Ich benötige einen Rat - Ebay verkauf - Käufer gab Rot und will jetzt Geld zurück

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frage1985
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich benötige einen Rat - Ebay verkauf - Käufer gab Rot und will jetzt Geld zurück

Guten Abend,

ich habe bei Ebay am 02. März eine gebrauchte SD 256GB Karte für ca. 50€ verkauft. Da meine 4K Kamera nur bis 128GB unterstützt. In meiner alten Kamera (FullHD) funktioniert diese Karte. Ich hatte sie in ebay verkauft, da ich sie nicht für 4K verwenden kann. So hab ich es auch beschrieben.

Zudem habe ich Bilder von dem Zustand der Karte angehangen. Hinzugefügt habe ich noch ein Video, was ich in Youtube hochgeladen hatte, wo ich die SD in meiner alten Kamera tue, ein Video aufzeichne, diese dann am PC einstecke und es darauf abspiele (ohne das Video zu schneiden) - da ich selbst immer skeptisch bin.

Hinzugefügt habe ich auch, das es sich hierbei um eine Privat Aktion handelt. Ohne Garantie oder Rücknahmen.
Und das der Käufer sich erst informieren soll, das die Kamera (wo ich bei ihm jetzt ausgehe...) die 256GB auch unterstützt.

-

Nun bekam ich im laufe der Zeit (da ich verreist bin) eine negative Bewertung. Die ich heute auch gesehen habe. Aus Frust hatte ich dem Käufer geschrieben (Was ich jetzt wieder bereue)
"Guten Abend, ich sehe gerade Ihre Bewertung.
Ich hatte alles so genau beschrieben, wie in der Aktion. Zudem sahen sie auch ein Video von der funktionalität der Karte.

Wenn ein Problem auftritt, sollte man dem Verk. kontaktieren, was Sie in diesem Fall nicht getan haben."

Im Grunde wollte ich ihm nur einen Hinweis geben. Das man Probleme angehen sollte und nicht gleich sofort bewertet.

Er hatte sich jetzt auch darauf gemeldet, wo er einfach schrieb "überweisen sie mir meine unkosten zurück, damit ich dieses unbrauchbare teil los werde"


-

Da der Käufer sich nach erhalt der Ware NICHT bei mir gemeldet hat und jetzt erst, nachdem ich ihm angeschrieben habe.... ist für mich der Kauf auch schon nach seiner Negativen (überflüssigen) Bewertung beendet.

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Soll ich ihm die Kosten zurück überweisen? Bin ich dazu verpflichtet? Oder soll ich ihn darauf aufmerksam machen, das dies ein Privatverkauf war und das ich keine Ware zurück nehme? Zumal ich das alles ja auch so in der Aktion beschrieben habe.

Und auch da ich den Artikel mit Bildern, Video und Text vermerkt habe.

Vielen Dank.

-- Editier von Frage1985 am 21.03.2017 21:57

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich jetzt damit umgehen?

Seine Karte - sein Problem.

Zitat:
Soll ich ihm die Kosten zurück überweisen? Bin ich dazu verpflichtet?

Nein und Nein.

Zitat:
Oder soll ich ihn darauf aufmerksam machen, das dies ein Privatverkauf war und das ich keine Ware zurück nehme?

Nein. Stellen Sie einfach die Kommunikation ein.

Zitat:
ist für mich der Kauf auch schon nach seiner Negativen (überflüssigen) Bewertung beendet.

Gegen die negative Bewertung an sich können Sie allerdings nichts machen - es ist halt das Recht eines Kunden unzufrieden zu sein und diese Unzufriedenheit auch anderen mitzuteilen.
Ein Ansatzpunkt wäre nur der Bewertungstext selbst, falls dieser strafbare Inhalte oder falsche Tatsachen enthält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Frage1985
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Das beruhigt mich jetzt sehr. Da ich es auch ehrlich gesagt nicht eingesehen hätte, das ich mich nach seiner negativen Bewertung = Der Kauf ist für mich abgeschlossen, das ich ihm da noch hinterher renne.

Hätte er sich vor der Negativen Bewertung "Sofort" bei mir gemeldet, auch wenn ich auch hierzu vielleicht nicht verpflichtend bin, hätte ich ja noch aus meiner Art ein Auge zugedrückt und die Karte zurück genommen.

Aber so, wie er sich verhalten hat - das finde ich einfach nur seltsam.

In der Bewertung steht "unbrauchbare defekte karte, Vorsicht "

Wenn ich jetzt was einstelle zum verkauf, schreckt das nunmal die Käufer ab.

