Hundehaltung Mietwohnung.

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
LeroySki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung Mietwohnung.

Liebes Forum, wie schon so oft gehört und diskutiert hab auch ich jetzt zu dem Thema Hundehaltung in Mietwohnung ein paar fragen.

Kurz zur Sachlage.

Ich möchte mir einen Hund anschaffen der aus Rumänien kommt, vom Veterinäramt hat der Hund sein OK zur einreiße.
Es ist ein Mischlingswelpe in dem Optisch einiges vom Schäferhund steckt.Der hund ist gesund hat keine Parasiten oder andere Krankheiten.

Wohnungslage.
Ich Beziehe die Mietwohnung seid 2003, sie liegt im Vorderhaus Erdgeschoss 2 Zimmer 66,75qm2
nach Links und Rechts habe ich keine anliegenden Nachbarn, Rechts die Wohnung ist ein Kultur Verein und durch den Hauseingangs Flur getrennt, Links ist bereits ein anderes Haus. Unter mit ist direkt der Keller. Sprich nur über mir wäre ein Mieter. ( Sehr alt oft nicht zuhaue)

Des weiteren war die Wohnung zu beginn unseres Einzuges ein Schlachtfeld, wir haben sie von unserem eigenen Geld wieder hergerichtet. (Zwischendecke gesetzt, verputzt, tapeziert, Boden verlegt)

Klausel im Mietvertrag.
§11 Tierhaltung

Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten,Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.

Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

Jetzt zum eigentlichen Problem.
Laut Klausel habe ich ein Schriftstück aufgesetzt und die Hausverwaltung damit Kontaktiert. Hier eine Kurzfassung.

Antrag auf Zustimmung der Hundehaltung.
...
Es handelt sich um einen Mischlinswelpen mit einer geschätzt zu erwartenden Widerristhöhe von 50cm.
...
Das Wesen des Tiers gilt als gutmütig. Selbstverständlich werde ich trotzdem sorgfältig darauf achten, dass von dem Tier keine Störungen für meine Nachbarn, andere Mieter ausgehen werden.
Desweitern wird eine Hundehaftpflicht nach Erhalt des Hundes abscheschloßen die für eventuell auftretenden Schäden am Haus sowie Mietobjekt aufkommt.

Da diesen Samstag der Einzugstermin gewesen wäre, habe ich mich Täglich telefonisch erkundigt, ob es schon etwas Neues gäbe, da aus eigener Erfahrung die Hausverwaltung gerne mal etwas vergisst.
Heute früh kam dann der Schock, mündliche absage ohne Begründung mit den Worten "nicht traurig sein sie können sich ja eine Katze halten" desweiten werde ich die absage noch schriftlich bekommen.

Jetzt stellt sich mir persönlich die Frage, ob es überhaupt bei Berücksichtigung der Wohnungslage und anderer Aspekte so einfach möglich ist mir die Hundehaltung zu verbieten. ?

Lärmbelästigung, Abnutzung des Hauses und der Wohnung, Kampfhund, fällt meines Erachtens weg.
Der Lärm müsste durch die Wohnungslage so gering sein das dies nicht ins Gewicht fallen dürfte ?

Beim Thema Abnutzung des Hauses, denke ich mir das der 1ne Meter bis vor die Hauseingangstür auch kein Argument ist.
Abnutzung der Wohnung, nunja welche Schäden wären denn irreparabel, geschweige den Betracht der Wohnungsbeschaffenheit beim Einzug.

Und ein Kampfhund ist es auch nicht.

Worauf kann ich mich jetzt ungefähr einstellen, wie könnte die Argumentation der Verwaltung ausschauen, und wie wäre die weitere Vorgehensweise ? Papierkrieg und mit Paragrafen umsichwerfen. Oder zum Anwalt für Mietrecht ?

Ich hab den kleinen bereits so ins Herz geschlossen das für mich ein Kampfloses aufgeben nicht in Frage kommt.
Ich hoffe ihr könnt mir daher helfen.
Lg Leroy

-- Editier von LeroySki am 09.06.2017 11:30

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Der § 11 Ihres Mietvertrags ist nichtig, weil er die Zustimmung zu jeder Art von Hundehaltung nicht von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig macht.

