Guten Tag,
ich hoffe, mir kann hier irgend jemand etwas zu meinem Problem sagen und vielleicht Antworten geben.
Kurze Vorgeschichte:
Habe vor Jahren versäumt, gegen einen Mahnbescheid wegen angeblicher Mietschulden Widerspruch einzulegen. (...ich war in einer schweren Depression und habe alle Briefe ignoriert..... Ja.... Meine eigene Schuld).
Aber darum geht es nicht.
Letztes Jahr im Frühjahr hatte ich dann die Räumungsklage am Hals, wurde aus meiner Wohnung geräumt. Natürlich konnte ich die Räumungskosten inkl. der noch offenen Beträge auch nicht zahlen.
Zwischenzeitlich wohne ich bei meiner Freundin, ihr gehört die ganze Einrichtung (mein Eigentum wurde ja schon mal geräumt).
Der GV war bereits 2x da, konnte aber nichts pfänden, hat auch alles aufgenommen und das Protokoll dem Gläubiger übergeben.
Nun erreichte mich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Darin steht eine Kontonummer bei einer Sparkasse, bei der gepfändet werden soll. Leider kann ich mich nicht erinnern, dort jemals ein Konto gehabt zu haben.
Fakt ist, dass ich dieses Konto nicht besitze und auch sonst kein Konto bei irgendeiner anderen Bank habe. Mein Lohn wird mir immer bar ausgezahlt und der liegt auch unter der Pfändungsgrenze.
Was passiert nun? Der Gläubiger kann das Konto nicht pfänden, da es mir ja nicht gehört bzw. falls doch, ist nichts drauf (es läuft dann ja seit Jahren auf Null - ich würde mich echt wundern, wenn da was drauf wäre....).
Kann ich bei der Bank anrufen und fragen, ob das Konto mir gehört? Theoretisch dürfen die keine Auskunft geben oder sehe ich das falsch?
Habe Google schon gefragt, aber ich finde nichts passendes.
Läuft diese Pfändung also ins Leere?
Was passiert dann??? (Das ist mein wichtigste Frage)
Eine Lohnpfändung wird auch ins Leere gehen, da mein Einkommen knapp 1000 EUR monatlich ist.
Ich möchte noch erwähnen, dass ich bereits beim GV eine Ratenzahlung vorgeschlagen habe, aber mit 30 Euro sind die nicht zufrieden gewesen. Die Summe beläuft sich mittlerweile auf fast 3000 EUR (alte Schuld + Räumungskosten (1300 EUR) + weitere Gebühren)
Hat jemand Erfahrung bei sowas?
Danke!!!!
-- Editier von zeus1458 am 30.05.2017 08:26
-- Editier von zeus1458 am 30.05.2017 09:59
Ich habe gar kein Konto aber einen Pfändungsbeschluss......
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na ja, telefonisch wird man da mit Sicherheit nichts klären. Entweder man geht hin oder man lässt es laufen.
wirdwerden
Ob die Bank dir Auskunft gibst kannst du versuchen. Ansonsten könnte man die Anfrage natürlich auch schriftlich stellen und sich auf das BDSG berufen.
Der GV DARF eine RZ nur annehmen wenn der Gläubiger damit einverstanden ist und die Forderung binnen max 6 (oder 12, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher) Monaten bezahlt ist. Wende dich mit einem Wunsch doch an den Gläubiger oder dessen Vertreter (IB, RA).
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Wenn Sie kein Konto haben, dann läuft die ZV ins Leere, ebenso wenn Sie das Konto mal HATTEN.
Wenn es definitv nicht Ihr Konto ist, dann gehen Sie zum Gericht, schildern Sie die Situation, so trägt dann auch der Gläubiger die Kosten dieser Zwangsvollstreckung, welche sonst noch oben auf Ihren Schuldenberg gelegt werden würde.
Steht das Konto evtl. in einer früher mal abgegebenen eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) ?
Wurde diese überhaupt schon abgegeben ?
Zitat:max 6 (oder 12, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher) Monaten
Es waren mal 6. Wurde vor einiger Zeit auf 12 Monate erhöht.
Zitat:Steht das Konto evtl. in einer früher mal abgegebenen eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) ?
Wurde diese überhaupt schon abgegeben ?
Wenn insbesondere die erste Frage mit Nein geantwortet wird, dann so vorgehen, wie AltesHaus vorschlägt. Denn wenn der Gläubiger Kontobeziehungen frei erfindet um dann auf Verdacht hin zu pfänden, ist das "nicht erlaubt". In dem Sinne, dass er dann für diese eher unsinnigen Pfändungsversuche die Kosten zu tragen hat.
Wenn du aber schon mal irgendwas mit der Sparkasse zu tun hattest. Mag auch eine andere Art der Geschäftsbeziehung sein oder dass mal jemand für dich Dinge überwiesen hat (???), dann würde ich mich da vielleicht lieber zurück halten. denn wenn der Gläubiger einen guten Grund hatte zu vermuten, dass du da ein Konto hast, darf er auch eine Pfändung probieren.
ZitatDer GV DARF eine RZ nur annehmen wenn der Gläubiger damit einverstanden ist und die Forderung binnen max ....12.... Monaten bezahlt ist. Wende dich mit einem Wunsch doch an den Gläubiger oder dessen Vertreter (IB, RA). :
Zitat.... ich bereits ...eine Ratenzahlung vorgeschlagen habe, aber mit 30 Euro sind die nicht zufrieden gewesen. Die Summe beläuft sich mittlerweile auf fast 3000 EUR :
Das macht grob gerechnet 100 Monate, ohne die laufenden Zinsen.
Nimmt man die Zinsen dazu (rund 10€ pro Monat), ist man bei gerundeten 180 Monaten (15 Jahren!) Rückzahlungsdauer bei einer Ratenzahlung.
Gebühren etc. sind da auch noch nicht drin.
Den Wunsch, gegenüber dem Gläubiger zu äußern kann man sich sparen.....
@spatenklopper
Na jetzt mal ehrlich, wenn ich einen Schuldner habe, der nix hat, wo nix zu holen ist und der bietet mir dann Ratenzahlung an, na das Geld nehme ich doch mit, mir sind doch im Jahr 360 EUR lieber als gar nix. Zahlt er halt 15 Jahre, ist doch OK.
Manche Inkassos machen das auch gerne, um die Zinsverjährung zu hemmen. Da hat man gerne langem Atem. Oder man fühlt die Schmerzgrenze mal vor und schaut, ob es dann doch 35€ oder 40€ gibt.
Ist durchaus legitim. Solange daraus kein Zwang wird bzw. man "erpresst" wird. Freiwillige Zahlungen sind freiwillige Zahlungen.
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