Hundebiss an 2-Jährigem

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Drea71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebiss an 2-Jährigem

Hallo,
mein kleiner Junge (20 Mon.) wurde von einem Golden Retriever
in die rechte Hand gebissen mit gravierenden Verletzungen (Fingerteilamputation). Liegt seit 5 Tagen im KH.
Der Besitzer und ich (wir sind uns gut bekannt) standen am Zaun (ich und Kind auf der Straße) und hatten uns unterhalten, der Kleine spielte mit einem Yorkshire Terrier auf der anderen Zaunseite mit einem Zweig. Der Retriever startete den Angriff hinter den Tannen (auf dem Grundstück vor dem Zaun). Dies war nicht zu erkennen. Mein Sohn hatte die ganze Zeit über genügend Abstand, um nicht durch den Zaun zu langen. Irgendwie bekam der Hund die Hand zu packen und zog sie durch den Zaun, biss sich fest und ließ erst nach ein paar Sekunden los.
Jetzt meine Frage, auf die ich wirklich ganz dringend eine Antwort benötige.
1. Wer haftet hierfür? Habe ich meine Aufsichtspflicht verletzt und bekomme ich eine Teilschuld?
2. Wie wird so etwas geregelt, wenn der Hundebesitzer keine Hundehaftpflichtversicherung hat?

Ich habe so viele Fragen, weil es ganz frisch ist und ich noch ziemlich fertig bin, aber ich glaube die zwei sind erst einmal die Wichtigsten.
Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung
Drea

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

zu 1.: einerseits wird betont, der Junge hätte die ganze Zeit genügend Abstand zum Zaun gehabt...andererseits wurde er gebissen...wie ist das möglich?

Ein noch nicht mal zweijähriges Kind sollte niemals, wirklich NIEMALS eigenmächtig mit Hunden jeglicher Art spielen (auch Yorkshire Terrier können übrigens beißen ;-)), darum halte ich eine Teilschuld nicht für ganz ausgeschlossen.

zu 2.: hat der Halter keine Tierhaftpflicht, muss er eventuelle Behandlungskosten und Schmerzensgelder natürlich aus eigener Tasche zahlen.

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#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

> Mein Sohn hatte die ganze Zeit über genügend Abstand, um nicht durch den Zaun zu langen. Irgendwie bekam der Hund die Hand zu packen und zog sie durch den Zaun

Um was für einen Zaun handelte es sich denn??

Bzw. WIE soll der Hund das Kind "zu fassen" bekommen haben?

Der hund wird wohl kaum mit ner pfote übern zaun gegriffen haben...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

also meines erachtens hat der halter des hundes keine schuld. der hund war hinter einem zaun.

dann war eindeutig das kind zu nahe am zaun.

unglücklich passiert beim quatschen....schade. für hund und kind.

wie geht es dem kind heute?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

m.M.nach kann Ihnen unterlassene Aufsichtspflicht vorgehalten werden.Durch
Ihre Rederei haben Sie das Kind nicht im Auge gehabt und ist deshalb dicht an den Zaun so dass der Hund es erreichen konnte!!!!!!!!!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Erst einmal, ein Hundehalter ohne Haftpflicht??

Hier trifft Sie eine massive Mitschuld. Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dies bereits dadurch, dass Sie das Kind (20 Monate)haben mit einem Hund spielen lassen, auch wenn es nur ein kleiner ist, hat dieser Zähne, welche zubeissen können.

Wie konnte der Retriever die Hand packen, wenn das Kind genug Abstand zum Zaun hatte. Sie haben sich mit dem Halter unterhalten, dass heißt, Sie wußten, dass das Tier dort irgendwo - für Sie nicht sichtbar - ist.

Im Grunde fehlt mir jegliches Verständnis

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Den Hundehalter haftet für den Schaden schon aufgrund der Gefährdungshaftung. Ein Verschulden ist nicht notwendig.

