Hundehaltungsverbot in der Hausordnung
Bisher war ich der Ansicht, dass es für ein Hundehaltungsverbot genügt, wenn man in der Eigentümerversammlung
mehrheitlich festlegt, dass die Haltung von Hunden verboten ist. Eine Veröffentlichung in der neuesten Ausgabe (1/2012) von „Eigentümer heute" lässt mich jedoch zweifeln, ob mehrheitliche Beschlussfassung genügt.
Diese Veröffentlichung beinhaltet, dass das OLG Frankfurt (Urteil vom 17.01.11, Az.
20 W 500/08) in einem Beschwerdefall der Ansicht war, der mehrheitliche Beschluss sei (nur) rechtswirksam geworden, da er nicht (wirksam) angefochten wurde.
Eigentlich hätte ein derartiges Verbot
einstimmig , also durch
Vereinbarung erfolgen müssen.
Abgesehen davon, dass dann wohl selten ein Hundehaltungsverbot in die Hausordnung aufgenommen werden kann, stellt sich die Frage, ob ein neuer Eigentümer später an eine derartige Vereinbarung gebunden ist oder ob nicht nach jedem Eigentümerwechsel ein Verbot neu vereinbart werden muss.
Gibt es dazu Erfahrungen?
Gruß Armin07
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-- Editiert Armin07 am 03.02.2012 17:04
von Armin07 am 03.02.2012 14:41
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