>Ich bin kurz davor nen Schlägertrupp zu beauftragen!!!
@doku
Die Qualität Ihres Beitrags tendiert gegen Null.
Sie haben sich weder ernsthaft mit der Fragestellung auseinandergesetzt noch die Folgen Ihres "Ratschlags" bedacht. Zudem haben Sie es offensichtlich geschafft, hier 400 Beiträge einzustellen, ohne sich mit dem Sinn und Zweck des Forums auseinanderzusetzen.
Die Tätigkeiten dieses Inkassounternehmens können strafrechtlich durchaus als Nötigung bewertet werden, dem Auftraggeber droht u.U. ein Verfahren wegen Anstiftung zur Begehung einer Straftat.
Der juristisch einwandfreie Weg könnte so aussehen, dass dem Mieter umgehend wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt und gleichsam die ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Vertragspflichten ausgesprochen wird, sofern die Mietzurückhaltung unbegründet ist. Als "Ziehfrist" ist ein Zeitraum von 10 Tagen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf ist Räumungsklage zu erheben, nach ergangenem Räumungsurteil erfolgt die Räumung durch den Gerichtsvollzieher.
Auch wenn dem Fragesteller diese Verfahresweise unbequem erscheint, so hätte er sich schon vor Kauf der Wohnung darüber im Klaren sein sollen, dass er eine vermietete Wohnung erwirbt, mit der Folge, dass das Mietverhältnis nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden kann. Das sich eine Kündigung auf Grund von Mieterschutzbestimmungen hinziehen kann, sollte dem Käufer einer ETW nicht neu sein. Dieses Risiko führt i.Ü. auf dem Immobilienmarkt regelmäßig zu niedrigeren Kaufpreisen im Vergleich zu leerstehenden ETW.
@Bernhard Diener
"
Wenn Du eine vermietete Immobilie kaufst, dann ist Eigenbedarf aber kein Kündigungsgrund, weil Du ja vorher wusstest, dass die Wohnung vermietet ist "
Das stimmt so nicht. Die Eigenbedarfskündigung wäre nur ausgeschlossen, wenn an vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde und die neue ETW erstmalig verkauft wird;
§ 577 a Abs. 1 BGB. Diese Sperrfrist kann ggf. auch bis zu 10 Jahren betragen;
§ 577 a Abs. 2 BGBMfG Gruwo
von Gruwo am 31.05.2005 16:48
Status: Unsterblich (1302 Beiträge)
Userwertung:
3,3
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden