Ich finde das das die Anwaltskosten zu hoch sind

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lucas 2222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich finde das das die Anwaltskosten zu hoch sind

Hallo erst mal,
und zwar hab ich folgendes Problem, ich habe vor einem Jahr eine Anzeige bekommen wegen Beihilfe zum Einbruch und habe mich dann an mein Anwalt gewendet für ein Gespräch ich hab ihn meine Sache geschildert und er meinte er lässt sich meine polizeiliche akkte einfordern. Und dann hat er glaube noch 2 mal Schriftverkehr gemacht naja letztendliche wurde das verfahren eingestellt. Und hab jetzt eine Rechnung von 700 Euro bekommen was ich ganz schön viel finde dafür das ich nur ein mal 10 Minuten bei mein Anwalt wahre
Würde mich freuen wenn sich damit einer auskennt und mir sagen kann ob das rechtens ist
Gruß Lucas ...

-- Editier von Lucas 2222 am 09.02.2016 18:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ohne genaue Gebührenaufstellung ist das nicht genau festzustellen. Aber es spricht vieles dafür, dass die Summe ok ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Lucas 2222):
Und hab jetzt eine Rechnung von 700 Euro bekommen was ich ganz schön viel finde dafür das ich nur ein mal 10 Minuten bei mein Anwalt wahre

Und du bist also wirklich der Meinung, dass der Anwalt nur für Zeit bezahlt werden soll während der du mit ihm zusammengesessen hast?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Lucas

Der Betrag ist in Ordnung, da die Einstellung des Verfahrens eine weitere - gesetzlich vorgegebene (es liegt also nicht am "raffgierigen" Anwalt, um das Argument gleich zu entkräften) - Gebühr nach sich zieht. Bei 700 € liegen Sie sogar noch deutlich unter den Höchstgebühren, über die man angesichts des Vorwurfes vielleicht sogar nachdenken könnte. Aber ohne die komplette Akte und die Abrechnung selbst zu kennen, ist eine abschließende Beurteilung unmöglich.

Seien Sie mit der Arbeit des Kollegen also doch zufrieden, freuen Sie sich über die Einstellung und zahlen Sie. Vielleicht brauchen Sie die Hilfe des Kollegen ja mal wieder (frei nach Heinz Erhardt) und wenn Sie schon beim ersten Fall nicht zahlen, wird der KollegeSie vielleicht nicht wieder vertreten. ;)

MfG

RA Thomas Bohle

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