .... Trennunskrieg 2.0

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich werde noch Wahnsinnig .... Trennunskrieg 2.0

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und ich hoffe man kann mir helfen.
Ich bin seit juni diesen Jahres von meiner Ehefrau getrennt. Ich selbst habe Steuerklasse 5 und sie die 3. Sie hat ca, 3200 netto monatlich. Bei mir sind es 1160 ...
Seit der Trennung versuche ich den Steuerklassenwechsel durch zu bekommen. Meine Frau weigert sich! Auch mit einem Anwalt ist hier nix zu machen. Jetzt habe ich die große Keule ausgepackt und versuche wenigistens Trennungsunterhalt zu bekommen. Auch hier kommen nur sehr seltsame Argumente von der Gegenseite.
Man behauptet ich hätte Schulden bei meiner Frau, deshalb würde man das nicht einsehen. Nachweise kann sie allerdings keine erbringen. Es gibt diese Schulden gar nicht.
Meine Rechtsanwältin kümmert sich auch nicht wirklich drum. Irgendwie bin ich gerade total hilflos in dieser Sache. Ich stehe finanziell mit dem Rücke an der Wand, und meine noch Ehefrau lacht sich kaputt.
Was schlagt ihr vor, was ich tun kann?
Vlg Walter

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Seit der Trennung versuche ich den Steuerklassenwechsel durch zu bekommen. Meine Frau weigert sich!

Die Änderung der Steuerklassen ist erst ab 01/2018 erforderlich.
Zitat:
Was schlagt ihr vor, was ich tun kann?

Du bis ja bereits anwaltlich vertreten, ggf. Anwalt wechseln?

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Butterbluemchen,

Steuerklassenwechsel:

spätestens ab 1.1.2018 muss der Steuerklassenwechsel vorgenomen werden.

Wenn du jetzt die Steuerklasse wechseln willst, geh zum Finanzamt und sage das du in Trennung lebst.


Trennungsunterhalt:

wenn die Noch-Frau aufgefordert wurde ihr Einkommen nachzuweisen, dann muss sie ab diesem Zeitpunkt den

Trennungsunterhalt nachzahlen.

Ach ja, auf die Argumente der Gegenseite nur lächeln. :)

edy



-- Editiert von edy am 03.10.2017 18:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Wechsel erst zum 1.1.18 offiziell stattfindest ist mir bewusst, Ich habe schon mit dem Finanzamt gesprochen und dort eine Trennungsmeldung abgegeben. Es ist nur so, das sie mich bewusst "ausbluten" lässt, und niemand hilft mir!
Sie wurde im Juli aufgefordert ihr Einkommen Nachzuweisen. Danach ist nichts weiter passiert.
Aber ok, wenn das dann als "Startdatum" gilt, bin ich erstmal beruhigt.
Das Problem ist nur, ich bin Insolvent! Meine Anwältin hadert deswegen mit sich, eine Klage einzureichen. Sie hat Angst, ich könne sie nicht bezahlen. Ich bin jedoch der Meinung, das mir PKV/PKH zusteht. Damit werden doch auch Anwaltskosten abgedeckt, oder sehe ich das falsch?

Den Anwalt zu wechseln habe ich auch schon in betracht gezogen. Aber wie gesagt, wie soll ich das bezahlen? Das ist für mich ein Teufelskreis!

-- Editiert von Butterbluemchen17 am 03.10.2017 18:43

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Butter...

VKH deckt auch den Anwalt ab ( er bekommt aber nur einen geringen Betrag).

VKH muss vor der Mandatvergabe beantragt und bewilligt werden,

vG
edy

-- Editiert von edy am 03.10.2017 18:51

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#5
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
VKH muss vor der Mandatvergabe beantragt und bewilligt werden,


Was heißt genau vor der Mandatvergabe? Also bevor ich einen Anwalt einschalte deswegen?
Dann wäre das ja schon zu spät!

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Butter...

VKH ist wohl auch jetzt noch möglich, die Anwältin muss dem aber nicht zustimmen, rede mit ihr.

edy

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#7
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info. Ich hatte schon Bauchschmerzen .....
Das gehe ich gleich morgen an!

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#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Verstehe das Problem nicht.

I

Aufforderung Unterhalt zu zahlen in Höhe von XXX.

II

Klage androhen, wenn Frist verstrichen ist.

Anwalt XYZ

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meiner jetzigen Anwältin schon mehrfach den Auftrag dafür gegeben.
Ich telefoniere morgen mal mit ihr. Wenn sie immer noch nichts gemacht hat, nehme ich das selbst in die Hand und beauftrage dann jemand anderen.
Das wa ein sehr guter Hinweis von Dir. Vielen Dank!

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Butterbluemchen17):
Ich telefoniere morgen mal mit ihr. Wenn sie immer noch nichts gemacht hat, nehme ich das selbst in die Hand und beauftrage dann jemand anderen.


dann bezahlst du doppelt.

edy

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Achtung, VKH deckt zwar darlehensweise zunächst den eigenen Anwalt kostentechnisch ab, nicht aber das komplette Prozessrisiko, wenn man verliert, dann muss man den gegnerischen Anwalt bezahlen.

Irgendwie sind hier noch einige Ungereimtheiten. Wieso ist der Mann in der Insolvenz, die Frau nicht (Stichwort: gemeinsame Schulden). Wieso klagt die eigene Anwältin nicht, sondern geht zögerlich an die Sache ran? Und - die Trennung ist ja noch relativ frisch.

Es kann natürlich sein, dass die Anwältin die schnelle einvernehmliche Scheidung anpeilt, und die funktioniert ja nur, wenn man sich einig ist. Auch diese Überlegung sollte man ins Scheidungspaket mit reinpacken.

wirdwerden

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#12
 Von 
Butterbluemchen17
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirwerden,
Verlieren kann ich eher nicht! sie verdient das dreifache, als wie ich. Bei mir sind es momentan 1160€ Netto, dank Steuerklasse 5.
Die Insolvenz habe ich sozusagen "mitgebracht". Meine Frau ist hier außen vor.
Die Anwältin geht zögerlich ran, da sie Angst um ihr Geld hat. Das verstehe ich jedoch nicht so wirklich, da mir der Trennungsunterhalt nunmal zusteht. Meine Frau "verdient" an mir rund 750€ monatlich. Freiwillig gibt die vor dem 1.1.18 keine Steuerklasse raus. Nur, warum soll ich an ihrer Gier zu Grunde gehen? Sie lehnt natürliche beides ab und macht sich auf meine Kosten ein buntes Leben.
Eine einvernehmliche Scheidung ist derzeit nur möglich, wenn ich von ihr eine strafbewährte Unterlassungserklärung bekomme. Das hat mir meine Anwältin geraten... Ich denke das erklärt die restliche Situation ;-)

Zitat (von edy):
dann bezahlst du doppelt.

edy


Ja, edy! Das ist richtig. Aber ich stehe momentan finanziell mit dem Rückan an der Wand. Was soll ich sonst tun, wenn meine Anwältin weiter schläft?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, der Unterhalt ginge ja auch in die Inso. Und über die Steuererklärung für dieses Jahr ruckelt sich das doch auch noch zurecht. Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz. Du wirst bis zum Ende der Inso mit dem Rücken an der Wand stehen. Offensischtlich ist die Frau in Verzug gesetzt worden, so dass da nichts anbrennt. Ich vermute mal, dass die eigene Anwältin dann auf einen Rutsch im Jan. rechnen will, was nachvollziehbar ist.

Wie wärs mit Terminsvereinbarung und nachfragen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Offensischtlich ist die Frau in Verzug gesetzt worden, so dass da nichts anbrennt.


Wir gehen hier vom fingierten Verzug aus, eine bezifferte Forderung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Auskunftserteilung erfolgen, damit nicht Verwirkung eintritt.
Wann Auskunft erteilt wurde, steht leider nirgendwo, nur Aufforderung im Juli.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Berry, es sind gerade mal 3 Monate vorbei. Ich würde erst einmal ergründen, warum die Anwältin zögert. Das ist bestimmt nicht nur so, just for fun. Also vernünftigen Termin ausmachen, hingehen und erklären lassen. Außerdem sollte sich der Fragesteller klar machen, dass wegen der Inso das Geld sowieso an die Gläubiger geht. Wir wissen einfach zu wenig, um hier weiterführend zu klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So ist es.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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