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Ich beziehe Hartz IV - Wer zahlt den Anwalt?

Von 15.4.2009 | Ratgeber - Sozialrecht | 1684 Aufrufe
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Anwaltskosten

Oft stellt sich besonders für Bezieher von ALG II (Hartz IV) die Frage, wie man seine Rechte durchsetzen kann, das Geld für den Anwalt aber nicht aufbringen kann.

In den Regelsätzen sind solche Kosten für die Durchsetzung der eigenen Rechte nicht enthalten und alleine können Sie diese Kosten auch nicht aufbringen.

Zum einen können die Kosten über eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Dazu muss zuvor eine „Deckungszusage“ bei der Versicherung angefordert werden, dies kann auch durch meine Kanzlei für Sie übernommen werden.

Soweit die Rechtsschutzversicherung dann die Zusage erteilt, wird von mir direkt mit der Versicherung abgerechnet.

An Kosten können in einem solchen Fall noch die Selbstbeteiligung bei der Versicherung auf Sie zukommen, falls Sie eine solche vereinbart haben. Das kommt aber auf Ihren Vertrag an.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie möglicherweise Beratungshilfe bekommen.

Die Beratungshilfe wird von dem für Sie zuständigen Amtsgericht bewilligt, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Amtsgericht.

Für Sie kommt lediglich eine Kostenpauschale von 10,00 € auf Sie zu. Unter Umständen kann im Einzelfall auch auf diese Pauschale verzichtet werden.

Für die Beratungshilfe müssen Sie Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen und Ihren Ausgaben machen. Das Amtsgericht prüft dann, ob Ihnen die Beratungshilfe zusteht.

Einen Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe können Sie aus dem Internet runterladen, beim Amtsgericht erhalten oder ich sende Ihnen diesen auf Anfrage gerne zu.

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