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IHK ist gegen Firmennamen

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IHK ist gegen Firmennamen

hallo!

ich habe mich gerade als einzelunternehmerin selbständig gemacht. einen ihk-beitrag muss ich aufgrund der noch nicht vorhandenen umsätze noch nicht zahlen. trotzdem hatte ich schon mein erstes erlebnis mit der ihk und war erschrocken:

in meinem firmennamen kommt das wort "partner" vor, weil ich mit meiner dienstleistung als partner an der seite des kunden stehe. die ihk will diesen namen nicht akzeptieren, sagt, das wort partner sei nur juristen u.ä. vorbehalten, es sei denn, ich gründe eine gmbh.

zzt. kann mir das mit dem namen noch egal sein, weil ich mit der ihk noch nicht wirklich was zu tun habe. aber was ist, wenn mein umsatz steigt und ich ihk-beiträge zahlen muss??? können die mir dann den namen untersagen?

danke schonmal für die hilfe!


von weissnix am 07.05.2004 16:29
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>IHK ist gegen Firmennamen
hallo,

zunächst mal, als Einzelunternehmer dürfen sie überhaupt keine Firma führen.

das dürfen sie allenfalls als Einzelkaufmann.

Ansonsten ist die Meinung ihrer IHK m. E. unzutreffend, was auch die Praxis zeigt.

Zwar gibt ein Partnergesellschaftsgesetz für Angehörige freier Berufe, wie zB Anwälte.

Der Begriff "und Partner" oder" & Partner" oder "in partnerschaft" ist dadurch aber nicht für diese Rechtsform exklusiv.

Die IHK argumentiert auch inkonsequent, denn für eine GmbH soll "Partner" nun wieder möglich sein. Ja eben, die Tatsache daß "Partner" auch bei der GmbH angewandt wird, steht der Exklusivität für Partnergesellschaften längst entgegen.

Allerdings dürfte bei einem Einzelkaufmann der "und Partner" Zusatz irreführend sein, da man es tatsächlich nur mit "Einem" zu tun hat.

Sie wollen aber wahrscheinlich einen zusammengesetzen Begriff verwenden, wie "Autopartner" "Gartenpartner" u.ä. - und da sehe ich ja nun gar keine Probleme. Nur Kaufmann sollten sie sein.

MfG.




von legalx am 12.05.2004 12:03
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>IHK ist gegen Firmennamen
Aha, das klingt ja schonmal gut. Der Name besteht tatsächlich aus einem Wort, der hintere Teil ist "Partner" (wie bei Ihren Beispielen).

Was meinen Sie denn mit "als Einzelunternehmer keine Firma führen dürfen"?

Darf ich als Einzelunternehmer also nur mit meinem persönlichen Namen auftreten?

MUSS ich den Titel "e.K." führen, wenn ich alleine und als reiner Dienstleister arbeite?

Die IHK gibt hier recth zwiespältige Auskünfte.

Danke nochmal und Grüße!


von weissnix am 12.05.2004 14:10
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>IHK ist gegen Firmennamen
hallo

also ab wann ihr Gewerbe ein Handelsgerwerbe ist und sie somit uU Kaufmann sind, sollten sie oder die IHK schon wissen

leider kenn ich mich mit den zuständigkeiten der IHKs wenig aus aber werden dort ohnhin nicht nur Kaufleute Mitglied?

Kaufmann dürfen sie sich erst nennen, wenn sie im Handelsregister als solcher eingetragen sind

und als Einzelunternehmer ohne Kaufmann zu sein müssenn sie immer ihren Namen benutzen und höchstens eine sehr allgemeine Bezeichnung der Branche oder Tätigkeitz dazu

MfG


von legalx am 13.05.2004 16:58
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>IHK ist gegen Firmennamen
Die IHK hat recht. Der Begriff Partner ist für Partnerschaftsgesellschaften reserviert, es sei denn, aus der Bezeichnung geht eine andere Rechtsform hervor, weil ja dann logischerweise die PartnG ausscheidet.

So ist Walter Müller & Partner
unzulässig, während
Walter Müller & Partner GbR
oder
Walter Müller & Partner GmbH

zulässig wäre.

Und das bezieht sich nicht nur auf Firmennamen, die es bei Einzelunternehmern ohndies nicht gibt, sondern auch auf unterscheidende Phantasienamen.

Insgesamt kommt es allerdings auf die Eindruckstheorie an, so wäre z.B. eine Partnervermittlung "Partnerring" zulässig, da hier die Verkehrskreise nicht getäuscht werden.

Im übrigen ist es nicht nur die IHK, die hier (berechtigt) Ärger machen kann, eine falsche Bezeichnung ist auch immer ein Grund für eine Abmahnung nach dem UWG.