Und ein Hund hat überhaupt nicht zuzubeißen.

Wenn meine Hand an einem Zaun ist, berechtigt dies doch nicht einen Hund zu einem Biss.


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Wieso soll denn da der Hundehalter haften? Entweder ist der Zaun des Grundstuecks so grossmaschig, dass der Hund mit der Schnauze durch passt (klang aber im Eingangsposting nicht so) oder das Kind hat durch den Zaun gelangt. Da haette die Mutter dann einfach mal die Augen aufs Kind haben sollen.
---quote---
Wenn meine Hand an einem Zaun ist, berechtigt dies doch nicht einen Hund zu einem Biss.
---
Die wenigsten Hunde kennen deutsche Gesetzestexte. Mal dran gedacht, dass sich der Hund evtl. angegriffen gefuehlt haben koennte?
Wenn mir einer mit nem Zweig im Auge rumstochert (geht auch aus dem Eingangsposting nicht hervor, ob das evtl. passiert sein koennte)
werd ich auch pampig.
Ist schon so, wie mmotte sagt:
Schade fuer Kind und Hund.
Die Mutter ist hier die Hauptschuldige.
Und was die Gefaehrdungshaftung anbelangt: wenn mir ein Kind beim Spielen ueber den Zaun klettert, weil Muttern das egal ist, und das Kind plumpst in den Gartenteich, bin ich dann auch der Schuldige? Oder das Kind klettert auf einem fremden Grundstueck auf einen Apfelbaum und faellt, ist der Grundstuecksbesitzer der Schuldige?
Nee, sorry aber Kinder gehoeren beaufsichtigt, wenn irgendwo was passieren koennte.

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@olli: geistigen Dünnsch***ß sollte man nicht in Foren verbreiten, in welchen die Qualität Vorrang hat.

Es ist nun mal so, dass bei Hundehaltern, wenn dem Hund das Kleinste angelastet wird, die Gefährdungshaftung eintritt.
Ein Hundebesitzer hat seinen Hund so abzusichern, dass er keinerlei Schaden anrichten kann, wenn nicht -- siehe oben.

Wenn der Hund durch den Zaun eine Person beisst, ist nun mal der Zaun nicht entsprechend gesichert.

Stochert jemand mit einem Zweig im Auge des Hundes rum und er beisst, trägt der Hundehalter die Schuld, da er seinen Hund nicht frühzeitig entfernt hat.

Ekelhaft - unser Gesetzgeber - wir haben leider keinen anderen.


Gruß



-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Olliminator,

Deine Rechtsansichten in allen Ehren aber ein Hund hat nicht zu beißen, wenn jemand an den Zaun kommt. Egal was für "Gründe" der Hund hat. Dieser muss dann einen Maulkorb tragen, wenn er bissig ist.

Der Hund mag Gesetze nicht kennen, verstößt er aber gegen welche haftet der Halter.

Und ein Verschulden der Mutter sehe ich hier nicht. Man kann kein Kind das neben einen steht festbinden. Wenn sich dieses während eines Gesprächs einen Schritt unbemerkt nach vorne bewegt verletzt man noch nicht seine Aufsichtspflicht.

Auch wenn das Kind versucht hätte, den Hund zu streicheln hat dieser nicht zuzubeißen.
Der Halter muss dann einen Zaun errichten, der ein Beißen verhindert.

Selbst wenn ein Kind über den Zaum klettert um einen Ball zu holen darf der Hund nicht zubeißen. Falls doch haftet der Halter.

Und gegen dieses Risiko kann sich der Halter doch auch versichern.

Wer einen gefährlichen Gegenstand in Verkehr bringt haftet nun einmal dafür, wenn sich die Gefahr verwirklicht (In Deutschland für Pkw oder Hund).