Ob Ihnen das was hilft, ist eine andere Frage ... Bei so einem großen Hund könnte der Vermieter trotzdem nach Einzelfallabwägung zu dem Schluss kommen, dass er die Haltung untersagt, und es könnte sein, dass er dazu berechtigt ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, könnten Sie versuchen gegen eine Ablehnung zu klagen, Ausgang völlig ungewiss...

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 09.06.2017 12:10

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum die Klausel ungültig sein sollte. Sie verbietet die Hundehaltung nicht, sondern schränkt diese auf die Erlaubnis des Vermieters ein.

Sie kaufen sich einen Welpen? Wo ist der denn, wenn Sie arbeiten gehen?

-- Editiert von AltesHaus am 09.06.2017 12:54

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich wüsste nicht, warum die Klausel ungültig sein sollte. Sie verbietet die Hundehaltung nicht, sondern schränkt diese auf die Erlaubnis des Vermieters ein.

Stimmt, nur ein generelles Verbot wäre unzulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich wüsste nicht, warum die Klausel ungültig sein sollte. Sie verbietet die Hundehaltung nicht, sondern schränkt diese auf die Erlaubnis des Vermieters ein.
]


Aus der Klausel geht nicht eindeutig hervor, ob diese Erlaubnis in freiem Ermessen des Vermieters versagt werden kann, oder nur unter Abwägung aller Interessen. Ersteres wäre per se ein Verstoß gegen Treu und Glauben, nimmt man das zweite an, bleibt dieser Satz trotzdem unklar.

Es gibt auch Hunde, die in einer Wohnung genausowenig stören wie ein x-beliebiger Goldhamster, deren Haltung kann der Vermieter nicht unter Genehmigungsvorbehalt stellen.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Es ist meiner Meinung nach gar nicht so entscheidend, ob die Klausel wirksam ist oder nicht. Sollte sie unwirksam sein, so könnte der Vermieter die Hundehaltung auch untersagen, wenn diese nicht mehr als vertragsgemäßer Gebrauch einzustufen wäre. Und das ist letztlich die gleiche Gummiformulierung wie bei einer gültigen Klausel. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob in dem Haus, in der Wohnung, in dem Umfeld, genau der Hund zulässig ist oder nicht. Mag sein, dass bei unwirksamer Klausel der Vermieter es etwas schwerer mit der Argumentation hat. So oder so sind allgemeine Aussagen meiner Meinung nach nicht möglich.

Da es nicht sinnvoll ist, einen Hund anzuschaffen und ihn dann möglicherweise wieder wegzugeben oder die Wohnung zu verlieren, sollte man dies vorher klären. Und wenn der Vermieter ablehnt, dann bleiben letztlich nur drei Möglichkeiten: Feststellungsklage, kein Hund oder volles Risiko (Hund ohne Vermieter- bzw. Richtergenehmigung). Letzteres würde ich definitiv nicht empfehlen.

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#6
 Von 
LeroySki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie kaufen sich einen Welpen? Wo ist der denn, wenn Sie arbeiten gehen?

Ich arbeite von zuhause aus. Ist also kein problem.

Heute kam auch das schreiben der Hausverwaltung.

Ihr Schreiben vom 01.06.2017
Antrag auf Hundehaltung

Sehr geehrter Heer ...

nach Rücksprache mit der Eigentümerin der Wohnanlage haben wir ihnen mitzuteilen, dass eine Genehmigung für eine Hundehaltung nicht erteilt werden kann. Die Entscheidung ist grundsätzlicher und prinzipieller Natur und liegt nicht in Ihrer Person.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Mit Freundlichen Grüßen.


Das schreiben sagt mir jetzt so garnix auser, dass es verboten wurde.
Aber es wurde nichts begründet.



Der Hund erreicht eine geschätzte größe von 50.
Ich habe bewusst mehr angegeben weil wir es halt nicht wissen.
Die hündin war in ihrer heißen zeit und hatte mir mehreren mänchen sich gepaart.

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#7
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

tja, vor Gericht kämen die damit nicht durch, da müssten die schon mehr Gründe anführen, eine Interessensabwägung durchführen, insofern ist dieses Schreiben wohl kein wirksames Verbot Ihrer Hundehaltung. Aber das hilft Ihnen schon wieder nicht, weil die vor Gericht eben auch genau das tun werden, nämlich noch mehr Gründe anführen. Ich glaube cauchy hat Ihre Möglichkeiten zutreffend beschrieben. Als weitere Möglichkeit bleibt nur umziehen ... Oder Sie reden mit Ihren Nachbarn: wenn Ihnen alle Hausbewohner unterschreiben, dass sie mit Ihrer Hundehaltung einverstanden sind wäre das ein starkes Argument, auch vor Gericht. Vielleicht unterschreiben die ja alle für sie, wenn sie mit dem süüüüßen Welpen auf dem Arm überall anklingeln.

Es könnte allerdings sein, dass Ihnen aufgrund dieser unzureichenden Begründung des Verbots der Hundehaltung erstmal keine wirksame Kündigung der Wohnung droht, wenn Sie den Hund jetzt einziehen lassen ... sondern nur eine Verurteilung auf Beendigung der Hundehaltung. Aber sicher bin ich mir da nicht.

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zu dem ganze Geschreibsel vorher: ich schliesse mich vollumfänglich cauchy an.
Ob wirksam oder nicht ist überhaupt nicht entscheidend - entweder ist nach wirksamer Mietvertragsklausel oder eben nach neuerer BGH-Rechtsprechung in jedem Einzelfall abzuwägen.

Gerade das ist aber mit der "Entscheidung grundsätzlicher und prinzipieller Natur" nicht geschehen.

Nun hast du eben die Auswahl:
a) auf Zustimmung klagen ... und im Gerichtsverfahren ggf. zugkräftigere Argumente für die Ablehnung erfahren? ... oder auch nicht? (dein Einsatz dafür ist das Prozesskostenrisiko)
b) einfach Hund anschaffen ... und warten, ob der Vermieter deswegen abmahnt und kündigt oder Hundeabschaffung verlangt? (ggf. würde in der Folge dann ein Gericht über diesen Einzelfall entscheiden, Prozesskosten folgen der Hauptsache)
c) kein (Kosten)Risiko eingehen und keinen Hund anschaffen?

Anzumerken wäre noch, dass, wenn es tatsächlich zu Beeinträchtigungen anderer Mieter oder des Gebäudes kommt, in jedem Fall eine Abschaffung des Hundes droht - dabei ist es völlig egal ob der Vermieter der Hundehaltung vorher zugestimmt haben sollte (gerichtlich von dir zur Zustimmung gezwungen worden sein sollte) oder nicht. Im Fall einer erfolglosen berechtigten Abmahnung, wäre eine Kündigung die nächste rechtliche Folge plus ebenfalls wieder Prozesskostenrisko plus Kündigungsfolgeschaden.

Falls es sich bei deiner Mietwohnung um eine Eigentumswohnung handelt, dann gibt es allerdings noch eine kleine Besonderheit:
Falls die "Entscheidung grundsätzlicher und prinzipieller Natur" etwa auf der Nutzungsordnung der Eigentümergemeinschaft oder auf einem dementsprechenden wirksamen Beschluss der Eigentümergemeinschaft beruht, dann wäre nach meiner Einschätzung aufgrund einiger hierzu ergangenen Gerichtsurteilen eine Zustimmung des Vermieters nicht einklagbar bzw. der Vermieter wäre berechtigt+verpflichtet aufgrund der Bestimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft seine Zustimmung zu verweigern ... teilweise je nach Gericht aber auch nicht.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-wohnungseigentumsgesetz.html

D.h. einmal ist eine Durchsetzung deines Wunsches für dich immer mit finanziellem Risiko verbunden. Und dazu eben auch deine Verantwortung für das Tier ... es ggf. wieder abschaffen zu müssen, wenn es andere Menschen/Sachen "beeinträchtigt".

Ein Hund hat es nunmal an sich, dass er sich auch recht lautstark äußern kann. Und dazu hat nach meiner Ansicht jedes Tier seine ganz speziellen Eigenarten, Vorprägungen, Wesenseigenschaften, sodass man niemals vorhersehen kann, WIE sich das Tier TATSÄCHLICH verhalten wird. Es ist auch kein Spielzeug, das man einfach ein- und ausschalten kann.
Dein Risiko - Deine Einschätzung ...

Was hast du eigentlich mit deinem Hund vor während du auf Arbeit bist?
Ich "durfte" schon mehrmals Nachbarshunde kennenlernen - da waren durchweg die Großen ruhig und friedlich - aber die Kleinen erwiesen sich als dauerkläffende und nervende Ruhestörer = Dauergeheul/-gekläff, wenn das Herrchen nicht da war und der eine hat dann sogar regelmäßig die Wohnung seines Herrchens verwüstet (das zu hören hat mir dann schon fast Spass gemacht). Unser jetziger Nachbarshund (ein Riesenkerl) ist dagegen ein total friedlicher Nachbar mit dem wir sehr gut auskommen :) Warum die Richter gerade immer kleine Hunde für weniger lautstark/eher hamstermäßig halten, das wüsste ich gern mal ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von LeroySki):
der aus Rumänien kommt, vom Veterinäramt hat der Hund sein OK zur einreise.


Neben dem mietrechtlichen Probleme hat der TE ein ganz anderes.....

Vermutlich ist das ein Hund aus dem Auslandstierschutz und die haben erfahrungsgemäß so nette Verträge, die meistens so nette Klauseln enthalten, die natürlich keiner AGB-Inhaltskontrolle standhalten.

So ähnlich wie: "Der Tierhalter versichert, dass die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung vorliegt." Da die Erlaubnis bisher nicht vorliegt, rate ich von der Anschaffung eines Hundes aus dem Auslandstierschutz ab.

Dann ist der Streß mit dem Vermieter entgegen dessen erklärten Willen das kleinere Problem.

Die Entgegnung der Hausverwaltung wirkt jetzt noch etwas selbstgestrickt. Doch, die werden vermutlich mit einem Anwalt nachlegen.



Zitat (von LeroySki):
Ich hab den kleinen bereits so ins Herz geschlossen das für mich ein Kampfloses aufgeben nicht in Frage kommt.


Wie schwierig das erst wird, wenn der Tierschutzverein den Hund erst wieder mitnimmt, wenn die Erlaubnis des Vermieters nicht vorgezeigt werden kann. Das machen die nämlich eiskalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@ver

Die meisten TSO haben so viele Hunde zu verteilen, den meisten reicht es, wenn der zukünftige Besitzer das Kreuzchen auf dem Formular bei *der Vermietuer stimmt der Tierhaltung zu* macht, und dann ist der Hund verteilt.

Ich halte es auch für problematisch einfach den Hund anzuschaffen, weil es das vermeintliche Recht ist, andererseits ist die Ablehnung auch mE nicht wirksam. Hier würde ich versuchen eien Kompromiss zu finden. Ich würde nochmals mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage die Ablehnung nun letztendlich beruht.

Ich würde mir allerdings sehr genau überlegen, ob ich gegen den erklärten Willen des Eigentümers einen großen Hund anschaffe, da bei geringster Belästigung man Gefahr läuft, dass man das Tier auch wieder abgeben muss. Dies sollte man sich - schon zum Wohl des Tieres - gründlich überlegen.

-- Editiert von AltesHaus am 11.06.2017 11:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die meisten TSO haben so viele Hunde zu verteilen, den meisten reicht es, wenn der zukünftige Besitzer das Kreuzchen auf dem Formular bei *der Vermietuer stimmt der Tierhaltung zu* macht, und dann ist der Hund verteilt.


