Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!

Leserwertung: 
5,0 (von 1)
 Thema bewerten!

561 Aufrufe

Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!


Mir ist am 17.02.2012 um 1 uhr nachts bei nasser fahrbahn einen Unfall passiert.

Das Ganze spielte sich in einer Tempo 30 Zone ab. Ich fuhr mit 10-15 km/h in die Kreuzung hinein da jemand vor der kreuzung wendete . Ich hatte einen schlechten Einblick in die rechte Straße wegen den bis zur Straßenecke parkenden Autos/in diesen falle lkw. Des Weiteren war auch kein licht zu sehn nur das rot von der ampel der rechtsliegenden parralel straße.
Da ich kein ankommendes Auto und lich sah und auch danach normal nach links schaute, fuhr ich langsam weiter(grad 2ten gang eingelegt). Plötzlich kam ein Auto von rechts hinten und rammte mich- als ich mich einmal komplett drehte und mit mein hinteren kotflügel gegen einen fußgänger pfosten stieß (aus meiner richtung gegenfährbahn ecke linke seitenstr). Der Aufprall war so stark, dass der andere fahrer über 3 fußgänger pfosten gefahren ist und gegen ein parkendes auto gefahren ist, dass das dahinterliegende auch traf(trotz angezogener handbremse!!!).
Der Unfallgegner musste dabei mit einer erhöhtem Geschwindigkeit, ich schätze etwa 50-70 km/h, gefahren sein. Hätte er sich an der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h in der rechten Straße, so hätte ich noch problemlos rüberfahren können. Außerdem mit einer reduzierten Geschwindigkeit hätte er mich auch sehen können bzw bremsen, da ich mich wie gesagt schon auf die Kreuzungsmitte befand und schon am rausfahren war. Normalerweise musste der Unfallgegner seine Geschwindigkeit reduzieren wegen den Autos, die ihm auch von Rechts entgegen kommen konnten.es hat sich am unfallort rausgestellt das er 0.95 promille gehabt hat und ich 0,00 promille
Ich will nur fragen, wie meine Rechtslage aussieht? Habe ich eventuell eine Chance ?





-----------------
""


von alb_adrian am 22.02.2012 14:50
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
Für die Schuldfrage ist nur Kausalität relevant.

D.h. es wäre zu fragen "wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn sich der Unfallgegner verkehrsgerecht verhalten hätte".

Bei überhöhter Geschwindigkeit kann das der Fall sein (aber u.U. schwer zu beweisen).

Der Alkohol spielt nur dann eine Rolle, wenn ohne Alkohol der Unfall nicht passiert wäre (Kausalität bedeutet nicht , zu sagen "mit Alkohol hätte er nicht fahren dürfen, also wäre der Unfall nicht passiert, wenn er das Auto korrekt stehen gelassen hätte", sondern "wäre der Unfall auch (so) passiert, wenn er nüchtern gewesen wäre").

-----------------
""


von PerryRhodan am 22.02.2012 15:38
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 9 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
danke für den post erstmal.

er wäre mir hinten reingefahren wenn er nicht zu mir gelenkt hätte !wär er hinter mir ausgewischen hätte nur er einen Unfall gehabt oder auch nicht und mir wär nichts passiert .

aber Alkohol beeinflusst doch das fahrverhalten und die reaktionszeit, geschwindigkeits empfinden , falsche entfernungseinschätzung.oder ist das nicht relevant?

und im atemalkoholtest hatte er 0,95 promille.
wenn er einen bluttest macht hat er dann ab 1,1 promille oder ist der atemtest so genau wie der bluttest ?



-----------------
""

-- Editiert alb_adrian am 22.02.2012 16:33


von alb_adrian am 22.02.2012 16:31
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
Fakt ist, dass erstmal du Rechts vor Links nicht beachtet hast. Für die Aufteilung der Schuldfrage kommt es nun darauf an, in wie weit der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wäre keine zu hohe Geschwindigkeit (die wird wohl ein Gutachter ermitteln) oder Alkohol im Spiel gewesen.

Hätte der Fahrer auch nüchtern den Unfall nicht vermeiden können, dann wirkt sich die Alkoholisierung auch nicht sonderlich auf die Schuldfrage aus.

Auf jeden Fall Konsequenzen hat die Trunkenheit nur aus fahrerlaubnisrechtlichen Gründen. Jedoch nicht unbedingt auf die Frage der Schuldaufteilung.

