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IHK-Verweigerer wollen beim EuGH gegen Zwangsmitgliedschaft klagen - 1/1
AFP vom 01.02.2002   |   15468 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

IHK-Verweigerer wollen beim EuGH gegen Zwangsmitgliedschaft klagen

- Verstoß gegen EU-Recht und Wettbewerbsnachteil kritisiert

Der Verein der IHK-Verweigerer will beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Zwangsmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern klagen. Die Klage solle noch im Februar in Luxemburg eingereicht werden, sagte der Vorstandschef des Vereins, Axel Pestel, dem "Tagesspiegel" vom Freitag. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Pflichtmitgliedschaft vor zwei Wochen für rechtens erklärt. Sie verstoße aber gegen EU-Recht und bedeute einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen, monierte Pestel: Jährlich koste sie die Firmen hier zu Lande 1,3 Milliarden Euro (2,54 Milliarden Mark).

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Januar entschieden, dass die Industrie- und Handelskammern legitime öffentliche Aufgaben erfüllten, etwa "Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" und die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft". Dies habe der Gesetzgeber zuletzt 1998 überprüft und bejaht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte die Entscheidung als Ansporn für die gesamte Organisation begrüßt. Das Urteil unterstreiche das Selbstverständnis der Kammern, objektive Berater von Politik umd Verwaltung zu sein. Laut DIHK sind an Verwaltungsgerichten eine Vielzahl schwebender Verfahren gegen Zwangsmitgliedschaften anhängig.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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