>Ich rechts vor links - er mit Alkohol !!!
quote:
Ich bin aber relativ sicher, dass Du nicht bei 0% landen wirst.
Ich mir auch. Kommt es zu einem Prozess, ist eine vollständige Haftungsübernahme durch den Unfallgegner nur dann vorgesehen, wenn der
Unfall ein unabwendbares Ereignis gewesen ist (
§ 7 Abs. 2 StVG). Dies muss die Partei, die Ihren Schaden vollständig ersetzt haben will, beweisen. In vielen Fällen – selbst wenn kein
Alkohol im Spiel ist - ist dies aber keiner der Parteien möglich, so das Gequotelt wird.
Der betrunkene Fahrer müsste also beweisen, dass der Unfall für Ihn unabwendbar war, also das er z.B. auch nüchtern gar nicht anders gekonnt hätte, als dem Fragesteller ins auto zu fahren. Das dürfte unmöglich sein.
Ein Fall, in denen trotz Trunkenheit des Fahrers, für diesen ein Unfall unabwendbar ist, läge z.B. vor, wenn der betrunkene Fahrer an der roten Ampel gehalten hat und ihm jemand hinten ins Auto fährt.
Bevor man sich wirklich ein Rechtsstreit sürzt, sollte man erst mal abwartet, was die Versicherungen machen.
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von Ilsa1939 am 22.02.2012 19:19
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