2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

---quote---
Wer einen gefährlichen Gegenstand in Verkehr bringt haftet nun einmal dafür, wenn sich die Gefahr verwirklicht (In Deutschland für Pkw oder Hund).
---
Aber doch nicht auf einem Privatgrundstueck.
Und wenn sich der Hund angegriffen fuehlt, wehrt er sich! Das Kind hat mit einem Zweig mit dem Hund gespielt, was genau es da gemacht hat, war im Eingangsposting nicht zu erkennen! Bleibst Du ruhig, wenn Dir jemand nen Ast in die Nase schiebt? Wenn nein: traegst Du einen Maulkorb?
Da kriegen wir ja Verhaeltnisse wie in den USA, wenn der Hund nen Einbrecher beisst, bekommt dieser auch noch Schmerzensgeld oder wie?
Ein Kind hat auch nicht ohne Einverstaendnis des Grundstuecksbesitzers auf ein Grundstueck zu klettern, auch nicht zum Ballholen. Was, wenn das Grundstueck ein Rattenproblem hat und ueberall Mausefallen aufgestellt sind? Sorry, die Mutter war abgelenkt, hat nicht aufs Kind geachtet und dann geht sowas ganz fix.

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@oliminator,

es bleibt aber bei dem Prinzip, dass ein Hund nicht beißen darf. Auch nicht auf einem Privatgrundstück.

Wer einen Wachhund halten will der bissig ist muss nunmal besondere Vorkehrungen treffen.

Im übrigen ist das Hindurchgreifen durch einen Zaun auch nicht verboten. Weshalb soll dies einen Hund zu einem Biss berechtigen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Nochmal: aus dem Posting geht nicht hervor, ob sich der Hund angegriffen fuehlen koennte. Kind spielt mit einem Zweig mit dem Hund... Mutter sieht nix genaueres.
Das Ganze geht wohl fuer einige Zeit gut, da sich die Mutter offensichtlich von der Szene abwenden kann. Ist ein Zeichen dafuer, dass der Hund nicht agressiv ist. Sonst haette er sofort zugeschnappt.
Kind macht *irgendwas*, Hund schnappt daraufhin zu. M.E. bestehen hier 2 Moeglichkeiten. 1.: Kind war unvorsichtig (deswegen laesst man ja ein Kind, das mit einem Hund spielt auch nicht aus den Augen!), hat dem Hund den Zweig in Auge/Nase oder so gehauen -> Hund ist sauer. Aus Gruenden der Anatomie seines Kehlkopfs bittet der Hund nicht die Mutter um Zurueckrufen des Kindes, er ruft auch nicht die Polizei an sondern tut das einzige, was ein Hund hier tun kann: er wehrt einen vermeintlichen Angriff ab.
2.: Hund ist geisteskrank, spielt erst eine Zeitlang mit dem Kind, schnappt dann ohne Provokation zu. Nicht ganz unwahrscheinlich, aber dennoch unwahrscheinlicher als Moeglichkeit 1.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

nur zur Anmerkung: das Kind spielte zwar mit einem Zweig, aber nicht mit dem großen Hund. Es spielte mit einem Yorky !!

Ally

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Genau das geht aus dem Eingangsposting eben nicht hervor. Die Mutter hat ja das Ganze nicht gesehen! Da steht zwar, dass das Kind mit dem Yorky gespielt hat, aber nicht ob es dann nicht evtl. auch was mit dem Grossen gemacht hat. Scheint eben so, als ob die Mutter selbst da gar nicht drauf geachtet hat. :(

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Aber da steht doch eindeutig:

>>Der Hund startete den Angriff hinter den Tannen<<

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Und dahinter:
---quote---
Dies war nicht zu erkennen.
---

Zumal nach wie vor unklar ist, wie der Hund durch den Zaun hindurch das Kind schnappen konnte, wenn dieses nicht direkt dran stand. Entweder ist das kein wirklicher Zaun oder der Hund ist ein Storch gewesen...

@Drea71: Einiges in Deinem Posting ist mir noch nicht so ganz klar.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Drea71 hat bisher noch gar nicht auf die Antworten hier reagiert...wahrscheinlich hat sie sich sofort ausgeklinkt, als sie merkte, dass die Postings nicht nach ihrem Geschmack waren ;) ...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich denke eher, dass sie den Text in der ersten großen Aufregung verfaßt hat und inzwischen schon gar nicht mehr weiß, auf welcher Seite sie überhaupt war.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Hund mag noch so gute Gründe gehabt haben zu beißen. Es bleibt trotzdem verboten und der Halter haftbar.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

@Stefan: Okay... nach dieser Aussage darf ein Hund also provoziert werden bis er beisst und der Halter ist Schuld dran. Laesst die deutsche Rechtsprechung wirklich sowas zu? Anderes Beispiel (wirklich rein Interessehalber):
Jemand geht in einen Wald, sucht sich ein Wild*******rudel und provoziert eine S.au mit Frischlingen. Die S.au greift daraufhin an und er traegt Verletzungen davon. Haftet hier der Waldbesitzer? Und wie steht es in dem Beispiel mit dem Einbrecher, der von einem Hund gebissen wird? Bekommt der vom Einbruchsopfer Schmerzensgeld? Sorry, kommt mir schlichtweg unsinnig vor...

Schoenen Gruss, Olli.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Also das mit dem Wildshcwein ist wohl etwas weit hergeholt. Schließlich sagt schon der Name, dass es sich hier um >>Wild<< handelt und somit nicht direkt an einen Besitzer gebunden ist.

Das Beispiel mit dem Einbrecher finde ich da schon eher interessant. Gibt es dazu Urteile? (Aber kommt mir jetzt nicht mit dem Thread, den es dazu hier neulich von einem 100%igen Troll gab)

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Ein konkreter Fall in Dt. ist mir eben nicht bekannt, wuesste nur gern, ob auch hier der Hundehalter haftbar ist. Es gab aber mal in den USA eines dieser Urteile, wo der Rest der Welt den Kopf schuettelt: ein Einbrecher versuchte ueber die Garage zu fliehen und blieb fuer 8 Tage dort gefangen, weil die Garage sich von innen sowohl zum Haus als auch nach draussen nur mit einem Schluessel oeffnen liess. Waren wohl 80.000$ Schmerzensgeld. Wuerde mich einfach interessieren, ob Deutschland da genauso unsinnig ist.

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@Olliminator,

generell gilt, der Tierhalter haftet dafür, wenn der Hund einen verletzt. Warum ist erst einmal zweitrangig.

Es gibt aber ein Mitverschulden, dass sich der Verletzte anrechnen lassen muss. Dies muss im Einzellfall geprüft werden.

Mitverschulden beispielsweise wenn man versucht mit bloßen Händen zwei sich beißende Hunde zu trennen und davei verletzt wird.

Bei Deinem Einbrecherfall wäre zu prüfen inwieweit den Einbrecher ein Mitverschulden an seinen Verletzungen trifft. Wurde vor dem Hund gewarnt etc?

Es gibt ein Urteil in dem das unerbetene Betreten einer Wohnung in der Hunde sind schuldhaft ist, weil man sich ohne ausreichenden Grund in die Nähe eines gefährlichen Tieres begeben hat. Ob in diesem Fall vor den Hunden gewarnt wurde, ist mir unbekannt.

Bei mitwirkenden Verschulden ist prinzipiell die Gefahrenquelle Tier mit dem Maß des Mitverschuldens abzuwägen.

Und im Ausgangsfall sehe ich kein Mitverschulden des Kindes. Das Kind kann gar nicht schuldhaft handeln. Und für eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehe ich keinen Anlass.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

aber wie kann ein hund - plötzlich und unvermittelt hinter den tannen durch den zaun beißen?

wird es nicht eher so gewesen sein, das kind ein stöckchen durch den zaun hielt und der hund danach griff und die zarte hand striff?

ist egal, aber das mit der gefährdungshaftung die vom hund immer ausgeht stimmt.

ich finde es allerdings paradox auf meinem grundstück mit vorkehrungen, wie zaun immer noch haftbar gemacht zu werden wenn dritte eindringen.

ich versteh solche gesetze nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@mmotte,
vielleicht weil der Gesetzgeber nicht möchte, dass beispielsweise ein Sieben-jähriger der über einen Zaun klettert weil er seinen Ball holen will, deshalb "erlaubterweise" - also ohne Schadensersatz - von einem Hund zerfleischt werden darf (etwas übertrieben geschildert).

So sind auch Selbstschussanlagen auf seinem eigenen Grundstück regelmäßig verboten.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Andererseits hat auch ein 7-jaehriger um Erlaubnis zu bitten, wenn er seinen Ball holen moechte. Ein Gartenteich (auch ein 2m tiefer) ist ja auf einem Grundstueck ohne weiteres erlaubt (ebenso das Aufstellen von Maeusefallen, die auch an Kinderfuessen heftige Verletzungen hervorrufen koennen). Was, wenn der Junge da hinein faellt?

Schoenen Gruss, Olli

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Die Threaderstellerin kann uns nicht genau sagen, wie der Hund die Hand ihres Kindes fassen konnte.

Ergo hat sie es nicht mitbekommen und ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Mit viel Glück bekommt sie eine Teilschuld.
Mit viel Pech bekommt sie noch eine Strafe wegen schwerwiegenden Folgen durch die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Wie kann man ein 20 monatiges Kind alleine mit einem Hund spielen lassen und dabei seelenruhig mit der Bekannten quatschen?

Man weiß nicht was das Kind mti dem Hund gemacht hat, vielleicht wollte es spielen und der Hund hat es falsch aufgefasst.

Fakt ist, das Kind ist in das Revier des Hunde eingedrungen und nicht umgekehrt. Ich kann mir ehrlich gesagt nichtmal vorstellen dass in diesem Fall der Tierhalter überhaupt zur Rechenschaft gezogen wird.

Zollerina

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Fall: Hund beißt auf eigenem Grundstück einen Eindringling, dessen Mutter das alles zu verantwortn hat.

Ist doch ein klarer Fall.

Naja dazu passt das USA-Gerichtsurteil. Muss man jetzt Angst haben wenn Einbrechern/ fremden Kindern im eigenen Grundstück was passiert?

Ist doch lachhaft!

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hat der Hundehalter aber hier nicht auch die Pflicht aufzupassen, wenn er sieht, dass so ein kleines Kind mit dem Hund spielt?

M.M. nach habe hier beide Erwachsene versagt.

Gruß
Don Camillo


-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@Zollerina,

'Mit viel Glück bekommt sie eine Teilschuld.
Mit viel Pech bekommt sie noch eine Strafe wegen schwerwiegenden Folgen durch die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.'

Das mag Ihre persönliche Meinung sein. Mit der Rechtslage stimmt sie nicht überein.

Sie überspannen die Anforderungen an die Aufsichtspflicht enorm.

@alle,

ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht warum man der Ansicht sein kann, dass beißende Hunde schützenswert seien.

Ein Hund hat in der heutigen Zeit einen Menschen überhaupt nicht zu beißen.

Und falls so etwas passiert müssen halt ganz besondere Umstände vorhanden sein, die eine Haftung des Halters entfallen lassen.

Was ist daran ungerecht?

Und eine Haftung bereits entfallen zu lassen (wenn auch nur anteilig) weil ein Kleinkind sich im Bereich eines Zaunes aufhält (egal was es dort konkret macht) kann doch ernstlich nicht vertreten werden.

Nicht schützenswert sind vielleicht Straftäter die einen persönlich angreifen und man zum Eigenschutz den Hund benutzt.

Aber doch nicht Kleinkinder! Egal was sie tun.

Und der Halter kann sich davor doch durch eine Hundehaftpflicht schützen.


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