Wolfgang


von guest123-57 am 16.05.2004 20:30
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>IHK ist gegen Firmennamen
--- editiert vom Admin


von guest123-2021 am 17.05.2004 12:57
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>IHK ist gegen Firmennamen
Typisch Deutschland und IHK
In iirgendeiner Weise sind Sie bei der IHK immer Zwangsmitglied - und wenn nicht dort dann bei der HWK. Lesen Sie dazu das HGB. Finden Sie im O-Text bei Google.
Wenn Ihnen die IHK aber solche Probleme bereitet melden Sie doch in GB oder NL eine Firma an. Das dauert 48Stunden und Sie haben den Wunschnamen - garantiert.
Die ist dann im ausländischen Register eingetragen und die IHK kann sie mal.
Die braucht auch nicht im deutschen Register eingetragen werden - den kleinen Kampf gegen die IHK und ein Registergericht habe ich schon hinter mir!!!
Und wenn Sie ein guter Unternehmer werden und die Kunden zufrieden stellen interessiert
eh niemanden welche Rechtsform Sie haben denn sorry- bei einem Existensgründer ist ja meist eh - wie bei GmbH`s oder im
Konkursfall nicht zu holen.
Viel Erfolg - und Ausdauer..................


von holland-art am 20.05.2004 17:28
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>IHK ist gegen Firmennamen
puhh, hier wird ja leider doch mehr Unsinn geschrieben als ich dachte:


:während
:Walter Müller & Partner GbR zulässig wäre

nein, das kann sehr große Haftungsprobleme etc. bringen

:Kaufmann dürfen sie sich erst nennen, wenn
:sie im Handelsregister als solcher
:eingetragen sind"

:Unsinn! Mal BWL Buch kaufen

lieber mal das HGB lesen - es besteht Eintragungspflicht für Kaufleute - wenn sie die kriterien erreicht haben, ab denen sie kaufmann sind müssen sie sich eintragen lassen


:Eine Einzelunternehmung ist eine Firma!!!!

vielleicht in ihrer Laiensprache - rechtlich ist damit etwa anderes gemeint

§ 17 HGB
1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

MfG



von legalx am 21.05.2004 14:49
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>IHK ist gegen Firmennamen
Also es ist ja wunderschön, sich über Unsinn aufzuregen - und manchmal auch berechtigt - aber selbst noch mehr Unsinn zu schreiben, ist dann doch zuviel. Motto: Was nutzt der Kauf des teuersten BWL-Buches, wenn Du es nicht verstehst.

1. Ich habe gesagt, daß die Bezeichnung Müller & Partner GbR im Gegensatz zu Müller & Partner zulässig ist und habe nicht über die einer GbR allgemein innewohnenden Risiken der Haftung gesprochen.

2. Für Kaufleute besteht keine Eintragungspflicht. Sie KÖNNEN sich eintragen lassen, wenn bestimmte Kriterien des vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes erfüllt sind und führen dann zum Firmennamen den Zusatz e.K (eingetragener Kaufmann)

3. Korrekt versteht das HGB unter Firma den Namen eines Kaufmanns. Aber nicht jedes Einzelunternehmen ist ein Kaufmann. Zum Beispiel nicht ein Handwerker. Aber auch er bezeichnet sich im normalen Sprachgebrauch (unberechtigt) als Firma.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 21.05.2004 15:07
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>IHK ist gegen Firmennamen
och leute! wer hat denn jetzt recht? da ist a einiges bei, was ich schon gehört und gelesen habe.

also, zusammenfassung:
1. ich darf nur unter meinem persönlichen namen auftreten.
2. sollte ich einen gewissen umsatz übersteigen bin ich handelsregister-pflichtig.
3. sollte ich jemals unter einem anderen namen auftreten, darf dieser nicht "partner" beinhalten, es sei denn, ich gründe eine gbr oder gmbh?

nehmen wir mal an, ich wäre im logistischen bereich tätig - dürfte ich mich dann " logistic partner" nennen? oder dürfte ich dafür nicht einzelunternehmer sein?

wenn ich dazu schreibe, was ich konkret mache, und auch meinen namen?

vielleicht fällt ja jemandem noch was ein...

merci.


von weissnix am 24.05.2004 09:31
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>IHK ist gegen Firmennamen
hallo wolfgang

1. die Namensfrage bei der GbR ist nunmal eine reine Haftungsfrage, deshalb kann man da nichts trennen - keiner kommt und verbietet dir dich so zu nennen wie du willst(allenfalls Mitbewerber oder Kammern) aber dementsprechend musst du dann auch haften

2. wer Kaufmann ist MUSS sich eintragen lassen - vorher (bevor er die Größe erreicht, die einen in kaufmännischer Weise eingerichtetetn Gewerbbetrieb erfordert) ist er kein Kaufmann sondern allenfalls Einzelunternehmer - die Begrifflichkeiten des Minder- bzw. Vollkaufmannes kennt das neue HGB nicht mehr

3. bitte etwas exakter - die Firma ist nicht immer der Name des Kaufmannes, sondern n. § 17:

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

der name des Kaufmannes ist vielleicht Hans Müller, seine Firma kann aber OBITEX sein

der Laie sagt Firma zum Unternehmen, klar

@weissnix
1 ja
2 ja
3 ja

Gruß


von legalx am 24.05.2004 16:32
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