>Ich brauche eure hilfe rechte von verkäufer
mE können Sie die Sache ganz entspannt angehen.
Der Käufer ist verprlichtet, wenn er die Ansprüche geltend macht, dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung zu leisten und darunter gehört auch, dass der Käufer dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung bereitstellt.
Daher nochmals mein Ratschlag: Schreiben Sie dem Käufer, eine Aufforderung, die defekte Sache an Sie zu senden, damit Sie den Zustand prüfen können.
Immerhin: Die Gefahr der Verschlechterung geht dann auf den Käufer über mit Übergabe an das Transportunternehmen, sodass dem Käufer keine Ansprüche entstehen.
Ausnahme: Sie haben den Mangel arglistig verschwiegen.
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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. für die Richtigkeit meiner Beiträge
-- Editiert am 05.07.2011 08:24
von creativs am 05.07.2011 08:23
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