Das kann sogar so weit gehen, dass dein Unfallgegner 3 Promille hat, du aber an einem Unfall trotzdem komplett alleine Schuld bist, wenn der Gegner auch nüchtern keine Chance gehabt hätte.

-----------------
""


von florian3011 am 22.02.2012 16:41
Status: Unsterblich (1446 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
ok ich bin mir aber sicher das der Unfall hätte vermeidet werden können weil ich schon auf der kreuzung war und am rausfahren war da kann er mir nicht die vorfahrt nehmen und in mich reinfahren .also ich bin der meinung der unfall hätte vermeidet werden können mit angemessener geschwindigkeit

entschuldeige meine schreibweise bin auf arbeit/STRESS



-----------------
""


von alb_adrian am 22.02.2012 17:19
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
Also, meine Meinung:

Rechts vor links ist eine Sache, aber nicht bei jedem Unfall ist derjenige der von links kommt schuldig und derjenige der von rechts kommt schuld.

Überhöhte Geschwindigkeit spielt natürlich eine Rolle, diese wird sich wohl z.B. anhand der Aufprallwucht ungefähr ermitteln lassen. Wenn es eine Tempo 30-Zone war, und er ist 70 gefahren, trägt er jedenfalls eine Teilschuld.

Beim Alkohol bin ich mir nicht sicher. Eventuell wäre der Unfall ja vermieden worden, wäre er nüchtern gewesen. Ein guter Rechtsanwalt verschafft Dir da einen besseren Prozentsatz. Ich bin aber relativ sicher, dass Du nicht bei 0% landen wirst.

-----------------
" "


von Tommok am 22.02.2012 18:15
Status: Legende (466 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 9 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
ja ich muss zum anwalt! ich wollte mir ein neuen wagen kaufen da ich durch die arbeit drauf angewiesen bin ...

da wollte ich einfach mal wissen falls ich zahlen muss ob ich es doch nicht erst mal lieber lassen soll.

falls 50/50 muss ich den anwalt trotzdem zahlen oder?
und was zahlt die haftpflichtvers. ?

-----------------
""


von alb_adrian am 22.02.2012 19:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
quote:
Ich bin aber relativ sicher, dass Du nicht bei 0% landen wirst.

Ich mir auch. Kommt es zu einem Prozess, ist eine vollständige Haftungsübernahme durch den Unfallgegner nur dann vorgesehen, wenn der Unfall ein unabwendbares Ereignis gewesen ist (§ 7 Abs. 2 StVG). Dies muss die Partei, die Ihren Schaden vollständig ersetzt haben will, beweisen. In vielen Fällen – selbst wenn kein Alkohol im Spiel ist - ist dies aber keiner der Parteien möglich, so das Gequotelt wird.

Der betrunkene Fahrer müsste also beweisen, dass der Unfall für Ihn unabwendbar war, also das er z.B. auch nüchtern gar nicht anders gekonnt hätte, als dem Fragesteller ins auto zu fahren. Das dürfte unmöglich sein.

Ein Fall, in denen trotz Trunkenheit des Fahrers, für diesen ein Unfall unabwendbar ist, läge z.B. vor, wenn der betrunkene Fahrer an der roten Ampel gehalten hat und ihm jemand hinten ins Auto fährt.

Bevor man sich wirklich ein Rechtsstreit sürzt, sollte man erst mal abwartet, was die Versicherungen machen.


-----------------
""


von Ilsa1939 am 22.02.2012 19:19
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 266 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
und wie sieht es aus wenn ich 2 zeugen habe 1 beifahrer und ein passant der, der polizei geschildert hat das der unfallgegner viel zu schnell gefahren ist und mein beifaher das gleiche der polizei geschildert hat !

-----------------
""


von alb_adrian am 22.02.2012 19:47
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
Wenn Sie Ihren Schaden zu 100 % ersetzt haben wollen müssen Sie beweisen, dass der Unfall ein für Sie unabwendbares Ereignis war.

Bei einer Vorfahrtsverletzung dürfte das UNMÖGLICH sein, egal wie viele Zeugen Sie haben.


-----------------
""


von Ilsa1939 am 22.02.2012 20:10
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 266 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
hmmm ok schade das es in diesem fall so aussichtslos aussieht!

mal gucken was mein anwalt sagen wird danke an alle!

-----------------
""


von alb_adrian am 22.02.2012 20:40
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online