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Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!

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Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!

hallo,
folgendes ist mir wiederfahren:
ich kaufte eine ETW, welche vermietet war! Beim ersten Besuch teilte mir die Mieterin mit, dass sie einen neuen Mietvertrag will, der über 200 EURO unter dem bis dahin gültigen lag, ansonsten würde Sie nicht zahlen! Ich kündigte darauf hin wegen Eigenbedarf ich wollte in der tat die Wohnung selbst nutzen. Was folgte waren 3 Monate keine Mietzahlung und zum Auszugstermin war die Wohnung auch nicht geräumt. Mein Anwalt will der Fortsetzung des Vertrages wiedersprechen und eine Räumungsklage anstrengen! Toll, ich muß für die Kosten in Vorleistung treten und ob ich die Kohlen je wiedersehe sei mal dahingestellt! Ich bin finanziell ziehmlich am Ende und hab auch keinen Spaß mehr daran bis zu einer Räumungsklage zu warten, wären wieder ein paar Monate ohne Miete!!!! Ich bin mittlerweile so weit, dass ich mir überlegt habe 3 Jungs bei der Mieterin vorbei zuschicken, welche ihr mal richtig was auf die Fresse geben, vielleicht versteht Sie ja diese Sprache besser als die des Anwaltes! Kann mir jemand ein paar tips geben , wie ich die Mieterin unter Druck setzten kann, damit sie rasch auszieht? Wie wärs mit superkleber in das Türschloss, würde zumindest ein paar Mark kosten um die Wohnung wieder betreten zu können!
Danke für eure Tips!!!!


von genervtvommieter am 30.05.2005 16:24
Status: Junior (79 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Du glaubst doch nicht wirklich, dass wir hier beim Ausüben strafbarer Handlungen behilflich sind und dazu gute Ratschläge erteilen?!!!!!! Das ist echt der Gipfel! Im übrigen glaube ich nicht, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf gerechtfertigt ist...


von Bernhard Diener am 30.05.2005 16:31
Status: Philosoph (792 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Ich bin echt verzweifelt und der Eigenbedarf ist wirklich gerechtfertigt, hab nämlich meine Wohnung schon gekündigt, wo soll ich denn hin? Da ist auf der anderen Seite eine d... Sch....pe die nichts zahlt und umsonst wohnt, die Verbrauchskosten trag ich jetzt noch zusätzlich! Ich hab immer hart gearbeitet und mein Erspartes für diese Wohnung ausgegeben, was würdest du in dieser Situation machen? Däumchen drehen?


von genervtvommieter am 30.05.2005 16:42
Status: Junior (79 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Hallo,

ich kann das ganze sehr sehr gut nachvollziehen. Man kauft von seinem bitter erarbeiteten Geld eine Wohnung und wird dann durch so asoziales Pack in den Ruin getrieben weil die meinen das man automatisch stinkreich sein muss weil man eine Wohnung hat.

Eine Beratung zu illegalen Handlungen wirst du aber hier mit Sicherheit nicht bekommen.


Gruss,
Tom

PS: Tut mir echt leid für dich, kannst du nicht die Zeit bis du in die Wohnung kannst bei Bekannten oder Eltern unterkommen?

-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"


von Thomasovic am 30.05.2005 16:51
Status: Philosoph (784 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Zumal Du das Schloss, sollte es verklebt sein, selbst als Vermieter zahlen musst.

Die Sache mit den Schlägern finde ich allerdings unter aller Sau...


von feenkind am 30.05.2005 17:47
Status: Philosoph (552 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
tut mir auch leid für dich, aber dass es bei belegten Wohnungen schwierigkeiten geben kann, müsste dir vorher klar gewesen sein ...

m.


von Miad am 30.05.2005 21:06
Status: Unsterblich (1242 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
tut mir leid für dich. du mußt es eben so sehen: das geld was jetzt fließt - bis die mieter raus sind - gehört zum kaufpreis dazu.

ist leider ungeschickt gelaufen. kann deine wut verstehen. kannst aber nix machen. im extremfall hauen die bei nacht und nebel in drei monaten ab und du kannst alles entrümpeln. freundlich bleiben wenn es auch hier verdammt schwer fällt.


von JaaGenau am 31.05.2005 09:18
Status: Senior (163 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Wenn Du eine vermietete Immobilie kaufst, dann ist Eigenbedarf aber kein Kündigungsgrund, weil Du ja vorher wusstest, dass die Wohnung vermietet ist


von Bernhard Diener am 31.05.2005 11:19
Status: Philosoph (792 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
Es wird Ihnen mit Sicherheit hier im Forum kein Mensch einen Tipp geben.

Falls Sie aber Ihre Emailadresse hinterlassen, könnte es durchaus sein, dass Ihnen jemand schreibt.

Gruss det11


von guest123-2034 am 31.05.2005 12:43
Status: Unsterblich (1985 Beiträge)
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
http://www.moskau-inkasso.com

Gruß doko


von doko am 31.05.2005 14:15
Status: Legende (494 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
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>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
@doku

Die Qualität Ihres Beitrags tendiert gegen Null.

Sie haben sich weder ernsthaft mit der Fragestellung auseinandergesetzt noch die Folgen Ihres "Ratschlags" bedacht. Zudem haben Sie es offensichtlich geschafft, hier 400 Beiträge einzustellen, ohne sich mit dem Sinn und Zweck des Forums auseinanderzusetzen.

Die Tätigkeiten dieses Inkassounternehmens können strafrechtlich durchaus als Nötigung bewertet werden, dem Auftraggeber droht u.U. ein Verfahren wegen Anstiftung zur Begehung einer Straftat.

Der juristisch einwandfreie Weg könnte so aussehen, dass dem Mieter umgehend wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt und gleichsam die ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Vertragspflichten ausgesprochen wird, sofern die Mietzurückhaltung unbegründet ist. Als "Ziehfrist" ist ein Zeitraum von 10 Tagen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf ist Räumungsklage zu erheben, nach ergangenem Räumungsurteil erfolgt die Räumung durch den Gerichtsvollzieher.

Auch wenn dem Fragesteller diese Verfahresweise unbequem erscheint, so hätte er sich schon vor Kauf der Wohnung darüber im Klaren sein sollen, dass er eine vermietete Wohnung erwirbt, mit der Folge, dass das Mietverhältnis nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden kann. Das sich eine Kündigung auf Grund von Mieterschutzbestimmungen hinziehen kann, sollte dem Käufer einer ETW nicht neu sein. Dieses Risiko führt i.Ü. auf dem Immobilienmarkt regelmäßig zu niedrigeren Kaufpreisen im Vergleich zu leerstehenden ETW.

@Bernhard Diener

"Wenn Du eine vermietete Immobilie kaufst, dann ist Eigenbedarf aber kein Kündigungsgrund, weil Du ja vorher wusstest, dass die Wohnung vermietet ist "

Das stimmt so nicht. Die Eigenbedarfskündigung wäre nur ausgeschlossen, wenn an vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde und die neue ETW erstmalig verkauft wird; § 577 a Abs. 1 BGB. Diese Sperrfrist kann ggf. auch bis zu 10 Jahren betragen; § 577 a Abs. 2 BGB

MfG Gruwo


von Gruwo am 31.05.2005 16:48
Status: Unsterblich (1302 Beiträge)
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