Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Zwei Frauen gehen mit ihren Hunden (beide unangeleint) spazieren. Ein Hund ist kniegroß (wie ein Pinscher) einer Hüfthoch (wie ein Labrador). Beide Hunde stehen sich gegenüber, beschnuppern sich. Der kleine Hund versteift sich, beginnt zu knurren. Die Hundebesitzerin des kleineren Hundes greift in die Situation ein, indem sie versucht sich dazwischen zu stellen und beide Hunde auseinander zu schieben. Die Hundebesitzerin des größeren Hundes bittet sie noch, vergeblich, dies nicht zu tun, da beide Hunde sich überhaupt nichts tun.
Leider hört sie nicht, greift ein und beide Hunde beginnen sich kurz zu raufen. Die Hundebesitzerin des kleinen Hundes beginnt zu hysterisch zu schreien, beide Hunde trennen sich, laufen in andere Richtungen. Der kleine Hund scheint verletzt zu sein, deshalb teilt die Besitzerin des großen Hundes der Besitzerin des kleinen Hundes ihre Adresse und ihren Namen mit, beschreibt noch den Weg zu ihrem Haus, welches nur 5 Gehminuten entfernt liegt und bittet sie, wenn eine Wunde entstanden sein sollte, noch heute einen Tierarzt aufzusuchen und sie dann zu kontaktieren. Sie fragt auch noch eine anwesende Zeugin, ob sie ihr im Notfall auch noch mal den Weg zum Wohnort erklären könne, weil die Hundebesitzerin sehr aufgelöst schien und kein Zettel zur Hand war. Die Zeugin bestätigte dies.
Die Hundebesitzerin des kleinen Hundes schickte daraufhin die Besitzerin des großen Hundes weiter, mit der Aussage, dass alles ok sei, es nicht ihre Schuld sei, ihr Hund schon öfter in solche Raufereien verwickelt gewesen sei und sie ruhig weiter spazieren gehen könne.Zwei Monate passierte in diesem Fall nichts. Auf den Tag genau zwei Monate später, fliegt ein Einschreiben ins Haus mit einer Tierarztrechnung, die zwei Tage! nach dem Vorfall ausgestellt wurde (ca. 250€) und einer Auflistung von Fahrkosten (125€), Zeitaufwand Fahrtkosten zum Arzt recht weit weg, dafür dass beide in einer Großstadt leben und der nächste Tierarzt 5km entfernt liegt (40km Fahrtweg/=125€), Zeitaufwendungen für die Behandlung Zuhause (21! Tage a 0,3 Stunden/ 25€ = insgesamt 157€) und pauschal 45€ für das ausfindig machen der Adresse sowie Porto, Briefpapier, Telefonate, Wege (20€) etc. Das ergibt eine Gesamtsumme von ca. 850€!Bei einem späteren Spaziergang traf die Besitzerin des großen Hundes die "Zeugin" des Vorfalles und fragte sie, wie es der Frau und ihrem Hund gehe. Hierbei erfragte sie auch den Wohnort der Hundehalterin, welchen die Zeugin nicht klar benennen konnte (sie wusste nur wo sie in etwa wohnte). Aufgrund dieser Frage wurde nun in dem Schreiben der Vorwurf laut, dass die Hundebesitzerin des großen Hundes sich bei der Familie des anderen Hundes hätte melden müssen. Nun zu meiner Frage:
Welche Ansprüche kann die Familie gegenüber der Besitzerin des großen Hundes geltend machen? Können sie tatsächlich die Fahrtkosten, Zeitaufwendungen etc. in solchen horrenden Summen abrechnen?Kann sie überhaupt was geltend machen? Immerhin haben sie erst zwei Tage nach dem Vorfall (an einem Sonntag, der Vorfall ereignete sich an einem Freitag) einen Tierarzt aufgesucht. Daraus lässt sich ableiten, dass in der Zwischenzeit natürlich auch noch andere Hunde ihren Hund gebissen haben könnten.Hätte die Besitzerin des großen Hundes, trotz ihrer detaillierten Beschreibung ihres Wohnortes, der Angabe ihrer Adresse und ihres Namens die Hundehalterin suchen und ausfindig machen müssen? Kann die Familie erst zwei Monate nach dem Ereignis sich schriftlich an die Besitzerin wenden und ihr eine Rechnung schicken?Ich danke Euch für Eure Antworten.Viele Grüße
Minu
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""-- Editiert oOoMinuoOo am 03.02.2012 07:04
von oOoMinuoOo am 03.02.2012 06:57
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Wenn du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hast, gib das an diese weiter. Sie wird sich schon darum kümmern.Wenn du keine hast, würde ich an deiner Stelle wie folgt vorgehen:
Auflistung folgender Kosten:
- Tierarztrechnung
- Fahrtkosten von der Adresse der Geschädigten bis zum nächsten Tierarzt, der an diesem Tag Notdienst hatte. Dabei würde ich EUR 0,36 pro Kilometer rechnen.
- Porto/Papiere: EUR 1,-Davon würde ich aufgrund einer 50%igen Mitschuld des anderen genau die Hälfte bezahlen. Schließlich waren beide Hunde ohne Leine unterwegs. Man könnte sogar darüber spekulieren, ob es nicht eine höhere Schuld der Besitzerin des kleinen Hundes gibt, da der Hund ja scheinbar schon öfter in Beißvorfälle verwickelt und trotzdem ohne Leine unterwegs war. Das hat sie unter Zeugen zugegeben.Dass die Rechnung erst zwei Monate nach dem Vorfall kommt, hat nichts zu besagen und begründet auch keine Ablehnung. Auch dass der andere Hund erst zwei Tage später zum Tierarzt gebracht wurde, ist nicht ungewöhnlich. Man tendiert bei nicht sichtbaren Verletzungen dazu erst einmal nicht zum Tierarzt zu gehen. Aber wenn der Hund nach zwei Tagen immer noch apatisch in der Ecke hockt, geht man dann doch.
Die Fahrt zum Tierarzt ihres Vertrauens ist allerdings reiner Luxus. Die notwendige Behandlung hätte auch ein näher gelegener Tierarzt ausführen können.Die Rechnung für den Zeitaufwand halte ich nicht für durchsetzungsfähig. Das könnte ich mir allenfalls vorstellen, wenn es ein Wach- oder Diensthund gewesen wäre und dafür fakturierbare Arbeitszeit hätte aufgewendet werden müssen.Die Kosten für die Adressermittlung sind lachhaft, da die Adresse vor einem Zeugen bekannt gegeben wurde. Wenn diese nicht aufgeschrieben und dann vergessen wird, kann das nicht dein Problem sein.Du kannst natürlich auch bezweifeln, dass die Verletzungen von deinem Hund stammen und gar nichts bezahlen. In diesem Fall käme es darauf an, wie gut die andere den Richter davon überzeugen kann, dass es doch dein Hund war.
Aber nach deinen Aussagen gehe ich davon aus, dass es dein Hund war.GrußShihaya
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von Shihaya am 03.02.2012 09:32
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Die kümmern sich darum.
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von muran am 03.02.2012 09:34
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
quote:Ich frage mich gerade wie die Hundebesitzerin des großen Hundes auf die Idee kommt, dass die sich die beiden nichts tun. Der klein Hund hat sich doch schon versteift und knurrt, dass ist doch ein eindeutiges Warnsignal von einem Hund bevor ein Angriff erfolgt. Ich als Hundebesitzer hätte auch gleich versucht möglichst viel Land zwischen den zwei Hund zu bekommen. Zum Fall selber - Hundehaftpflichtversicherung weiter geben.
Beide Hunde stehen sich gegenüber, beschnuppern sich. Der kleine Hund versteift sich, beginnt zu knurren. Die Hundebesitzerin des kleineren Hundes greift in die Situation ein, indem sie versucht sich dazwischen zu stellen und beide Hunde auseinander zu schieben. Die Hundebesitzerin des größeren Hundes bittet sie noch, vergeblich, dies nicht zu tun, da beide Hunde sich überhaupt nichts tun.
Leider hört sie nicht, greift ein und beide Hunde beginnen sich kurz zu raufen.
