Ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung ( Flurnutzung)?

15. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
qprt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung ( Flurnutzung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung im 2. OG. Man geht die Treppe hoch rechts ist ein kleiner Flur und links die Wohnungstür zur meiner Wohnung. Es ist keine weitere Wohnung dort oben. Beim Kauf wurde mir gesagt das ich die Fläche nutzen darf, desweiteren bin ich ja auch der einzige der ins 2 . OG muss, es würde kein anderen Grund geben das einer der anderen Mieter bzw. Eigentümer ins 2 . OG muss.

Desweiteren habe ich einen Stellplatz gekauft gehabt.
Vor kurzem hat der Eigentümer aus dem EG sein Speermüll an der Seite meines Stellplatzes getran, worauf hin ich den Speermüll auf die andere Fläche getan habe wo es auch keinen stört und die Fläche auch kein Stellplatz ist.

Heute hat er mich darauf angesprochen, warum ich dies getan habe, ich habe ihm Erläutert das ich es nicht dulde das man meinen Stellplatz als Speermüllstellplatz benutzt, dann hat er mich auf meinen Platz im Treppenhaus angesprochen wo momentan ein Backopfen von mir Lagert und ein 3 Kartons.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, das ihm das nichts angehrt da es niemand behindert und auch eine Behinderung eines Fluchweges nicht darstellt.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, Dein Beitrag passt wahrscheinlich eher ins Unterforum WEG.

Deinen Stellplatz musst Du dir nicht "zumüllen" lassen.

Wohin führt der Flur gegenüber Deiner Wohnung ? Ist der Flur als Fluchtweg bzw. 2. Rettungsweg vorgesehen ?

Von den Kartons geht definitiv eine Brandgefahr aus, auch wenn im Regelfall keiner dorthin kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qprt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Beim Kauf wurde mir gesagt das ich die Fläche nutzen darf, desweiteren bin ich ja auch der einzige der ins 2 . OG muss, es würde kein anderen Grund geben das einer der anderen Mieter bzw. Eigentümer ins 2 . OG muss.


Ich gehe mal davon aus, dass dies im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde, demgemäß ist der Hausflur Gemeinschaftseigentum und nicht zuzumüllen.

Auf die Brandgefahr der Kartons wurde ja schon hingewiesen.

Ich hoffe mal, dass es mehr als nur zwei Eigentümer gibt, sonst sehe ich da dunkle Wolken am Himmel der WEG. Für die Zukunft ein wirklich gut gemeinter Rat: Ein freundliches Miteinander ist immer zum Wohle der WEG.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) solltest Du Dich mal mit WEG-Recht und den Unterschieden von Sondereigentum (abgeschlossene Wohneinheit), Sondernutzungsfläche (PkW-Stellplatz) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus) befassen.
z.B.
http://www.kanzlei-pb.de/Gemeinschaftseigentum-Sondereigentum.pdf
http://www.weg-management.de/dokumente/abstellflaeche_treppenhaus.pdf

Selbstverständlich darfst Du unterbinden, dass andere Deinen Stellplatz benutzen.

Andererseits musst Du Dich natürlich ebenfalls an die Regeln halten > Gemeinschaftseigentum darf nur gemeinschaftlich benutzt werden. Stellst Du etwas darauf, dann schliesst Du damit andere von der Benutzung aus - das ist nicht erlaubt, denn Gemeinschaftsnutzung bedeutet, dass jeder zu jeder Zeit uneingeschränkt dort gehen KÖNNEN muss (ganz egal ob er in der Etage Sondereigentum hat oder nicht).
Abgesehen davon sind Flucht-/Rettungswege ständig freizuhalten (Fenster im Treppenhaus und die Flächen davor sind i.d.R. Bestandteil des 2. Rettungsweges)

Wenn Du jetzt darauf pochst, dass Dir die ausschliessliche Benutzung zugesichert wurde, stellt sich natürlich die Frage: von wem und in welcher Form, denn ggf. musst Du Deinen Anspruch natürlich auch beweisen. In mündlicher Form sind irgendwelche Versprechungen i.d.R. Schall und Rauch.
Findet sich Dein (vermeintlicher) Anspruch zur Benutzung von Treppenhausflächen als Abstellfläche/Lagerfläche im notariellen Kaufvertrag, in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung? Oder liegt diesbezüglich entsprechender Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Wenn es für die Nutzung der Fläche keine Erlaubnis gibt, dann darf man sie nicht nutzen.
Auch wenn da kein anderer langlaufen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen