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Hundehalter haftet auch für angeketteten Hund!

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt Nikolaos Penteridis
27.1.2009 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadenersatz | 3223 Aufrufe
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Hundehalter, Bissigkeit, Haftung

Das Landgericht Coburg hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Hundehalter auch dann in der Haftung ist, wenn er zuvor auf die Bissigkeit seines auf dem Anwesen angeketteten Hundes hingewiesen hat. Die Richter billigten dem achtjährigen Kläger schließlich ein Schmerzensgeld zu - weil die Verletzungen folgenlos ausgeheilt sind in Höhe von 1.500,00 EUR (Landgericht Coburg, Urt. v. 10.06.2008, Az: 11 O 660/07, rechtskräftig).

Das Kind hatte sich dem Tier trotz Warnung durch den Halter genähert. Das Handeln auf eigene Gefahr ging jedoch keinefalls so weit, dass sich die Beklagte gänzlich von der Haftung freizeichnen konnte.  Wegen früherer Bissattacken hätte der Vierbeiner nach Ansicht des Gerichts jedenfalls während der Anwesenheit von Kindern auf dem Anwesen der Beklagten, die dort Zimmer vermietet, weggesperrt werden müssen.

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Rechtsanwalt
Nikolaos Penteridis
Bad Lippspringe
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Der Achtjährige nahm mit seinen Eltern an der Geburtstagsfeier eines Onkels in einem von der Beklagten vermieteten Raum teil. Im Hof des Anwesens befand sich angebunden an einer Kette der Hund der Beklagten, auf dessen Gefährlichkeit sie hingewiesen hatte. Während der Feier ging der Junge jedoch unbemerkt in den Hof und zum Hund. Der sprang auf ihn zu und biss ihm ins Gesicht. Dafür verlangte das Kind, vertreten durch seine Eltern, 12.500 € Schmerzensgeld von der Beklagten.

In Höhe von 1.500 € hatte die Klage vor dem Landgericht Coburg Erfolg. Denn durch den Biss hatte sich die „typische Tiergefahr“ verwirklicht, für die die Halterin einstehen muss. Den Kläger traf zwar ein Mitverschulden, weil er sich trotz der Warnung dem Hund genähert hatte und außerdem bei einem normal entwickelten Kind seines Alters davon auszugehen ist, dass es um die Gefahr fremder Hunde weiß. Das überwiegende Mitverschulden (nämlich 75%) traf jedoch die Beklagte, weil sie trotz der Kenntnis, dass zu der Feierlichkeit auch Kinder erscheinen würden, den Hund nicht weggesperrt hatte, obwohl dieser bereits zweimal vorher Personen angegriffen und gebissen hatte.

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