Hallo,
am 11.07.2017 hatte ich meine Rechtsschutzversicherung per Fax & E-Mail bis zum nächstmöglichen Termin gekündigt, weil ich mit denen nie zufrieden war. Und bat um eine schriftliche Bestätigung.
Heute trudelte mir n'Schreiben ein, der besagt, dass die Versicherung am 26.06.2017 mich selbst fristlos gekündigt hätte und meine Kündigung abgewiesen wurde.
Die Sache ist die, das Kündigungsschreiben vom Versicherung habe ich bisher nie erhalten, geschweige ist dies nie in meinen Händen gelangt.
Welcher Schreiben wäre vorangig zu behandeln?
Gäbe dazu schon eine Rechtsprechung? Denn ich hatte gesucht und bisher nie gefunden. *seufzt*
lg
-- Editier von OmZone am 17.07.2017 10:35
-- Editiert von Moderator am 17.07.2017 14:46
-- Thema wurde verschoben am 17.07.2017 14:46
Ich kündige Rechtsschutz, Versicherung lehnt ab, weil angeblich selbst gekündigt hätte
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatWelcher Schreiben wäre vorangig zu behandeln? :
Jenes, dessen Zugang nachweisbar ist. Ob die fristlose so überhaupt möglich ist, ergibt sich aus den Bedingungen. Aber man hat ja jetzt seinen Willen.
Oh nein, den hat man sicherlich nicht! Versuch mal eine neue RSV zu bekommen wenn du bereits von einer anderen gekündigt wurdest.ZitatAber man hat ja jetzt seinen Willen. :
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Zitat:Oh nein, den hat man sicherlich nicht! Versuch mal eine neue RSV zu bekommen wenn du bereits von einer anderen gekündigt wurdest.ZitatAber man hat ja jetzt seinen Willen. :
Eben!
Zur Zugangsnachweis - gäbe da eventuell eine Rechtssprechung oder etwas aus dem Gesetzesbuch Vertragsrecht oder ähnliches?
Ich würde dies gern beim Widerspruchsschreiben einsetzen.
Eine Kündigung ist eine sogenannte "einseitig empfangsbedürftige" Willenserklärung. Ob die Kündigung der Rechtschutzversicherung gültig ist, ist davon abhängig, ob die Versicherung den Zugang (Empfang) des Kündigungsschreibens beweisen kann. Ich würde die Rechtschutz auffordern, einen Zugangsnachweis auszuhändigen. Können die den Zugang nicht nachweisen, gilt die Kündigung seitens der Versicherung als nicht erfolgt.
Dann gilt Deine Kündigung, deren Eingang Dir ja mit dem heutigen Schreiben bestätigt wurde.
Vielen Dank für Eurer Hilfe.
Die Versicherung hat seinerseits die Kündigung zurückgezogen und daraus zum 31.07.2017 eine Vertragsauflösung gelten gemacht.
Somit dürfte ich beim nächsten Anbieter keine Schwierigkeiten haben.
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