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von EllisS am 03.02.2012 17:56
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Während? Ist knurren schon während?
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von EllisS am 08.02.2012 20:08
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
quote:
Es gibt eigentlich nur wenig dämlicheres, als sich zwischen zwei Hunde zu stellen, die gerade ein Problem miteinander ausfechten wollen.
Gehört zwar nicht zum Thema, aber nur so viel...
Manchmal ist es für einen vermeintlich unterlegenen Hund besser wenn Frauchen/Herrchen sich dazwischen stellt und eine angespannte Situation klärt. Ebenso umgekehrt!
Die Auffassung alle Hunde sollen alles unter sich selbst klären ist eine veralterte Weisheit da Aggressionsverhalten
noch mehr geschürt werden unter Hunden.
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von muran am 09.02.2012 09:41
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
So, die Sache geht weiter. Besagte Besitzerin des großen Hundes hat dem Rechnungssteller direkt nach erhalt der Rechnung einen Brief zurück geschrieben, in welchem sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht erläuterte (er selber war ja bei der Geschichte gar nicht zugegen, sondern nur seine Frau/ Lebensgefährtin). Dieser Brief wurde ignoriert, stattdessen kam vier Wochen später erneuter ein Brief mit einer Rechnung (erneute vier Tierarztbesuche zur Kontrolle, dann Fäden ziehen, dann wieder Kontrolle bei dem selben Tierarzt 40km entfernt) und der Androhung, dass bei einer Nichtzahlung der Rechnungen der Rechtsweg beschritten wird. Ach ja, er betonte in dem Schreiben noch, dass er keine Reaktion von der gegnerischen Seite erhalten habe. Der abgeschickte Brief ging aber auch nie an den Absender zurück.Die Besitzer des größeren Hundes haben dann wieder ein Schreiben aufgesetzt mit dem Vorschlag der gütlichen Einigung. Sie bieten dem anderen Besitzer an, die Hälfte der Tierarztkosten (weil ja beide Hunde unangeleint waren) sowie eine Unkostenpauschale zu übernehmen. Wieder keine Reaktion. Der Brief wurde diesmal extra per Einschreiben vor fast zwei Wochen verschickt und liegt laut Sendungsauskunft weiterhin bei der Post zur Abholung bereit. Was nun? Ich gehe davon aus, dass der Besitzer des kleineren Hundes ein Mahnverfahren einleiten wird. Da werden die Besitzer des größeren Hundes dann Wiederspruch einlegen. Aber kann er das so ohne weiteres tun? Kann er, nach dem Wiederspruch einfach Klage erheben, obwohl die gegnerische Seite ja versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen und sich zu einigen? Muss die gegnerische Seite dann tätsächlich die Gerichts- sowie Anwaltskosten mit tragen? Er will sich ja scheinbar nicht einigen, denn sonst hätte er ja mal auf einen der Briefe reagiert und nicht gleich wieder Warnungen in Richtung Rechtsweg ausgesprochen. Wie handhaben die Gerichte so einen Fall, in dem die eine Seite sich gütlich einigen möchte, die andere Seite aber alle Versuche abblockt?Danke für Eure Antworten.Ps. die Besitzer des größeren Hundes würden gerne für eine Woche verreisen. Wie verhält es sich, wenn in dieser Woche der Mahnbescheid kommen wurde. Unpassenderweise an dem ersten oder zweiten Tag der Reise. Bleibt da noch genug Zeit für einen Wiederspruch, wenn man erst eine Woche später wieder nach Hause kommt? -----------------
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von oOoMinuoOo am 18.03.2012 17:24
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
War die Besitzerin des kleinen Hundes damit einverstanden, dass die Hunde sich beschnuppern?Wohl eher nicht, wenn sie schon beim Knurren dazwischen stand?Welcher Hund fing an zu raufen? Wurde der große Hund zurückgehalten nachdem die Besitzerin des kleinen Hundes sich dazwischenstellte?
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von Besserweiß am 18.03.2012 21:26
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>Hunderauferei und Rechnung erst zwei Monate später
Einfach an die Versicherung weitergeben, die wird das regeln. -----------------
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von AltesHaus am 16.04.2012 20:16
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