Hallo,
auch ich habe mal ne Frage bzgl. Hundehaltung:
Meine Mutter und ich wohnen im selben Mehrfamilien-Miethaus. Vom damaligen Besitzer, welcher schon lange verstorben ist, gab es eine mündliche Zusage und über knapp 20 Jahre eine Duldung zur Hundehaltung.Leider wurde damals nichts schriftliches fixiert.
Meine Mutter wohnt bereits 29 Jahre in diesem Haus und wir hatten ca. 10 Jahre davon immer Hunde, sei es eigene oder kurzzeitige Pflegehunde. Vor 11 Jahren bin ich in das Haus einzogen, ebenfalls mit Hund und mündlicher Genehmigung. Nun ist der Hund verstorben und die heutige Hausverwaltung (damals hat Vermieter selber verwaltet) meinte, dass ich mir nun keinen neuen Hund anschaffen dürfte, da die Hausverwaltung die Genehmigung versagen würde. Es sind niemals Beschwerden der anderen Hausbewohnern geäußert worden.
Meine Frage dazu:
1. Darf die Hausverwaltung, die damals mündlich erteilte Genehmigung, trotz der geduldeten Hundehaltung widerrufen? In 2 benachbarten Mietshäusern, die dem selben Besitzer gehören sind auch noch Hunde)
2. Kann ich evt. anwaltlich/gerichtlich durchsetzen, die Hundehaltung schriftlich zu genehmigen und auch zu fixieren?
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Hundehaltung die 25ste
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
@Scalar12
Ich dachte das die erteilte Genehmigung grundsätzlich auf die Haltung von Hunden ausgelegt ist und sich nicht auf einen einzelnen Hund bezogen. Wir bzw. meine Mutter und ich hatten ja auch verschieden Pflegehunde die nur 4-6 Wochen bei uns waren.
Dann kam mal einer auf Dauer dazu und mir wurde die Genehmigung auch für die Hundehaltung erteilt.
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Tja, Frank,
bei jedem Hund beginnt ein neues Spiel.
Du bekommst auch nicht bei jedem Falschparken gleich ein Strafmandat; daraus läßt sich aber keine Erlaubnis herleiten.
Sollte in deinem Mietvertrag Kleintierhaltung erlaubt sein, würde ich dir einen Rehpinscher empfehlen, denn der fällt und dem Begriff Kleintierhaltung.
@Morthingale:
Naja wenn Du erwischt wirst bekommst Du immer ein Strafmandat, ist ja auch einen Ordnungswidrigkeit.
Aber gibt es nicht bei der Hundehaltung sowas wie ein Gewohnheitsrecht? 21 Jahre Hundehaltung ohne Beschwerden. Unabhängig davon was im Mietvertrag steht, welcher ja auch von 1978 ist? Und andere Mieter haben ja auch Hunde, also würde ich das ja auf alle beziehen.
Zitat vom DMB:
"Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen."
<Tja, Frank,
<bei jedem Hund beginnt ein neues Spiel.
<Du bekommst auch nicht bei jedem Falschparken <gleich ein Strafmandat; daraus läßt sich aber <keine Erlaubnis herleiten.
Also, Frank,
1. Der DMB hat immer eine ganz besondere Meinung.
2. Hier geht es ja nicht um die Abschaffung eines bereits vorhandenen Hundes.
was macht ihr eigentlich mit dem Hund, wenn ihr zur Arbeit müßt???
Hat eigentlich schon einmal derjenigen, welche in einem Mietshaus wohnen und Hundehaltung befürworten, das Treppenhaus geputzt?
Super, wenn hunderte von Hundehaaren im Wischlappen hängen, sehr angenehm.:(
@Unsterblich:
wir müssen regelmäßig das Treppenhaus putzen.Da ich erst fege und dann wische, habe ich wenig Hundehaare im Wischmop. Ausserdem verliert kein Hund büschelweise Haare.Hatte einen Border Collie, war auch langhaarig.....
Zumal gabs es NIE Beschwerden wegen der Hundehaltung.Auch als er mal krank war und sich im Treppenhaus gelöst hat.
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