Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung im 2. OG. Man geht die Treppe hoch rechts ist ein kleiner Flur und links die Wohnungstür zur meiner Wohnung. Es ist keine weitere Wohnung dort oben. Beim Kauf wurde mir gesagt das ich die Fläche nutzen darf, desweiteren bin ich ja auch der einzige der ins 2 . OG muss, es würde kein anderen Grund geben das einer der anderen Mieter bzw. Eigentümer ins 2 . OG muss.
Desweiteren habe ich einen Stellplatz gekauft gehabt.
Vor kurzem hat der Eigentümer aus dem EG sein Speermüll an der Seite meines Stellplatzes getran, worauf hin ich den Speermüll auf die andere Fläche getan habe wo es auch keinen stört und die Fläche auch kein Stellplatz ist.
Heute hat er mich darauf angesprochen, warum ich dies getan habe, ich habe ihm Erläutert das ich es nicht dulde das man meinen Stellplatz als Speermüllstellplatz benutzt, dann hat er mich auf meinen Platz im Treppenhaus angesprochen wo momentan ein Backopfen von mir Lagert und ein 3 Kartons.
Ich habe ihn darauf hingewiesen, das ihm das nichts angehrt da es niemand behindert und auch eine Behinderung eines Fluchweges nicht darstellt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung ( Flurnutzung)?
Verbaut?
Verbaut?
Hallo, Dein Beitrag passt wahrscheinlich eher ins Unterforum WEG.
Deinen Stellplatz musst Du dir nicht "zumüllen" lassen.
Wohin führt der Flur gegenüber Deiner Wohnung ? Ist der Flur als Fluchtweg bzw. 2. Rettungsweg vorgesehen ?
Von den Kartons geht definitiv eine Brandgefahr aus, auch wenn im Regelfall keiner dorthin kommt.
Der Flur führt nur zur meiner Wohnung und daneben ist ein Stellplatz, es ist momentan auch ein alter Backofen dort, welcher aber von meinem Onkel nächste Woche abgeholt wird.
Fotos von der Situation: https://drive.google.com/open?id=0Bx2Z6hGD30aOa1Fkd091bUIxYTA
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Zitat:Beim Kauf wurde mir gesagt das ich die Fläche nutzen darf, desweiteren bin ich ja auch der einzige der ins 2 . OG muss, es würde kein anderen Grund geben das einer der anderen Mieter bzw. Eigentümer ins 2 . OG muss.
Ich gehe mal davon aus, dass dies im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde, demgemäß ist der Hausflur Gemeinschaftseigentum und nicht zuzumüllen.
Auf die Brandgefahr der Kartons wurde ja schon hingewiesen.
Ich hoffe mal, dass es mehr als nur zwei Eigentümer gibt, sonst sehe ich da dunkle Wolken am Himmel der WEG. Für die Zukunft ein wirklich gut gemeinter Rat: Ein freundliches Miteinander ist immer zum Wohle der WEG.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) solltest Du Dich mal mit WEG-Recht und den Unterschieden von Sondereigentum (abgeschlossene Wohneinheit), Sondernutzungsfläche (PkW-Stellplatz) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus) befassen.
z.B.
http://www.kanzlei-pb.de/Gemeinschaftseigentum-Sondereigentum.pdf
http://www.weg-management.de/dokumente/abstellflaeche_treppenhaus.pdf
Selbstverständlich darfst Du unterbinden, dass andere Deinen Stellplatz benutzen.
Andererseits musst Du Dich natürlich ebenfalls an die Regeln halten > Gemeinschaftseigentum darf nur gemeinschaftlich benutzt werden. Stellst Du etwas darauf, dann schliesst Du damit andere von der Benutzung aus - das ist nicht erlaubt, denn Gemeinschaftsnutzung bedeutet, dass jeder zu jeder Zeit uneingeschränkt dort gehen KÖNNEN muss (ganz egal ob er in der Etage Sondereigentum hat oder nicht).
Abgesehen davon sind Flucht-/Rettungswege ständig freizuhalten (Fenster im Treppenhaus und die Flächen davor sind i.d.R. Bestandteil des 2. Rettungsweges)
Wenn Du jetzt darauf pochst, dass Dir die ausschliessliche Benutzung zugesichert wurde, stellt sich natürlich die Frage: von wem und in welcher Form, denn ggf. musst Du Deinen Anspruch natürlich auch beweisen. In mündlicher Form sind irgendwelche Versprechungen i.d.R. Schall und Rauch.
Findet sich Dein (vermeintlicher) Anspruch zur Benutzung von Treppenhausflächen als Abstellfläche/Lagerfläche im notariellen Kaufvertrag, in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung? Oder liegt diesbezüglich entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor?
Wenn es für die Nutzung der Fläche keine Erlaubnis gibt, dann darf man sie nicht nutzen.
Auch wenn da kein anderer langlaufen könnte.
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