Hallo mein Chef möchte das wir Kassiererinnen (Großbetrieb 50 Kassiererinnen aufgeteilt in Stunden,Teilzeit, und Vollzeitkräften) jetzt minus Stunden machen damit wir (Teilzeitkräfte) Ostern als Vollzeitkräfte gehen. Wir haben uns aber doch keinen Teilzeitjob genommen damit wir Saisonmäßig mal viel und mal wenig arbeiten. In unseren Verträgen steht 110 std. im Monat und in der Woche 25 std. Darf er uns das trotzdem zumuten.
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Ich soll Minus-Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
was steht genau zu den Arbeitszeiten im Vertrag ?
gibt es Regelungen zu Arbeitszeitkonten ?
gilt ein Tarifvertrag, der dazu Aussagen macht ?
grundsätzlich liegt Annahmeverzug nach 615 BGB vor, wenn der AG die vereinbarte Arbeitszeit nicht per Erklärung nach 315 BGB abruft,
d.h. er muß trotzdem bezahlen, nacharbeiten ist nicht nötig,
aber.........................
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Ohne Kenntnis des Vertrages lässt sich nur Ungefähres sagen; sicher ist, dass der Vertrag so gilt und nicht ohne weiteres, d.h. ggf. ohne Änderungskündigung in einen anderen umgewandelt werden kann.
Du hast vollkommen Recht: TZ-Verträge beinhalten, dass AN für eine begrenzte Zeit im Anspruch genommen werden wollen, können und dürfen. Evtl. steht im Vertrag, dass Überstunden angeordnet werden können, das geht aber nicht so weit, ein ganz anderes Arbeitsmodell zu unterschieben.
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