IKB scheitert in Karlsruhe mit Eilklage gegen Sonderprüfer
AFP VOM 10.3.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 832 Aufrufe Mehr zum Thema:IKB, Sonderprüfer, Bank
Die Mittelstandsbank IKB ist mit einem Eilantrag gegen die Bestellung eines Sonderprüfers gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Beschwerde am Mittwoch als unzulässig. Der IKB stehe kein Beschwerderecht zu, entschieden die Richter. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Sonderprüfer wegen des Verdachts bestellt, dass Vorstand und Aufsichtsrat der IKB bei Geschäften mit US-Krediten ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten verletzt haben könnten.
Die IKB hatte sich am US-Immobilienmarkt verspekuliert und war nach Beginn der Finanzkrise in eine finanzielle Schieflage geraten. Das Unternehmen konnte nur mit Milliardenhilfen des Staates und vor dem Aus bewahrt werden. Der Sonderprüfer soll nun mögliche Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der IKB-Krise im Sommer 2007 aufklären.
10. März 2010 - 15.37 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


