Hundekaufvertrag mit Reservierungsgebühr

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Horst65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundekaufvertrag mit Reservierungsgebühr

Hallo Forum.

folgende Annahme:

Verkäufer A verkauft einen Hundewelpen. Da der Käufer B den Welpen nicht sofort mitnehmen kann, sondern erst eine Woche später abholen kann, wird ein Kaufvertrag mit Reservierungsgebühr abgeschlossen, welche sofort bezahlt wird. Die Reservierungsgebühr wird gemäß Vertrag mit dem Kaufpreis bei Abholung verrechnet. B möchte zudem zwei Raten zahlen, so dass der vollständige Kaufpreis erst 2 Monate nach Abholung bezahlt ist. Ein verbindlicher Abholtermin, an dem auch die erste Rate fällig werden würde, wurde im Vertrag vermerkt.

Nun hat sich B inzwischen doch umentschieden und hat den Abholtermin verstreichen lassen und wollte die Reservierungsgebühr zurück. Dies wurde von A abgelehnt, da B den Hund nicht abgeholt hat und somit auch keine Verrechnung möglich war. Daraufhin will B nun den Hund doch abholen. Da der verbindliche Abholtermin jedoch verstrichen war, hat A schon neue Interessenten für den Hund.

Wie ist die Rechtslage? Hat B trotz des Verstreichens des verbindlichen Abholtermins einen Anspruch auf den Hund?

Viele Grüße
Horst

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Die Reservierungsgebühr wird gemäß Vertrag mit dem Kaufpreis bei Abholung verrechnet.

Gab es noch andere Regelungen bezüglich der "Reservierungsgebühr"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

b hat da wohl die schlechteren karten. um genauer urteilen zu können wäre, wie harry schon schrieb, der vertragsinhalt maßgebend.
in der regel ist es so... anzahlung oder reservierungsgebühr deutet darauf hin, dass der hund zum besagten termin abgeholt wird und der restliche betrag bezahlt wird. der vk kann sich ruhig zurück lehnen da keine weiteren vermittlungstätigkeiten vor zu nehmen sind. zu beachten ist auch, je älter der hund/welpe desto schwieriger die vermittlung.
wenn der verkäufer gnädig ist wird er die gebühr abzüglich des aufwandes für futter/pflege und neuvermittlung zu rück zahlen da der käufer nicht mehr willig war den welpen zu übernehmen ( termin!).
aber, was steht im kaufvertrag bezüglich dieser reservierungsgebühr bei nicht abholung des welpen?
anspruch auf den hund? man hält vertragsbestandteile nicht ein und möchte trotzdem einen anspruch im nach hinein haben?
wohl eher nicht.

-- Editiert von jau am 07.07.2016 12:29

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#3
 Von 
Horst65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier Auszüge aus dem Vertrag:

Der Verkäufer verkauft dem Käufer den Welpen...

Der Kaufpreis für den Hund beträgt 800 €. Es wurde eine Reservierungsgebühr von 200 € bezahlt, deren Erhalt mit Unterschrift unter diesem Vertrag bestätigt wird.

Eine verbindliche Abholung des Welpen wurde für den 01.07.2016 vereinbart.
Der Kaufpreis wird in 2 Raten bezahlt. Die erste Rate wird bei Abholung des Welpen fällig, die zweite Rate 4 Wochen später, Die Raten betragen aufgrund der Anrechnung der Reservierungsgebühr jeweils 300 €.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum am Hund mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll.


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