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Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer

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Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer

Hallo ich habe ein e-rad verkauft bei ebay für 500,00€ der Käufer hat sich jetzt gemeldet die Akkus von dem e-rad sind kaputt ich weiß aber das die akkus heile waren er hat mir eine frist von 2 wochen gesetzt im 250,00€ zurück zu überweisen sonst geht er zum anwalt ich habe im geschrieben das er mir die akkus zu senden soll damit ich das prüfen kann das will er aber nicht dann habe ich im angeboten das rad zurück zu nehmen und im sein komplettes geld zurück zu geben das will er aber auch nicht er will einfach nur ohne das ich sehe das die akkus angeblich wirklich kaputt sind 250,00€ von mir haben sonst geht er zum anwalt in seinen ebay bewertungen habe ich gesehen das er e-räder von diesem modell schon bei ebay gekauft und verkauft hat mir kommt es so vor als wenn er mir defekte akkus unterschieben will er sagt er läst ein gutachten von den akkus machen aber ich kann ja nicht sehen ob es dann auch meine akkus waren ich hatte auch rein geschrieben keine garantie kein umtausch
Was soll ich tun



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von Der-ahnungs-lose am 03.07.2011 21:40
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
quote:
Was soll ich tun

Satzzeichen und Groß/Kleinschreibung verwenden. Wer will denn so einen "stream of consciousness " / Chatmüll lesen? Du bist nicht James Joyce. Wenn du Hilfe willst, gib dir Mühe.

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von Snoop Pooper Scoop am 04.07.2011 17:25
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
Sorry

Hallo ich habe ein e-rad verkauft bei eBay für 500,00€. Der Käufer hat sich jetzt gemeldet die Akkus von dem e-rad sind kaputt, ich weiß aber das die Akkus heile waren, er hat mir eine frist von 2 Wochen gesetzt im 250,00€ zurück zu überweisen sonst geht er zum Anwalt.
Ich habe im geschrieben das er mir die Akkus zu senden soll damit ich das prüfen kann. Das will er aber nicht, dann habe ich im angeboten das rad zurück zu nehmen und im sein komplettes Geld zurück zu geben. Das will er aber auch nicht.
Er will einfach nur ohne das ich sehe das die Akkus wirklich kaputt sind 250,00€ von mir haben sonst geht er zum Anwalt. In seinen ebay Bewertungen habe ich gesehen das, er e-räder von diesem Modell schon bei ebay gekauft und verkauft hat.
Mir kommt es so vor als wenn er mir defekte Akkus unterschieben will, er sagt er läst ein gutachten von den Akkus machen aber ich kann ja nicht sehen ob es dann auch meine Akkus waren ich hatte auch rein geschrieben keine Garantie kein umtausch.
Was soll ich tun


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von Der-ahnungs-lose am 04.07.2011 21:21
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
ignorieren, Spinner gibt es überall.

Letztens wollte einer bei 2,50 Vkpreis nach 3 Tagen Nachforschungsauftrag, hatte aber noch gar nicht bezahlt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 04.07.2011 22:20
Status: Unsterblich (3549 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
Ganz ignorieren würde ich es nicht, aber es ist schon richtig, denn der Verkäufer braucht nicht Nacherfüllen (reparieren), ohne die Sache vorher "gesehen" zu haben.
Schreib ihm nochmals ausdrücklich, dass du die Sache sehen willst.
-> Reperatur kommt vor Kaufpreis Minderung.


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von creativs am 04.07.2011 23:01
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
Hallo er sagt, das er mir die Akkus nicht zuschicken wird weil er dann nichts in der hand hat. Er will es auf jeden fall vor Gericht gehen lassen.Er gibt mir jetzt noch eine Woche um im das Geld zu Überweisen.

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von Der-ahnungs-lose am 04.07.2011 23:06
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
mE können Sie die Sache ganz entspannt angehen.

Der Käufer ist verprlichtet, wenn er die Ansprüche geltend macht, dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung zu leisten und darunter gehört auch, dass der Käufer dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung bereitstellt.

Daher nochmals mein Ratschlag: Schreiben Sie dem Käufer, eine Aufforderung, die defekte Sache an Sie zu senden, damit Sie den Zustand prüfen können.

Immerhin: Die Gefahr der Verschlechterung geht dann auf den Käufer über mit Übergabe an das Transportunternehmen, sodass dem Käufer keine Ansprüche entstehen.
Ausnahme: Sie haben den Mangel arglistig verschwiegen.


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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. für die Richtigkeit meiner Beiträge

-- Editiert am 05.07.2011 08:24


von creativs am 05.07.2011 08:23
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
quote:
Immerhin: Die Gefahr der Verschlechterung geht dann auf den Käufer über mit Übergabe an das Transportunternehmen, sodass dem Käufer keine Ansprüche entstehen.
Ausnahme: Sie haben den Mangel arglistig verschwiegen.


Nein, das gilt für den Verkauf, nicht für den Versand im Zuge der Gewährleistung, § 439 BGB. Hier trägt grundsätzlich VK das Transportrisiko.

Kann schon sein, daß K hier irgendwelche abgängigen Akkus entsorgen will. Es müsste aber möglich sein vom Hersteller zu erfragen, zumindest welche Charge in das fragliche Rad eingebaut wurde.

Lügen haben kurze Beine, so müsste man dem K auf die Schliche kommen. Das sollte man ihm schon mal vorab ankündigen, um ihn zum Nachdenken zu bringen.




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von flawless am 05.07.2011 08:52
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
quote:
Nein, das gilt für den Verkauf, nicht für den Versand im Zuge der Gewährleistung, § 439 BGB. Hier trägt grundsätzlich VK das Transportrisiko.


Der VK verkauft als Privatperson ohne Garantie oder Gewährleistung. Hast du das überlesen?

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von creativs am 05.07.2011 08:55
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
quote:
Der VK verkauft als Privatperson ohne Garantie oder Gewährleistung. Hast du das überlesen?




Das spielt doch hier keine Rolle, es geht doch um den Rück-Versand wegen eines Sachmangels, da trägt immer VK das Transportrisiko.

§ 447 BGB gilt nur für den Verkauf.

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von flawless am 05.07.2011 09:00
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
Der Themenersteller möchte wissen, was er tun kann.

Dann habe ich darauf hingewisen, dass grundsätzlich der Käufer keinen Anspruch hat, da die Haftung ausgeschlossen wurde.

Wenn ein Anspruch bestehen sollte, so muss der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit geben, die Sache ordnungsgemäß zu prüfen. Und darunter fällt nunmal auch, dass der Käufer dem Verkäufer die Sache hierzu übergibt.
Es ist zunächst keine Frage des Rücktransport ...

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von creativs am 05.07.2011 09:05
Status: Senior (116 Beiträge)
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