Und die meisten ATSO kassieren die Hunde so schnell wieder ein und vermitteln die mit dieser traurigen Geschichte weiter. "Welpe hat sein Zuhause verloren, weil der Vermieter ihn nicht wollte."

In den meisten Verträgen steht auch, dass in dem Falle die "Schutzgebühr" nicht wieder zurückgezahlt wird und der Tierhalter für die Unterkunft bis zur nächsten Vermittlung aufkommen muss.

Dann kommt der Hund halt in eine Hundepension, natürlich auf Kosten des unverantwortlichen Tierhalters, der bei der Frage "liegt eine Erlaubnis des Vermieters vor?" gelogen hat.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119338 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Ver):
In den meisten Verträgen steht auch,

Die meisten dieser Verträge haben rechtswidrige Klauseln (wie z.B. das Recht zur Überwachung von Hund hund Halter, Weiterverkaufsverbote, ...). Weshalb sie vor Gericht oft den Status "Altpapier" bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Es ist mit den Hunden in 90% der Fälle das Gleiche wie mit Hausfinanzierungen:

Statt ZUERST MAL die Möglichkeiten fest zu zurren (- darf ich überhaupt einen Hund halten?, - wieviel Haus kann ich mir leisten?), wird das Pferd grundsätzlich von hinten aufgezäumt: "Ich habe den Hund, jetzt müssen alle anderen spuren", "Das Haus wollen wir kaufen (teilweise absurderweise sogar "Haben wir gekauft"), rechnen Sie uns jetzt mal die Finanzierung schön"....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
a) auf Zustimmung klagen ... und im Gerichtsverfahren ggf. zugkräftigere Argumente für die Ablehnung erfahren? ... oder auch nicht? (dein Einsatz dafür ist das Prozesskostenrisiko)

Ich möchte dazu noch etwas anmerken. Die Ablehnungsbegründung der Vermieter ist bisher nicht ausreichend. Natürlich kann es sein, dass dann vor Gericht weitere, ausreichende Gründe genannt werden. Dennoch ist es meiner Meinung nach so, dass der Vermieter durch die unkorrekte Ablehnung die Ursache für das Gerichtsverfahren gesetzt hat. Damit sollten die Gerichtskosten eigentlich so oder so beim Vermieter landen. D.h. meiner Meinung nach hätte der Vermieter selbst dann die Gerichtskosten zu zahlen, wenn er eine ausreichende Begründung nachschiebt und dadurch den Prozess gewinnt.

Aber dazu sollte man den Anwalt befragen, welcher bei eine Feststellungsklage gegen den Vermieter eh zu empfehlen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Die Ablehnungsbegründung der Vermieter ist bisher nicht ausreichend.


Richtig. Doch bevor der Hund ins Haus kommt muss die Erlaubnis vorliegen.

Zitat (von Harry van Sell):
Die meisten dieser Verträge haben rechtswidrige Klauseln (wie z.B. das Recht zur Überwachung von Hund hund Halter, Weiterverkaufsverbote, ...). Weshalb sie vor Gericht oft den Status "Altpapier" bekommen.


Leider wahr! Und was passiert mit diesen "Altpapier"-Verträgen? Sie werden für nichtig erklärt.

Und jetzt kommt das Unangenehme: Der Vertrag wird in Folge dessen rück abgewickelt. Sprich es gibt das Schutzgeld zurück und der Hund geht wieder an die Organisation zur Weitervermittlung.

Und glaubt nicht, dass die den Hund dann bei dem Tierhalter lassen. Der wird gnadenlos abgeholt und weiter vermittelt. Mit einer traurigen Geschichte halt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von cauchy):
Die Ablehnungsbegründung der Vermieter ist bisher nicht ausreichend.


Richtig. Doch bevor der Hund ins Haus kommt muss die Erlaubnis vorliegen.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn man den VM um Erlaubnis fragt und dann eine unbegründete Ablehnung bekommt, obwohl der VM die Genehmigung hätte erteilen müssen, .. =>...
wäre mir aber wegen einem Hund zu dünnes Eis. Bei Lebenspartnern hingegen kann das schon mal relevanter sein.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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