-- Editiert von Frage1985 am 21.03.2017 22:24

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#3
 Von 
Frage1985
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hätte noch eine Frage: Was soll ich dem Käufer jetzt antworten? Er besteht ja jetzt, nach der Bewertung, das er sein Geld zurück erhält?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Hätte noch eine Frage: Was soll ich dem Käufer jetzt antworten?
Nichts.

Zitat:
In der Bewertung steht "unbrauchbare defekte karte, Vorsicht
Das wird man zähneknirschend hinnehmen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frage1985
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, das werde ich machen. Da er sich auch garnicht nach erhalt der Ware gemeldet hat.

Normalerweise, so würde ich es tun. Würde ich danach den Verkäufer kontaktieren. Eine Lösung gibt es immer - ist eben besser als der Konflikt.

Manche sind Kulant, aber manche können auch nur einen hilfreichen Rat abgeben. So war das zB bei einem gebrauchten Headset. Dort ging das Mikro nicht. Hatte dem Verkäufer (privatverkauf) angschrieben und er sagte mir, das man das Mikro erst über einen Knopf aktiviert. So das das Problem für mich behoben :)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Frage1985):
Was soll ich dem Käufer jetzt antworten?

Nichts.
Welcher Teil von
Zitat (von drkabo):
Stellen Sie einfach die Kommunikation ein.

ist denn unklar formuliert?

Solche Leute lässt man auflaufen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

also ich kann auch nur sagen, dem K seine Karte, dem K sein Problem, Kommunikation einstellen.

Allerdings würde ich gerne noch das ein oder Andere Allgemeine loswerden.

Ein K darf immer so bewerten, wie er die Transaktion empfunden hat. Selbst wenn im eigentlichen alles perfekt gelaufen wäre, die Karte bei ihm funktioniert hätte etc, auch dann darf er immer noch negativ bewerten. Es gibt keinen Anspruch auf eine postitive Bewertung.

Zitat:
Wenn ein Problem auftritt, sollte man dem Verk. kontaktieren, was Sie in diesem Fall nicht getan haben."

Im Grunde wollte ich ihm nur einen Hinweis geben. Das man Probleme angehen sollte und nicht gleich sofort bewertet.
Dies kann man auch etwas differenzierter sehen. Natürlich wäre das so auch der Idealfall, aber evtl hat dein K in der Vergangenheit damit schlechte Erfahrungen gemacht. Es gibt auch einige VK, die nicht reagieren, bzw erst dann reagieren, wenns eine "Rote" gegeben hat. Da muss man jehweils auch die Erfahrungen betrachten, die Jemand gemacht hat.

Ansonsten, wenn du die Kommunikation nicht einstellen willst, gibts soweit ich weiss bei EBAY auch die Möglichkeit Bewertungen abändern zu lassen, Dies könntest du mit deinem K absprchen etc. Nur mal so mit aif den Weg gegeben...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frage1985
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe die Kommunikation eingestellt. Allerdings droht er mir jetzt mit einem Anwalt...
Leider weiß ich nicht was wie ein Spiel er mit mir spielen will, aber dieses werde ich nicht mit spielen...

Werde auch darauf nicht antworten. Den er ist nicht einmal in der Lage Kommunikation zu zeigen, sondern schlägt einfach nur aus.

Meine Mutter kennt solche Menschen. Sie hatte vor meiner Geburt einen ähnlichen Fall. Da wollte sie eine undichte Vase umtauschen...der Verkäufer ist gleich wütend geworden und wollte ihr an den Kragen... als sie es meinem Vater und Onkel erzählte, sind diese mit in das Geschäft gegangen, da sie das nicht glauben wollten...

Sie wollte mir damit nur sagen, das es Menschen gibt, die einfach darauf reiten - anderen zu provozieren etc.

Gerade das bemerkte ich ja auch an dem K. indem er nach erhalt überhaupt keinen Kontakt aufnahm, nichtmal einen Fall eröffnete oder sein Geld zurück forderte. Erst nachdem ich ihm kontaktiert hatte, wegen der Bewertung und das man zuerst Kontakt aufnehmen könne.

Ich glaube auch solangsam, das er die Aktion nicht gelesen bzw. sich auch nicht das Video angesehen hat. Den ich denke, das er genau jetzt vor dem Problem steht - wo ich stand - das die Kamera nicht die SD unterstützt. Und ich bekomme jetzt seinen Frust ab.

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