Ich möchte bezahlen, Verkäufer reagiert nicht!

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
druide
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)
Ich möchte bezahlen, Verkäufer reagiert nicht!

Hallo,

ich habe ein recht kurioses Problem.

Ich habe am vorigen Sonntag ein Fahrrad bei eBay ersteigert, vorher habe ich noch Kontakt aufgenommen bezüglich der Größe des Rahmens, soweit alles OK.

Am Sonntag war es soweit, ich bin der Käufer eines schönen Fahrrads, ich schrieb gleich eine E-Mail und bot an das Fahrrad persönlich abzuholen und zu bezahlen (im Grunde doch optimal für den Verkäufer), da ich etwas Angst vor Schäden an dem guten Stück habe.

2 Tage später bekam ich eine Rechnung und Kontodaten wurden auch angegeben, aber nicht auf mein Angebot eingegangen, ich überlegte ob ich nicht Überweisen sollte, schrieb aber am gleichen Tag nochmals eine Mail, in der ich nach einer persönlichen Abholung und Bezahlung fragte.

Am nächsten Tag wollte ich mit die Auktion nochmals anschauen und stellte fest das diese Auktion gesperrt und entfernt wurde, der Verkäufer ebenfalls gesperrt bzw abgemeltet ist/wurde.

Mittlerweile habe ich 4 Mails geschrieben bezüglich der Abholung und Barzahlung, keine Reaktion darauf, Ebay empfieht nicht zu zahlen da ein BEtrug nicht ausgeschlossen werden kann.

Heute ist nun Freitag, es gab keinerlei Kommunikation seitens des Verkäufers, ich habe Ebay informiert und bin ehrlich gesagt nicht gewillt eine Überweisung zu tätigen, da ich das Verhalten äusserst komisch und unseriös empfinde, ich möchte mich schlichtweg vor einem Betrug schützen.

Ich weiss, ich bin ein Kaufvertrag mit dem Käufer eingegangen, ich will ja auch den Artikel haben und bezahlen, allerdings möchte ich nach dem Ablauf nicht Überweisen.

Wie verhalte ich mich nun richtig? Es geht um 350€, der VErkäufer wohnt etwa 100km weit weg (hatte er in der Auktion gelogen!!), Abholen wäre ja mit dem Regionalzug kein Problem, aber zum FRagen was nun ist, ist es mir zu weit !!

Wie sollte es nun weiter gehen? Wenn er sich garnicht mehr meldet will ich keine Anzeige machen, es bringt mir nichts und ich habe ja keinen Schaden davon getragen, allerdings benötige ich dringend ein Fahrrad und deshalb wollte ich mir das ja kaufen = Fazit, ich kann mir nicht mal ein neues kaufen, weil ich nicht weiss was nun passiert.


Ja ich hoffe ich habe mein Problem entsprechend dargestellt, sodass man es nachvollziehen kann, über Hilfe, bzw. Tipps würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Michael

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
druide
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, ich habe doch keinen Schaden erlitten, da ich noch nicht gezahlt habe? Andererseits würde kann ich Sie schon verstehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde das Ding abschreiben und gut ist. Wenn der schon von eBay gelöscht wurde, sollten alle Alarmglocken schrillen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Naja, ich habe doch keinen Schaden erlitten


Du musst dir ein anders Fahrrad kaufen das teurer ist ?!?

Übrigens kann der wenn er gesperrt ist keine Ebay Mails empfangen, er kann auch deine Kontaktdaten nicht auslesen. Er kann kaum reagieren. Ebay ist bei der Sperre zu beiden Parteien sehr unfreundlich.

Mal versuchen im "Telefonbuch.de" seinen Nummer zu finden und ihn anzurufen oder eine Postkarte mit deinen Kontaktdaten senden.

Aus dem Kaufvertrag bist du auch nicht raus.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
druide
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

naja, ob ich für ein anderes Fahrrad mehr bezahlen müsste? keine Ahnung, dieses Modell wird recht selten angeboten.

Ich habe keine Erfahrungen mit einer Ebay-Sperre, kann mir das von Ihnen gesagte durchaus vorstellen.

Ich habe die Postanschrift, ich werde mal einen Brief schreiben mit meinen Daten (Telefon usw.), wenn er sich darauf dann auch nicht meldet, kann ich den Kauf wohl "abschreiben".

Ich habe schon versucht die Telefonnummer herauszufinden, leider ohne Erfolg.

Es ist ja nicht so, das ich mich nicht bemühe meinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, aber das Risiko einer Überweisung wird wohl niemand verlangen können nach dem Vorgefallenen.

Danke für die Hilfe

l.g.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
druide
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

so, ich habe einen Brief verfasst und werde ihn jetzt zur Post bringen, mehr kann ich wohl nicht machen :(

"Ebay-Kauf (Fahrrad)


Sehr geehrte Frau **************,

ich habe Ihr Fahrrad bei Ebay ersteigert, allerdings tue ich mich schwer mit einer Überweisung.
Der Artikel wurde kurz nach der Auktion gesperrt und ist nicht mehr einsehbar, auch Ihr Account ist gesperrt und nicht mehr bei Ebay gemeldet, Ebay empfielt mir keine Zahlung zu leisten zum Schutz vor einem eventuellen Betrug.

Ich habe Ihnen mittlerweile 4 E-Mails geschrieben, worin ich meine Bedenken geäussert und mich nach einer persönlichen Abholung und entsprechender Bar-Bezahlung erkundigt habe, leider blieben alle Mails unbeantwortet.

Da ich das Fahrrad wirklich möchte, mir aber eine Überweisung aus oben genannten Gründen als zu riskant erscheint, möchte ich Sie bitten mir einen Termin zu nennen, an dem ich das Fahrrad abholen und Bezahlen kann, vorzugsweise Nachmittags und am Wochenende.

Sie können mich diesbezüglich auch telefonisch erreichen unter:

***/**************

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis für meine Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

*************************"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen