Händlergewährleistung?

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)
Händlergewährleistung?

Bei einem Gebrauchtwagen vom Händler sind jetzt Mägngel aufgetreten. Wie mir die Werkstatt grade sagte, ist ein Radlager defekt, ein Stabilisator und eine Spurstange ist ausgebrochen. Kann ich diese Schäden bei dem Händeler, von dem der Wagen stammt reklamieren?? Für Antworten wäre ich verdammt dankbar!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es kommt darauf an, ob diese Mängel als Sachmangel zu qualifizieren sind, oder Folge des normalen Verschleisses ist. Dieses gilt es vorab zu prüfen. Sofern es sich um Sachmängel handeln sollte, sind Gewährleistungsansprüche möglich, bei Verschleisserscheinungen, sofern diese nicht durch z.B. Intensität oder vorherige Vereinbarung beim Vertragsschluss (z.B. Angabe, dass die betreffenden Autoteile mangelfrei sind) selbst zu Sachmängeln werden. Aufklärung darüber kann Ihnen z.B. eine Fachwerkstatt geben.

Beachten sollte man zudem, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des KfZ der Verkäufer nachweisen muss, dass das KfZ sachmangelfrei war. Nach Ablauf der 6 Monate liegt die Beweisführung beim Käufer, dass ein Sachmangel bei Übergabe des KfZ vorgelegen hat. Die Sachmängel müssen seit Übergabe des KfZ vorgelegen haben.

Dieses umfasst somit nicht nachträglich entstehende Mängel, es sei denn, diese nachträglich auftretenden Sachmängel waren schon bei Übergabe des KfZ begründet, haben sich nur noch nicht gezeigt.

Beachten Sie zudem, dass die Gewährleistungspflicht 2 Jahre beträgt, bei gebrauchten Sachen aber vom Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 21.03.2006 17:08:31

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#2
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, aber könnten Sie mir vielleicht noch erklären, was ein Sachmangel ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ich habe meinen obigen Beitrag noch etwas ergänzt. Lesen Sie sich bitte noch die ergänzten Abschnitte durch (siehe oben).

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 21.03.2006 17:10:46

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#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Erklären Sie doch vorher mal bitte, was für ein Auto es ist, Baujahr + KM Stand und wann Sie es gekauft haben.

An einem 1000,- € teuren, 16 JAHRE alten, Fiat Panda z.b. ist das normal, was Sie beschreiben.

Also, ein wenig mehr Detailinfos wären immer gut um Antworten zu bekommen.

Gruß Spezi

-- Editiert von spezi am 21.03.2006 17:14:12

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#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Ein Sachmangel ist im groben, die Abweichung vom üblich zu erwartenden Zustand der Kaufsache, sofern dies nicht als natürlicher Verschleis zu qualifizieren ist.

Grundsätzlich sind die von Ihnen aufgeführten Mängel, dem Verschleis zu zuordnen, hier hängt es auch vom Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs ab, welches Sie leider nicht genannt haben.

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#6
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Papiere sind mit in der Werkstatt und das Auto gehört nicht mir, ich habs nurin die Werkstatt gebracht und grade die "Diagnose" bekommen. Aber die Angaben bekomm ich grad so zusammen, Baujahr ist wohl `97, Ford Fiesta, ca. 60 000 km runter und gekauft vor nicht ganz einem halben Jahr glaube ich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Grade nachgefragt. Ja stimmt soweit: 1997 gebaut, 65000km runter und im November 2005 gekauft.

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