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Urteile in Italien zu NS-Opfer-Entschädigungen unwirksam

AFP VOM 3.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 407 Aufrufe
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Nazi-Verbrechen, Entschädigung

Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität untermauert

Das Urteil schaffe "Rechtssicherheit", erklärte Außenminister Guido Westerwelle (FDP). Dass Berlin den IGH eingeschaltet habe, sei nicht "gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet". Deutschland habe sich seiner historischen Verantwortung für das im Zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt. Alle Fragen zur Umsetzung des Urteils sollten mit der Regierung in Rom "partnerschaftlich" weiterverfolgt werden. Westerwelles italienischer Kollege Giulio Terzi sagte, das Urteil werde von Rom "respektiert". Er verwies auf die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen.

Unabhängig vom Prinzip der Staatenimmunität erklärte der IGH-Richter Owada sein "Erstaunen" und "Bedauern" darüber, dass Deutschland den Militärinternierten eine Entschädigung verweigere. Er legte der Regierung in Berlin "weitere Verhandlungen" darüber nahe. Bei einem IGH-Termin im vergangenen September hatte die deutsche Seite gesagt, rund 80 Klagen im Namen von rund 500 Klägern seien anhängig. Die Klagewelle war ins Rollen gekommen, nachdem Deutschland im vergangenen Jahrzehnt auf freiwilliger Basis Zwangsarbeiter aus der NS-Zeit entschädigt hatte. Die Militärinternierten wurden dagegen nicht berücksichtigt.

Die Menschrechtsorganisation Amnesty International bewertete das IGH-Urteil als "großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz". Staatenimmunität werde damit "über den Menschenrechtsschutz gestellt". Die Rechtsauffassung italienischer Gerichte, Individualklagen gegen Deutschland seien zulässig, hatte 2008 eine internationale Weiterung zur Folge. Ein Berufungsgericht in Florenz machte sich damals eine Entscheidung eines griechischen Gerichts zu eigen, Deutschland müsse den Hinterbliebenen von 218 Opfern eines SS-Massakers vom 10. Juni 1944 in Griechenland Entschädigung zahlen.

03.02.2012 - 15:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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