IKEA geld zurück gebucht (wiederspruch), folgen?

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
sgs2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
IKEA geld zurück gebucht (wiederspruch), folgen?

Hallo,

Ich habe gestern einen betrag in höhe 112 euro von IKEA über mein Onlinebanking zurückgebucht. Diese buchung war vom 4.10.13. Die bank hat ein wiederspruch als rückbuchung angegeben.

Ich wollte kurz erwähnen warum ich das tat.
Ich bin arbeitnehmer auf dem bau und fahre in letzter zeit oft auf montage. Leider zahlt der arbeitgeber keine auslöse sondern nur die unterkunft. Ich muss dazu sagen ich habe noch ein kind was fast 2 jahre ist und eine freundin zuhause sitzen. Diesen monat ist das geld bedeutend knapp und wie gesagt muss ich 2 haushalte führen. Letzte woche war es schon grenzwertig mit dem geld was meine freundin und ich zu verfügung hatten.

Gestern war es so weit und es war kein geld mehr verfügbar. Ich habe keinen dispo also konnte ich auch nicht überziehen. Ich suchte eine möglichkeit um wenigstens am wochende einkaufen zu können.

Also hab ich geschaut was ich zurückbuchen konnte und da viel mir ikea auf. Ich dachte wenn ich das zurückbuche versuchen sie es nochmal abzubuchen später.

Nun ging mir das bicht mehr aus dem kopf die ganze nacht und jetzt bin ich auf diese seite gestoßen wo es immer gleich zum Inkasso schreiben kommt bei ikea.

meine frage ist eigentlich nur ob ich wenn ich am 15. Geld bekomme die summe plus 6 rücklastgebühren zahle ob ich den inkassobrief umgehen kann, z.b. gleich am 15ten an ikea zu überweisen. Nur fehlt mir ja die kontonummer und wegen der zuteilung von mir hab ich auch solche bedenken.

Wie gesagt es war eigentlich nur eine verzweifelungstat die ich jetzt bereue. Es geht auch nicht um meine situation sonder nur um ikea.

wäre dankbar über jeden rat.

mit freundlichen grüßen sgs2

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ich dachte wenn ich das zurückbuche versuchen sie es nochmal abzubuchen später.

Regelmäßig werden sie das nicht tun.

Inkassogebühren kann man normalerweise schon umgehen, wenn man zeitnah wieder überweist, wie du es vor hast. Solange das Inkasso nicht beauftragt wurde, ist dessen Gebühr sowieso Schall und Rauch. Die Kontonummer und der Verwendungszweck ist in der Lastschrift angegeben.

quote:
Wie gesagt es war eigentlich nur eine verzweifelungstat die ich jetzt bereue. Es geht auch nicht um meine situation sonder nur um ikea.

Du solltest das nicht zu oft machen, es wird am Ende halt teurer.

Unabhängig davon: Eventuell, gerade wegen der doppelten Haushaltsführung, könnte man vielleicht mal prüfen, ob es Zuschuss vom Amt gibt? Oder habt ihr das schonmal dort nachgefragt? Nachfragen und durchrechnen lassen kostet euch ja nichts außer etwas Zeit.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Kontonummer steht auf dem Rücklastschriftbeleg

Die werden keinen neuen Abbuchungsversuch machen denn der Storno ging ja von Dir aus

Überweise umgehend plus 10 €

Die Inkassogebühren kannst Du einsparen falls was kommen sollte :

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
sgs2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten.

nein das haben wir noch nicht veraucht bei dem amt nach einen zuschuss zu fragen. Das behalte ich mir mal im hinterkopf.

Ne kurze frage am rande... ist das zulässig das der Ag keine auslöse zahlt sondern nur die unterkunft?

Bei der lastschrift stehen ziemlich viele zahlen drauf, ich weiß gar nicht was die kontonummer und der verwendungszweck ist. Nicht das ich was falsches eintrage und sie können das geld nicht zu mir einordnen.

Danke nochmal mfg

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#4
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Kannst auch deine Bank nach der Bankverbindung des Abbuchenden fragen. Im Übrigen ist der AG nicht verpflichtet Tagegeld zu zahlen, kannst es dann in der Steuererklärung ansetzen.

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""

-- Editiert Retels am 09.11.2013 12:12

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ne kurze frage am rande... ist das zulässig das der Ag keine auslöse zahlt sondern nur die unterkunft?


frage diesbezüglich lieber mal im Arbeitsrecht hier im Forum

quote:
Bei der lastschrift stehen ziemlich viele zahlen drauf, ich weiß gar nicht was die kontonummer und der verwendungszweck ist. Nicht das ich was falsches eintrage und sie können das geld nicht zu mir einordnen.


frag doch unter Vorlage des Belegs bei Deiner Bank nach

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ne kurze frage am rande... ist das zulässig das der Ag keine auslöse zahlt sondern nur die unterkunft?

Neben dem Tipp von thehellion, im richtigen Forum oben zu fragen: Ich würde meinen, dass das auf den Tarifvertrag/Arbeitsvertrag ankommt. Daher dort auch gleich dazu schreiben, unter welchen Tarifvetrag man fällt.

Auf jeden fall schau einmal. Mindestens bei der Steuererklärung kann man da durchaus etwas machen. Vielleicht kann man da sogar noch nachträglich etwas tun.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123schnell.dabei
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo zusammen,

ikea berechnet eine aufw. Entschädigung von

10,80 Euro auf den Rechnungsbetrag.

Stand 09.01.2014.


Rechnungsbetrag + 10,80 Euro auf das ikea-Konto überweisen und gut.

Alle Daten die man braucht stehen in der LASTSCHRIFTRÜCKGABE der Bank auf dem Kontoausdruck bzw. in der Umsatzabfrage.

Empfaenger : ikea xxx Standortname
Kontnr. und Blz.
Verwendungszweck:
die Buchstaben/Zahlenreihe die hinter dem ikea xxx Standortname steht eintragen (zB. XYZ12345678),
deinen Namen wie er auf der Karte steht

sonst nichts.

allen ein frohes neues Jahr 2014

rudi

-----------------
""

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Musst Du jetzt alle alten Beiträge ausgraben, bei denen es um IKEA ging?

Davon abgesehen ist es herzlich irrelevant, was IKEA verlangt. 10,80 € sind zu hoch angesetzt, 5 € sind akzeptabel.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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